Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
- Helfstyna
- Geschlossen
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Das war durchaus ernst gemeint.
Allerdings ist für mich nicht nachvollziehbar, wen Du mit ‚uns‘ meinst und was kostenpflichtige Entscheide sein sollen.
Uns = Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde
Wie erklärt ich jetzt einen Entscheid. Also wenn jmd einer Aufforderung eines Amtes nicht nachkommt aber ein Amt irgendwas spezifisches will/braucht, kann ein Amt einen Entscheid erstellen. Der kann kostenpflichtig sein. In dem stehen eben die Pflichten die die Person hat, was das Amt will und was passiert, wenn derjenige nicht tut was in dem Entscheid steht.
Ich kann z.B. Menschen per Entscheid dazu auffordern ihre Heizungsanlage zu sanieren. Tun sie das nicht, kann ich eben ihre Heizung abdrehen.
Und sowas gibt es definitiv in D auch - das ist kein CH Spezial.
Ah, Du spricht von den Regeln in der Schweiz - da kann ich nichts zu sagen.
Und nein, ein Amt kann in Deutschland niemandem die Heizung abdrehen. Aber das führt hier wohl zu weit
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Hi
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Ah, Du spricht von den Regeln in der Schweiz - da kann ich nichts zu sagen.
Und nein, ein Amt kann in Deutschland niemandem die Heizung abdrehen. Aber das führt hier wohl zu weit
Wenn die Heizung nicht mehr betriebssicher ist, dann darf sie abgestellt werden.
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Ich stelle gerade fest, wie gross die Unterschiede zwischen Nutz- und Heimtierhaltung sind, was behördliche Kontrollen angeht.
Für mich ist das also viel "normaler", als für einen Heimtierhalter. Wir haben auch zwingend einen Bestandstierarzt, nehmen an Untersuchungen in Bezug auf Tierseuchen teil, je nachdem, ob man "Förderungen" (=unangemessen niedrige Entschädigung für Naturschutzleistungen, die gesamtgesellschaftlich dienlich sind) erhält, gibts auch noch CC-Kontrollen.
Und ja, ich finde das ausgesprochen schräg, dass da so unterschieden wird. Viele (nicht alle) Bereiche in den Haltungen, die unter §16 fallen, sind öffentlich einsehbar und werden im Rahmen von vorgeschriebenen Untersuchungen eh in Augenschein genommen, im Gegensatz zum Kaninchenkäfig im Kinderzimmer. Die armen Heimtiere sind schlechten Haltungsbedingungen ja nahezu schutzlos ausgeliefert. Ob meine Rinder Wasser haben oder nicht, kann jeder Spaziergänger sehen - ob der Welpe in der geschlossenen Box Wasser hat, kann niemand sehen oder problemlos kontrollieren. Wow.
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Ich stelle gerade fest, wie gross die Unterschiede zwischen Nutz- und Heimtierhaltung sind, was behördliche Kontrollen angeht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__16.html
Für mich ist das also viel "normaler", als für einen Heimtierhalter. Wir haben auch zwingend einen Bestandstierarzt, nehmen an Untersuchungen in Bezug auf Tierseuchen teil, je nachdem, ob man "Förderungen" (=unangemessen niedrige Entschädigung für Naturschutzleistungen, die gesamtgesellschaftlich dienlich sind) erhält, gibts auch noch CC-Kontrollen.
Und ja, ich finde das ausgesprochen schräg, dass da so unterschieden wird. Viele (nicht alle) Bereiche in den Haltungen, die unter §16 fallen, sind öffentlich einsehbar und werden im Rahmen von vorgeschriebenen Untersuchungen eh in Augenschein genommen, im Gegensatz zum Kaninchenkäfig im Kinderzimmer. Die armen Heimtiere sind schlechten Haltungsbedingungen ja nahezu schutzlos ausgeliefert. Ob meine Rinder Wasser haben oder nicht, kann jeder Spaziergänger sehen - ob der Welpe in der geschlossenen Box Wasser hat, kann niemand sehen oder problemlos kontrollieren. Wow.
Würde man diese Regeln auf private Tierhalter anwenden, würde man sehr stark in deren Grundrechte eingreifen. Finde ich schwierig.
Ich ‚spinne‘ Dein Beispiel mit dem Welpen ein wenig weiter - wer kontrolliert die Umstände, in denen Kinder aufwachsen ?
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Uns = Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde
Wie erklärt ich jetzt einen Entscheid. Also wenn jmd einer Aufforderung eines Amtes nicht nachkommt aber ein Amt irgendwas spezifisches will/braucht, kann ein Amt einen Entscheid erstellen. Der kann kostenpflichtig sein. In dem stehen eben die Pflichten die die Person hat, was das Amt will und was passiert, wenn derjenige nicht tut was in dem Entscheid steht.
Ich kann z.B. Menschen per Entscheid dazu auffordern ihre Heizungsanlage zu sanieren. Tun sie das nicht, kann ich eben ihre Heizung abdrehen.
Und sowas gibt es definitiv in D auch - das ist kein CH Spezial.
Ah, Du spricht von den Regeln in der Schweiz - da kann ich nichts zu sagen.
Und nein, ein Amt kann in Deutschland niemandem die Heizung abdrehen. Aber das führt hier wohl zu weit
Oh doch natürlich darf sie das.
BImSchV (<- D Gesetz)
Macht für kleine Heizungen in D in der Regel der Schornsteinfeger in Vertretung sozusagen. Aber bei grossen Anlagen macht das die Behörde schon auch mal selbst.
Die wirklich einzige Ausnahme wird entweder durch einen Richter angeordnet oder ist eine sehr, sehr spezielle Situation (dann ebe Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst).
Nein braucht es eben nicht. Ich hab jetzt mal schnell nach einem (D) Bsp gegoogelt, was sich jeder vielleicht vorstellen kann:
Schornsteinfeger
Lässt man den nicht rein kann das Amt(!) - ohne Richter oder Staatsanwaltschaft - eine Zwangskehrung - durchführen lassen. Dafür darf der Schornsteinfeger gegen den Willen des Besitzers Zugang beschaffen auch ohne Polizei. Allein auf Entscheid des Amtes wegen. Und für den Entscheid braucht es wie gesagt keine Polizei oder Richter oder Staatsanwaltschaft.
Mal als Bsp:
Schornsteinfeger: Kehr- und Messfristen einhalten / Kreis Herford
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Ich stelle gerade fest, wie gross die Unterschiede zwischen Nutz- und Heimtierhaltung sind, was behördliche Kontrollen angeht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__16.html
Für mich ist das also viel "normaler", als für einen Heimtierhalter. Wir haben auch zwingend einen Bestandstierarzt, nehmen an Untersuchungen in Bezug auf Tierseuchen teil, je nachdem, ob man "Förderungen" (=unangemessen niedrige Entschädigung für Naturschutzleistungen, die gesamtgesellschaftlich dienlich sind) erhält, gibts auch noch CC-Kontrollen.
Und ja, ich finde das ausgesprochen schräg, dass da so unterschieden wird. Viele (nicht alle) Bereiche in den Haltungen, die unter §16 fallen, sind öffentlich einsehbar und werden im Rahmen von vorgeschriebenen Untersuchungen eh in Augenschein genommen, im Gegensatz zum Kaninchenkäfig im Kinderzimmer. Die armen Heimtiere sind schlechten Haltungsbedingungen ja nahezu schutzlos ausgeliefert. Ob meine Rinder Wasser haben oder nicht, kann jeder Spaziergänger sehen - ob der Welpe in der geschlossenen Box Wasser hat, kann niemand sehen oder problemlos kontrollieren. Wow.
Würde man diese Regeln auf private Tierhalter anwenden, würde man sehr stark in deren Grundrechte eingreifen. Finde ich schwierig.
Ich ‚spinne‘ Dein Beispiel mit dem Welpen ein wenig weiter - wer kontrolliert die Umstände, in denen Kinder aufwachsen ?
Das Jugendamt, wenn entsprechende Meldung vorliegt und auch sonst unterliegen Eltern so einigen sozialen Kontrollen. Deutlich mehr als Tierhalter.
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Ah, Du spricht von den Regeln in der Schweiz - da kann ich nichts zu sagen.
Und nein, ein Amt kann in Deutschland niemandem die Heizung abdrehen. Aber das führt hier wohl zu weit
Oh doch natürlich darf sie das.
BImSchV (<- D Gesetz)
Macht für kleine Heizungen in D in der Regel der Schornsteinfeger in Vertretung sozusagen. Aber bei grossen Anlagen macht das die Behörde schon auch mal selbst.
Die wirklich einzige Ausnahme wird entweder durch einen Richter angeordnet oder ist eine sehr, sehr spezielle Situation (dann ebe Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst).
Nein braucht es eben nicht. Ich hab jetzt mal schnell nach einem (D) Bsp gegoogelt, was sich jeder vielleicht vorstellen kann:
Schornsteinfeger
Lässt man den nicht rein kann das Amt(!) - ohne Richter oder Staatsanwaltschaft - eine Zwangskehrung - durchführen lassen. Dafür darf der Schornsteinfeger gegen den Willen des Besitzers Zugang beschaffen auch ohne Polizei. Allein auf Entscheid des Amtes wegen. Und für den Entscheid braucht es wie gesagt keine Polizei oder Richter oder Staatsanwaltschaft.
Mal als Bsp:
Du hast ursprünglich von einer Sanierung gesprochen, und das geht so einfach nicht.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der Sache.
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Würde man diese Regeln auf private Tierhalter anwenden, würde man sehr stark in deren Grundrechte eingreifen. Finde ich schwierig.
Ich ‚spinne‘ Dein Beispiel mit dem Welpen ein wenig weiter - wer kontrolliert die Umstände, in denen Kinder aufwachsen ?
Das Jugendamt, wenn entsprechende Meldung vorliegt und auch sonst unterliegen Eltern so einigen sozialen Kontrollen. Deutlich mehr als Tierhalter.
Soziale Kontrollen?
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Du hast ursprünglich von einer Sanierung gesprochen, und das geht so einfach nicht.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der SacheDie Sanierung im ersten Bsp war eben genau das ein Beispiel.
Und doch das geht so einfach.....
Wie gesagt BImSchV.
Aber ich glaub ich stecke da etwas tiefer dein als du, sodass wir wohl aneinander vorbei reden.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der
Hab ich nie bestritten.
Ich habe dich zitiert und gesagt wer nicht kooperiert kann langfristig grössere zeitliche Aufwände bekommen.
Und das es eben Situation gibt (mit amtl. Entscheid!), wo Behörden in Wohnhäuser rein dürfen ohne Staatsanwaltschaft oder Polizei mit Gefahr in Verzug/Durchsuchungsbefehl.
Als Bsp eben das verplompen von Heizungen genannt (weil ich dachte das ist irgendwas, was man sich vorstellen könnte).
Aber man muss mir das auch nicht glauben.
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Ah, Du spricht von den Regeln in der Schweiz - da kann ich nichts zu sagen.
Und nein, ein Amt kann in Deutschland niemandem die Heizung abdrehen. Aber das führt hier wohl zu weit
Oh doch natürlich darf sie das.
BImSchV (<- D Gesetz)
Macht für kleine Heizungen in D in der Regel der Schornsteinfeger in Vertretung sozusagen. Aber bei grossen Anlagen macht das die Behörde schon auch mal selbst.
Die wirklich einzige Ausnahme wird entweder durch einen Richter angeordnet oder ist eine sehr, sehr spezielle Situation (dann ebe Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst).
Nein braucht es eben nicht. Ich hab jetzt mal schnell nach einem (D) Bsp gegoogelt, was sich jeder vielleicht vorstellen kann:
Schornsteinfeger
Lässt man den nicht rein kann das Amt(!) - ohne Richter oder Staatsanwaltschaft - eine Zwangskehrung - durchführen lassen. Dafür darf der Schornsteinfeger gegen den Willen des Besitzers Zugang beschaffen auch ohne Polizei. Allein auf Entscheid des Amtes wegen. Und für den Entscheid braucht es wie gesagt keine Polizei oder Richter oder Staatsanwaltschaft.
Mal als Bsp:
Zitier bitte alles
Schornsteinfeger kuendigen sich an (oder werden angekuendigt) und da muss man sie rein lassen, ja.
Und genau das habe ich auch geschrieben..
Der Schornsteinfeger kann nicht morgens aufstehen und entscheiden, dass er heute mal bei mir vorbei schaut und kontrolliert, weil er ne Stunde Zeit hat. Also kann er schon...aber da muss ich ihn nicht reinlassen.
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