Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Die Frage ist halt, wie möchte sie wirken. Wenn sie dem Vettamt die Haltung partout nicht zeigen möchte, wirkt das schon irgendwie verdächtig.

    Wenn alles gut ist, bei ihr macht sie denen einfach einen Kaffee und dann gehen die wider und notieren das bei ihr alles in Ordnung ist.

    Das hat aber viel von "Wenn du nichts zu verbergen hast, kann doch jeder rein wie er möchte".


    Nein, auch wenn man nichts zu verbergen hat, muss man nicht irgendwen reinlassen und die am besten noch bedienen. Auch und gerade wenn ich nichts zu verbergen habe, muss man mir erstmal triftige Gründe liefern, warum jemand meine Privatsphäre stören sollte.

  • Das hat aber viel von "Wenn du nichts zu verbergen hast, kann doch jeder rein wie er möchte".

    Nicht wirklich.

    Es ist eine Frage des Abwägens. Je nach Vorwurf wird das Amt der Meldung weiter nachgehen müssen und da ist halt oftmals die Frage nur, ob man einfach so kooperiert oder erst nach offizieller Anordnung. Wenn abzusehen ist, dass man sowieso nicht drum rum kommt, wäre mein Weg der Erstere, einfach weil man sich so oder so mit dem Thema auseinandersetzen muss und es in der Regel Bonuspunkte gibt, wenn man Goodwill zeigt.


    Auch und gerade wenn ich nichts zu verbergen habe, muss man mir erstmal triftige Gründe liefern, warum jemand meine Privatsphäre stören sollte.

    Naja, das vetAmt wird ja nicht aus Jux und Dollerei durch die Wohnsiedlung laufen und wahllos bei Leuten klingeln.

    Die werden dem Betreffenden schon den Grund nennen, wieso sie bei ihm vor der Tür stehen und eine (vermutlich unbegründete) Beschuldigung gegen meine Person zu entfkräften, wäre für mich ein triftiger Grund.

  • Wenn es eine offizielle Anzeige gegen dich gibt, wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, ist das ein triftiger Grund, dass da mal jemand Prüfen kommt, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Wenn du sagst, ich möchte nicht das der Staat das prüft, ich lasse die nicht nachschauen, bleibt der Verdacht halt bestehen bzw. kann nicht ausgeräumt werden. Kann man natürlich machen, wenn man das möchte...Das erzeugt halt unter Umständen noch mehr Ärger und Bürokratie und zieht das Ganze in die Länge. Die Leute vom Veterinäramt können ja nicht einfach sagen: na ja, die macht nicht auf, dann gehen wir halt wider und kümmern uns nicht weiter. Das sind ja offizielle Stellen, die sie da nicht hereinlassen möchte und keine Privatpersonen, die ihre eigenen Ideologien unabhängig von den Gesetzen durchsetzen wollen.

  • Mit Behörden soll man sich nicht zwingend anlegen. Wenn der Nachbar aus Boshaftigkeit das Veterinäramt informiert, dann muss das Veterinäramt der Meldung nachgehen.


    Wer nichts zu verbergen hat, der cooperiert mit den Behörden, erlaubt Zugang und gibt entsprechende Auskünfte. Da das Veterinäramt vor Ort einen Bericht erfasst, erhält man auch eine Kopie davon. Und wenn alles in Ordnung ist, hat man einen schriftlichen behördlichen Beweis!


    Danach kann man immer noch entscheiden, ob Anzeige gegen den Melder erstattet wird.

  • Bei mir stand auch mal das Vet- Amt vor der Tür, nette Frau, die mir - noch vor der Tür erklärte - warum sie da war. Ich bin eigentlich ein Mensch, der niemanden in seine Wohnung lässt, schon aus Prinzip weil meine Wohnung. In dem Fall war es eine Anzeige eines Unbekannten - ich weiß, wer es war - wegen Tierquälerei weil man ab und zu eine Katze jämmerlich schreien hören würde.


    Ich wusste damals warum diese Katze so jämmerlich schreit also habe ich die Dame rein gebeten. Wir haben uns ins Wohnzimmer gesetzt, ich habe meinen alten Kater in den Flur getan und die Tür zum Wohnzimmer zu gemacht. Keine Minute später jaulte der gequälte Kater im Flur. :headbash:


    Ich erklärte der Frau die Sachlage - ich hatte einen Nachbarn angezeigt weil er ein Kaninchenpaar samt Nachwuchs in der Garage HINTER dem Auto in einem 1,20m Käfig gehalten hat -, sie machte sich Notizen und ging dann wieder. Die hat sich nicht mal umgeschaut oder sowas, die Sache war vom Tisch und ich habe nie wieder was gehört.


    Ob das auch so glimpflich abgegangen wäre, wenn ich alles sofort verweigert hätte, weiß ich nicht.

  • Muss man Amtsveterinären immer!! Zutritt in's Haus erlauben?

    Eine Freundin hat gerade Ärger und ich habe gemeint, wenn sie die Amtsärztin nicht reinlässt, kann diese sich mit der Polizei Zutritt verschaffen 🤔

    Wenn die vor der Tür stehen, kann man ja auch fragen: "Bin ich verpflichtet, Sie reinzulassen? Und was passiert, wenn ich das ablehne?"

    Die "Besucher" sollten ihre Rechte schon kennen, die machen das ja nicht das erste Mal im Berufsleben.


    catsanddog Du hattest ja schon den Beweis geliefert, dass es nicht um Tierquälerei gehen konnte (außer, der Kater wäre täglich stundenlang zu hören, dann wäre da aber vermutlich mehr als eine Anzeige gewesen).


    Bei mir war es das Ordnungsamt wegen Lärm durch die Hunde und die Vertreter des Amtes kamen nicht direkt zur mir. Sie stellten sich irgendwo hin, gingen vielleicht auch den Anzeigenden besuchen, um sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Ich hatte regen Mailverkehr mit denen und war, so genervt, wie ich war, eigentlich auch froh darüber. Mir hatte nie jemand was gesagt. Auf Nachfragen kam von den Nachbarn nur sowas wie: ja, manchmal bellen sie schon, aber das geht schon. Sind ja auch Hunde und die tun halt ihren Job.


    Aber wenn man von nix weiß, kann man ja auch nichts dagegen tun. :ka:

  • Mit Behörden soll man sich nicht zwingend anlegen. Wenn der Nachbar aus Boshaftigkeit das Veterinäramt informiert, dann muss das Veterinäramt der Meldung nachgehen.


    Wer nichts zu verbergen hat, der cooperiert mit den Behörden, erlaubt Zugang und gibt entsprechende Auskünfte. Da das Veterinäramt vor Ort einen Bericht erfasst, erhält man auch eine Kopie davon. Und wenn alles in Ordnung ist, hat man einen schriftlichen behördlichen Beweis!


    Danach kann man immer noch entscheiden, ob Anzeige gegen den Melder erstattet wird.

    Interessante Idee. Wie komme ich denn dazu, mit irgendwelchen Behörden zu kooperieren ? Nicht jeder hat Langeweile.


    Es bleibt dabei, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden kann - und dazu gehört sicher nicht, wenn ein boshafter Nachbar sich beschwert.

  • Es bleibt dabei, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden kann - und dazu gehört sicher nicht, wenn ein boshafter Nachbar sich beschwert.

    Und wie soll das Amt ohne Kontrolle nachprüfen, ob es eine boshafte Unterstellung ist und nicht doch eine massive Tierquälerei vorliegt?

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