Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
- Helfstyna
- Geschlossen
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Es bleibt dabei, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden kann - und dazu gehört sicher nicht, wenn ein boshafter Nachbar sich beschwert.
Und wie soll das Amt ohne Kontrolle nachprüfen, ob es eine boshafte Unterstellung ist und nicht doch eine massive Tierquälerei vorliegt?
Das ist das Problem oder besser die Aufgabe des Amtes, sprich: Es muss hinreichende Indizien, besser noch Beweise zusammentragen, um einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Wird das gelingen? Kaum.
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Hi
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Und wie soll das Amt ohne Kontrolle nachprüfen, ob es eine boshafte Unterstellung ist und nicht doch eine massive Tierquälerei vorliegt?
Das ist das Problem oder besser die Aufgabe des Amtes, sprich: Es muss hinreichende Indizien, besser noch Beweise zusammentragen, um einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Wird das gelingen? Kaum.
Da hat mal ein Dackelverein Gerichtsurteile gesammelt:
IDG und IRJGV – Amtsveterinär hat jederzeitiges Kontrollrecht
Und es gibt eine schöne Sammlung von Gerichtsurteilen hier:
(in diesem Fall hier unter "Zutrittsrechte zu Wohnungen" (2. Seiten ziemlich unten direkt über "Vögel")
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Das ist das Problem oder besser die Aufgabe des Amtes, sprich: Es muss hinreichende Indizien, besser noch Beweise zusammentragen, um einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Wird das gelingen? Kaum.
Da hat mal ein Dackelverein Gerichtsurteile gesammelt:
https://www.idg-irjgv.de/infor…erzeitiges-kontrollrecht/
Und es gibt eine schöne Sammlung von Gerichtsurteilen hier:
https://mlr.baden-wuerttemberg…rschutz_2009_bis_2014.pdf
(in diesem Fall hier unter "Zutrittsrechte zu Wohnungen" (2. Seiten ziemlich unten direkt über "Vögel")
Nichts anderes habe ich doch gesagt:
- § 16 Tierschutzgesetz ist hier doch überhaupt nicht einschlägig
- die diversen Urteile ziehen zumindest der Überschrift nach auf Gefahrenabwehr u.ä.
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Nichts anderes habe ich doch gesagt:
- § 16 Tierschutzgesetz ist hier doch überhaupt nicht einschlägig
- die diversen Urteile ziehen zumindest der Überschrift nach auf Gefahrenabwehr u.ä.
Die meisten. Ich hab aber auch nicht überall reingeschaut. Aber vielleicht ist ja doch was interessantes für den hier vorliegenden Fall dabei?
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Wenns offenbar so einen Thread noch nicht gibt, soll ich einen aufmachen im Dies und das?
Nein.
I feel you
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Interessante Idee. Wie komme ich denn dazu, mit irgendwelchen Behörden zu kooperieren ? Nicht jeder hat Langeweile.
Nun, ich glaube nicht, dass es Langeweile ist, wenn man mit den Behörden zusammenarbeitet und bereitwillig Auskunft gibt. Wer nichts zu verbergen hat, hat dafür auch keinen Grund.
Schon mal darüber nachgedacht, dass die Behörden am langen Hebel sitzen? Und ja, man kann sich mit denen anlegen und den Rattenschwanz das so was nach sich zieht auch langfristig ausbaden. Aber warum soll man das tun, wenn man nichts zu verbergen hat? 10 Min. Inventur durch das Veterinäramt und vorbei isses!
Und ein Rattenschwanz durch Behördengänge ist durchaus langatmiger und anstrengender!
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hat hier jemand schon einmal Reifen bei Tirendo bestellt und musste diese Retour senden? Widerruf ist per Mail und per Einschreiben raus, aber bei Tirendo ist keiner zu erreichen, um zu erfahren, wohin die Reifen zurück geschickt werden sollen. Die Werkstatt drängelt, da die Reifen Platz weg nehmen und die Frist läuft bald ab.
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Nein.
I feel you
Sorry, die Antwort konnte ich mir nicht verkneifen
Aber verstanden, keine Diskussion über Anglizismen erwünscht, und überhaupt ist das vor allem ein Hundeforum. Für Hundebesitzer. Und kein Plauderforum für Nicht-Hundehalter. Das schreibe ich jetzt nicht beleidigt, sondern ich vergesse das leider oft.
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Verdi hat einen weiteren Inflationsausgleich ausgehandelt für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Allerdings steht überall ÖD der Länder, im Sommer war es wohl Bund und Kommune.
Kann mir jemand schlaues hier sagen, ob das nun trotzdem für Beschäftigte des TVöD ist? Also keine Beamte? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass verbeamtete im Sommer keinen Inflationsausgleich bekommen haben…
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Verdi hat einen weiteren Inflationsausgleich ausgehandelt für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Allerdings steht überall ÖD der Länder, im Sommer war es wohl Bund und Kommune.
Kann mir jemand schlaues hier sagen, ob das nun trotzdem für Beschäftigte des TVöD ist? Also keine Beamte? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass verbeamtete im Sommer keinen Inflationsausgleich bekommen haben…
Es ist für die TvöD-L-Beschäftigten, also die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. In der Regel wird dieser Abschluss auf die Landesbeamten übertragen.
Im Sommer waren die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen dran und analog dazu die Kommunalbeamten.
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