Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Hat jemand positive Erfahrungen mit einem Blut-Allergietest* bei seinem Hund gemacht?


    *...also ein Allergietest, bei dem man Blut untersucht. Keine Blutallergie.... ;)

    Mein Tierarzt hat mir erklärt, dass es bei Futtermittelallergie nicht wirklich aussagekräftig ist, bei Umweltallergien allerdings schon (Hausstaubmilben etc).

    So steht es auch bei Laboklin, meine ich.


    Bei uns war es zutreffend, Symptome passen zu Futtermilben- und Hausstaubmilben Allergie.

    Durch den Test konnten wir dann auch mit der Hyposensibilisierung starten, die Chewie definitv hilft.

  • Muss man Amtsveterinären immer!! Zutritt in's Haus erlauben?

    Eine Freundin hat gerade Ärger und ich habe gemeint, wenn sie die Amtsärztin nicht reinlässt, kann diese sich mit der Polizei Zutritt verschaffen 🤔

  • Muss man Amtsveterinären immer!! Zutritt in's Haus erlauben?

    Eine Freundin hat gerade Ärger und ich habe gemeint, wenn sie die Amtsärztin nicht reinlässt, kann diese sich mit der Polizei Zutritt verschaffen 🤔

    Das kommt auf den Grund des "Besuchs" an - bei Gefahr im Verzug in Bezug auf Tierschutzverstöße kann ein Amtsvet unter Mithilfe der Polizei sofortigen Zutritt verlangen.

  • Muss man Amtsveterinären immer!! Zutritt in's Haus erlauben?

    Eine Freundin hat gerade Ärger und ich habe gemeint, wenn sie die Amtsärztin nicht reinlässt, kann diese sich mit der Polizei Zutritt verschaffen 🤔

    Unter Umständen kann ein Mitwirken deiner Freundin entschärfend wirken auch ihren Fall.


    Amtsärzte dürfen sicher nicht alles, aber doch auch ziemlich viel.

    Meist eilt dem Aufsuchen dieser (grobe Tiermisshandlung nach dem TSchG außen vor lassend) ein Schriftverkehr voraus.

    Eine rechtl. Grundlage -gegen die man sich durchaus auch zur Wehr setzen kann, z.B. Einspruch einlegen- muss gegeben sein.


    Hat deine Freundin keine Rechtsberatung in Anspruch genommen?

  • Die Frage ist halt, wie möchte sie wirken. Wenn sie dem Vettamt die Haltung partout nicht zeigen möchte, wirkt das schon irgendwie verdächtig.

    Wenn alles gut ist, bei ihr macht sie denen einfach einen Kaffee und dann gehen die wider und notieren das bei ihr alles in Ordnung ist.

  • Aus kürzlicher Erfahrung kann ich sagen: die Polizei darf jederzeit in jede Wohnung. Klar muss es einen triftigen Grund geben (Gefahr im Verzug) aber dieser muss dir nicht mitgeteilt werden. Liegt eine Gefährdung vor dürfen sie jede Wohnung notfalls mit kurzzeitiger Festsetzung der Bewohner (Handschellen im Zweifel oder eben 2 Polizisten links und rechts neben den Bewohnern) betreten und z. B. Durchsuchen.

    Sollte also jemand eine Anzeige gemacht haben würde ich immer Ordnungsamt/Polizei/Vetamt in die Wohnung lassen. Das ist sicherlich einfacher für alle Beteiligten. Und zieht dann auch keinen Rattenschwanz hinter sich her.

    Im Endeffekt beschwert man sich, wenn nix gemacht wird und sich später herausstellt, dass die Bewohner einen Regierungsumsturz geplant haben, Tiermessis sind oder sonstwas.

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