Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
- Helfstyna
- Geschlossen
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Oh doch natürlich darf sie das.
BImSchV (<- D Gesetz)
Macht für kleine Heizungen in D in der Regel der Schornsteinfeger in Vertretung sozusagen. Aber bei grossen Anlagen macht das die Behörde schon auch mal selbst.
Nein braucht es eben nicht. Ich hab jetzt mal schnell nach einem (D) Bsp gegoogelt, was sich jeder vielleicht vorstellen kann:
Schornsteinfeger
Lässt man den nicht rein kann das Amt(!) - ohne Richter oder Staatsanwaltschaft - eine Zwangskehrung - durchführen lassen. Dafür darf der Schornsteinfeger gegen den Willen des Besitzers Zugang beschaffen auch ohne Polizei. Allein auf Entscheid des Amtes wegen. Und für den Entscheid braucht es wie gesagt keine Polizei oder Richter oder Staatsanwaltschaft.
Mal als Bsp:
Zitier bitte alles
Schornsteinfeger kuendigen sich an (oder werden angekuendigt) und da muss man sie rein lassen, ja.
Und genau das habe ich auch geschrieben..
Der Schornsteinfeger kann nicht morgens aufstehen und entscheiden, dass er heute mal bei mir vorbei schaut und kontrolliert, weil er ne Stunde Zeit hat. Also kann er schon...aber da muss ich ihn nicht reinlassen.
Es geht aber nicht um den Schornsteinfeger. Es geht darum was passiert wenn du den Schornsteinfeger gar nicht rein lässt und was genau dann passiert
(Siehe Zwangskehrung in dem Link!).
Ach mir ist da setzt zu blöd.
Dann glaubt mir halt nicht, dass ein Amt ohne richterlichen Beschluss oder Staatsanwaltschaft auch in bestimmenten Situationen eine Wohnung betreten darf ohne Einwilligung.
Und genau darum geht es in dem von mir Zitierten Absatz von dir, wüsste jetzt nicht wieso ich den Rest zitieren müsste.
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- Vor einem Moment
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Hi
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Du hast ursprünglich von einer Sanierung gesprochen, und das geht so einfach nicht.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der SacheDie Sanierung im ersten Bsp war eben genau das ein Beispiel.
Und doch das geht so einfach.....
Wie gesagt BImSchV.
Aber ich glaub ich stecke da etwas tiefer dein als du, sodass wir wohl aneinander vorbei reden.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der
Hab ich nie bestritten.
Ich habe dich zitiert und gesagt wer nicht kooperiert kann langfristig grössere zeitliche Aufwände bekommen.
Und das es eben Situation gibt (mit amtl. Entscheid!), wo Behörden in Wohnhäuser rein dürfen ohne Staatsanwaltschaft oder Polizei mit Gefahr in Verzug/Durchsuchungsbefehl.
Als Bsp eben das verplompen von Heizungen genannt (weil ich dachte das ist irgendwas, was man sich vorstellen könnte).
Aber man muss mir das auch nicht
Ich würde es etwas anders sagen (und ja, mit Heizungen kenne ich mich nicht aus und ich weiß auch nicht, was Du mit ‚verplomben‘ meinst:-)):
- Fast immer spare ich Zeit, wenn ich nicht kooperiere: Türe zu, fertig.
- Wenn wir in einem Ausnahmefall sind, und eine Behörde sich am Ende des Tages sowieso Zugang verschaffen kann, ist direktes Kooperieren natürlich sinnvoll.
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Das Argument verstehe ich nicht. Wenn Du nicht kooperierst, sparst Du doch Zeit.
Das finde ich irgendwie lieb
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- Fast immer spare ich Zeit, wenn ich nicht kooperiere: Türe zu, fertig.
Zu dem Zeitpunkt ja.
Naja wenn du anschliessend eben nen Entscheid vom Amt bekommst, den du nicht so lustig finden würdest und dich drum kümmern musst. Vielleicht einen Anwalt kontaktieren musst.
Für mich wäre das keine Zeitersparnis hintenraus.
Nur weil ich ne Tür zu mache, lässt sich doch das "Problem" weshalb derjenige dar war nicht in Luft auf.
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Wir reden komplett aneinander vorbei.
Ein Betreten der Wohnung muss angekuendigt werden, damit es in gewissen Situationen durchgefuehrt wird/werden kann. Dazu ist der Bewohner dann verpflichtet. Weigert er sich, koennen halt Konsequenzen entstehen. Ja. Da sagt auch keiner weiss dagegen.
Und wenn der Schornsteinfeger dann wegen Anweisung mittels Schluesseldienst oder Polizei die Wohnung betritt, ist es kein Hausfriedensbruch.
Das meinte ich mit
Das ist etwas eingeschraenkt (z.B. darf der Vermieter rein mit Interessenten, wenn neu vermietet oder verkauft werden soll, Handwerker duerfen rein, ...), aber da gibs ganz klare Vorgaben.
Was anderes ist es, wenn wer-auch-immer ploetzlich vor der Tuer steht und rein will. Egal ob Vet-Amt, Schornsteinfeger, Frau Mueller aus der Blumengasse, der Vermieter, ....
Laesst man die dann (nochmal: ohne Ankuendigung und entsprechenden Grund!) nicht rein, passiert dem Bewohner genau gar nichts. Weil er - unter diesen Bedingungen - nicht dazu gezwungen werden kann. Betritt die Person dennoch die Wohnung, ist es Hausfriedensbruch.
Kommt also das Vet-Amt einfach so zu mir, dann muss ich die nicht rein lassen. Verschaffen sie sich Zugang, haben/bekommen sie ein Problem. (Was anderes ist es mWn wenn Tiere eingezogen werden sollen).
Ich persoenlich wuerde sie zwar wohl in die Wohnung lassen, aber das ist meine freie Entscheidung.
Und das ist eben einzig und allein anders, wenn ein Richter es anordnet. Das passiert nicht weil der Richter es lustig findet, sondern weil gewisse Bedingungen erfuellt sind. Oder wenns halt ganz krasse Situationen sind, duerfen Staatsanwaltschaft/Polizei entscheiden.
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- Fast immer spare ich Zeit, wenn ich nicht kooperiere: Türe zu, fertig.
Zu dem Zeitpunkt ja.
Naja wenn du anschliessend eben nen Entscheid vom Amt bekommst, den du nicht so lustig finden würdest und dich drum kümmern musst. Vielleicht einen Anwalt kontaktieren musst.
Für mich wäre das keine Zeitersparnis hintenraus.
Nur weil ich ne Tür zu mache, lässt sich doch das "Problem" weshalb derjenige dar war nicht in Luft auf.
Da sind wir offensichtlich anderer Meinung und haben vllt auch andere Erfahrungen gemacht. Ein ‚Problem‘ löst sich tatsächlich häufig in Luft auf, weil ‚derjenige, der da war‘ die Mühe scheut, seinen Anliegen durchzusetzen oder es eben gar keinen Anspruch gibt.
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Ich gebs auf.
Ich glaub ich hab mich nun oft genug wiederholt und erklärt.
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Zu dem Zeitpunkt ja.
Naja wenn du anschliessend eben nen Entscheid vom Amt bekommst, den du nicht so lustig finden würdest und dich drum kümmern musst. Vielleicht einen Anwalt kontaktieren musst.
Für mich wäre das keine Zeitersparnis hintenraus.
Nur weil ich ne Tür zu mache, lässt sich doch das "Problem" weshalb derjenige dar war nicht in Luft auf.
Da sind wir offensichtlich anderer Meinung und haben vllt auch andere Erfahrungen gemacht. Ein ‚Problem‘ löst sich tatsächlich häufig in Luft auf, weil ‚derjenige, der da war‘ die Mühe scheut, seinen Anliegen durchzusetzen oder es eben gar keinen Anspruch gibt.
Und das bezweifle ich einfach mal ganz groß.
Ich habe es noch NIE erlebt, dass Mitarbeiter des VetAmts (oder irgendeines Amts) für sowas Zeit vergeuden, wenn nicht feststand, dass sie den Anspruch geltend machen können. Ja, manche versuchen es erstmal im Guten und hoffen auf Kooperation, aber eben nur, wenn sie vorhaben, es bei Ablehnung weiterzuverfolgen und auch wissen, dass ein offizieller Termin zustande kommt, wenn sie es drauf anlegen.
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Da sind wir offensichtlich anderer Meinung und haben vllt auch andere Erfahrungen gemacht. Ein ‚Problem‘ löst sich tatsächlich häufig in Luft auf, weil ‚derjenige, der da war‘ die Mühe scheut, seinen Anliegen durchzusetzen oder es eben gar keinen Anspruch gibt.
Und das bezweifle ich einfach mal ganz groß.
Ich habe es noch NIE erlebt, dass Mitarbeiter des VetAmts (oder irgendeines Amts) für sowas Zeit vergeuden, wenn nicht feststand, dass sie den Anspruch geltend machen können. Ja, manche versuchen es erstmal im Guten und hoffen auf Kooperation, aber eben nur, wenn sie vorhaben, es bei Ablehnung weiterzuverfolgen und auch wissen, dass ein offizieller Termin zustande kommt, wenn sie es drauf anlegen.
Ich glaube das Problem ist, dass jeder an andere Sachverhalte denkt. Genauso wie Du scheinbar nur Erfahrungen mit Gegenparteien hast, die Ihre Ansprüche durchsetzen können, habe ich eben viele andere Erfahrungen. Und es ist sicherlich auch eine Stilfrage, wie man mit ‚Forderungen‘ von Dritten umgeht.
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Genauso wie Du scheinbar nur Erfahrungen mit Gegenparteien hast, die Ihre Ansprüche durchsetzen können, habe ich eben viele andere Erfahrungen.
Wir reden hier aber schon von VetAmts Mitarbeitern und nicht irgendwelchen Hanseln von Tierschutzvereinen, die bei einem an der Haustür stehen und kontrollieren wollen, weil irgendwer meint, dass ihm was nicht passt.
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