Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Weil ich das vorhin irgendwo gelesen habe, ganz wichtig, man muss die Polizei nicht hereinlassen. Wenn sie das in irgendeinem Fall so behauptet hat, ist das problematisch. Eine Hausdurchsuchung muss richterlich genehmigt werden, und Gefahr im Verzug durch einen Staatsanwalt (in ganz dringlichen Fällen auch durch eine Instanz in der Polizei, aber da muss schon echt was los sein). Natürlich kann ich den Einzelfall abwägen (lass ich jetzt die Dame vom VetAmt rein die nachfragt warum die Katze miaut) aber grundsätzlich behindere ich nicht Menschen ihre Arbeit zu machen, sondern ich bitte sie freundlich dem Rechtsweg zu folgen und sich nötige Unterschriften zu holen, da diese Gesetze ein hohes Gut sind, und jeder der Beteiligten ein großes Interesse daran haben sollte dass sie auch befolgt werden.

  • Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob ich etwas ‚zu verbergen‘ habe. Ich bin weder Kollege noch Untertan und habe mithin keinen Grund, auf irgendeine Art ‚zusammenzuarbeiten‘. Entweder es gibt eine gesetzliche Grundlage, der man als Bürger zu folgen hat oder eben nicht. Ich bin doch kein Auskunftsbüro.


    Und ich teile auch nicht die Meinung, dass Behörden allgemein an einem ‚langen Hebel‘ sitzen. Vielmehr ist es so, jedenfalls ist es mir oft genug so gegangen, dass bei einem Sachvortrag, der ein wenig über das Standardprozedere hinausgeht, ganz schnell Hilflosigkeit eintritt.

    Bei dir oder dem Behördenmitarbeiter?


    So allgemein: Ich hasse es wenn ohne vereinbart Menschen bei mir klingeln. Und ich bin auch sehr vorsichtig, wenn jemand sagt, er müsste rein dürfen, weil...

    Mit ist es zum Glück noch nie passiert, aber wenn die Polizei klingeln würde mit einer mir einleuchtenden Begründung, dass es dringend ist und es ihnen egal ist, wie unordentlich deine Wohnung ist, mit Dienstausweis, wieso nicht?

  • Als ob Behörden von der Standardprozedur abweichen könnten.


    Du kannst natürlich jeden in Deine Wohnung lassen, wenn Du das möchtest. Aber es ging ja darum, ob man dies muss - und man muss eben in aller Regel nicht.

  • Weil ich das vorhin irgendwo gelesen habe, ganz wichtig, man muss die Polizei nicht hereinlassen. Wenn sie das in irgendeinem Fall so behauptet hat, ist das problematisch. Eine Hausdurchsuchung muss richterlich genehmigt werden, und Gefahr im Verzug durch einen Staatsanwalt (in ganz dringlichen Fällen auch durch eine Instanz in der Polizei, aber da muss schon echt was los sein). Natürlich kann ich den Einzelfall abwägen (lass ich jetzt die Dame vom VetAmt rein die nachfragt warum die Katze miaut) aber grundsätzlich behindere ich nicht Menschen ihre Arbeit zu machen, sondern ich bitte sie freundlich dem Rechtsweg zu folgen und sich nötige Unterschriften zu holen, da diese Gesetze ein hohes Gut sind, und jeder der Beteiligten ein großes Interesse daran haben sollte dass sie auch befolgt werden.

    Da kann ich soweit mitgehen. Ist aber mMn nicht zu 100% vergleichbar mit Vetamt. Dass die Polizei einfach so mirnichtsdirnichts in Wohnungen will erscheint mir auch recht ungewöhnlich. Habe ich zumindest noch nie so gehört.

  • Ich bin froh wenn es den Amtstierarzt bzw. Vetamt interessiert wenn Tiere schlecht gehalten werden, sprich sie Anzeigen nachgehen und kontrollieren. Wie oft heißt es im Nachhinein "wie konnte das passieren".

    Sollten Sie mal bei mir kontrollieren wollen, ja gerne, sie machen ihren Job und ich bin froh wenn sie den gut machen.

    Jedes verhinderte Tierleid ist mir das wert, da lass ich sie gerne rein.

  • Weil ich das vorhin irgendwo gelesen habe, ganz wichtig, man muss die Polizei nicht hereinlassen. Wenn sie das in irgendeinem Fall so behauptet hat, ist das problematisch. Eine Hausdurchsuchung muss richterlich genehmigt werden, und Gefahr im Verzug durch einen Staatsanwalt (in ganz dringlichen Fällen auch durch eine Instanz in der Polizei, aber da muss schon echt was los sein). Natürlich kann ich den Einzelfall abwägen (lass ich jetzt die Dame vom VetAmt rein die nachfragt warum die Katze miaut) aber grundsätzlich behindere ich nicht Menschen ihre Arbeit zu machen, sondern ich bitte sie freundlich dem Rechtsweg zu folgen und sich nötige Unterschriften zu holen, da diese Gesetze ein hohes Gut sind, und jeder der Beteiligten ein großes Interesse daran haben sollte dass sie auch befolgt werden.

    Da kann ich soweit mitgehen. Ist aber mMn nicht zu 100% vergleichbar mit Vetamt. Dass die Polizei einfach so mirnichtsdirnichts in Wohnungen will erscheint mir auch recht ungewöhnlich. Habe ich zumindest noch nie so gehört.

    Deshalb meinte ich ja, dass man natürlich den Einzelfall abwägen kann. Grundsätzlich hat das aber nichts damit zu tun, dass ich dem anderen unterstelle das Ganze aus irgendeinem negativen Grund machen zu wollen. Auch die Polizei wird mich ja jetzt nicht persönlich ärgern wollen. Wir haben bestimmte Gesetze jedoch aus bestimmten Gründen, und wir haben doch alle irgendwelche Sicherheitsprotokolle bei unserer Arbeit, ohne die es schneller und einfacher ginge, und die vielleicht nerven wenn man viel zu tun hat. Trotzdem folgen wir ihnen, und das gleiche gilt auch für Behörden. Dass niemand einfach so in die Wohnung darf, sondern dass es da entsprechende Unterschriften braucht ist schon wirklich ein sehr wichtiger Teil einer Demokratie, und das sollte dementsprechend auch so eingehalten werden.

  • Das Argument verstehe ich nicht. Wenn Du nicht kooperierst, sparst Du doch Zeit.

    Na du bist ja lustig :rolling_on_the_floor_laughing: .


    Also die Leute die mit uns nicht kooperieren, haben am Ende deutlich mehr Aufwand :ka: . Ist ja auch logisch, nicht weil wir dann blöd tun, sondern weil wir ja dem ganzen Nachgehen müssen. D.h. dann gibt es entsprechend Mehraufwand. Es wird dann eine Einschätzung von Amt vorgenommen. Dann werden (kostenpflichtige) Entscheide verschickt usw, Ersatvornahme im schlimmsten Fall..


    Und wer glaubt er muss von Gesetzwegen nicht kooperieren. Ja, ne in den meisten Dingen gibt es vom Bürger gegenüber der Ämter eine Mitwirkungspflicht (z. B. § 26 VwVfG).



  • Das war durchaus ernst gemeint.

    Allerdings ist für mich nicht nachvollziehbar, wen Du mit ‚uns‘ meinst und was kostenpflichtige Entscheide sein sollen.

  • Das war durchaus ernst gemeint.

    Allerdings ist für mich nicht nachvollziehbar, wen Du mit ‚uns‘ meinst und was kostenpflichtige Entscheide sein sollen.

    Uns = Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde


    :???: Wie erklärt ich jetzt einen Entscheid. Also wenn jmd einer Aufforderung eines Amtes nicht nachkommt aber ein Amt irgendwas spezifisches will/braucht, kann ein Amt einen Entscheid erstellen. Der kann kostenpflichtig sein. In dem stehen eben die Pflichten die die Person hat, was das Amt will und was passiert, wenn derjenige nicht tut was in dem Entscheid steht.



    Ich kann z.B. Menschen per Entscheid dazu auffordern ihre Heizungsanlage zu sanieren. Tun sie das nicht, kann ich eben ihre Heizung abdrehen.

    Und sowas gibt es definitiv in D auch - das ist kein CH Spezial.

  • Aber ich weiss nicht, wie das in D ist

    In DE darf eben niemand 'einfach so' ins Haus. Das ist etwas eingeschraenkt (z.B. darf der Vermieter rein mit Interessenten, wenn neu vermietet oder verkauft werden soll, Handwerker duerfen rein, ...), aber da gibs ganz klare Vorgaben. Also ohne Ankuendigung z.B. klingeln und meinen man duerfe jetzt in die Wohnung um die Heizung abzustellen oder die Zaehler abzulesen, ist z.B. nicht drin.

    Und sonst darf einfach niemanf rein, wenn der Bewohner es nicht will. Die wirklich einzige Ausnahme wird entweder durch einen Richter angeordnet oder ist eine sehr, sehr spezielle Situation (dann ebe Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst).

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