Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Es geht aber nicht um den Schornsteinfeger. Es geht darum was passiert wenn du den Schornsteinfeger gar nicht rein lässt und was genau dann passiert

    (Siehe Zwangskehrung in dem Link!).


    Ach mir ist da setzt zu blöd.

    Dann glaubt mir halt nicht, dass ein Amt ohne richterlichen Beschluss oder Staatsanwaltschaft auch in bestimmenten Situationen eine Wohnung betreten darf ohne Einwilligung.

    Und genau darum geht es in dem von mir Zitierten Absatz von dir, wüsste jetzt nicht wieso ich den Rest zitieren müsste.

  • Ich würde es etwas anders sagen (und ja, mit Heizungen kenne ich mich nicht aus und ich weiß auch nicht, was Du mit ‚verplomben‘ meinst:-)):


    - Fast immer spare ich Zeit, wenn ich nicht kooperiere: Türe zu, fertig.

    - Wenn wir in einem Ausnahmefall sind, und eine Behörde sich am Ende des Tages sowieso Zugang verschaffen kann, ist direktes Kooperieren natürlich sinnvoll.

  • - Fast immer spare ich Zeit, wenn ich nicht kooperiere: Türe zu, fertig.

    Zu dem Zeitpunkt ja.


    Naja wenn du anschliessend eben nen Entscheid vom Amt bekommst, den du nicht so lustig finden würdest und dich drum kümmern musst. Vielleicht einen Anwalt kontaktieren musst.

    Für mich wäre das keine Zeitersparnis hintenraus.


    Nur weil ich ne Tür zu mache, lässt sich doch das "Problem" weshalb derjenige dar war nicht in Luft auf. :ka:

  • Wir reden komplett aneinander vorbei.


    Ein Betreten der Wohnung muss angekuendigt werden, damit es in gewissen Situationen durchgefuehrt wird/werden kann. Dazu ist der Bewohner dann verpflichtet. Weigert er sich, koennen halt Konsequenzen entstehen. Ja. Da sagt auch keiner weiss dagegen.

    Und wenn der Schornsteinfeger dann wegen Anweisung mittels Schluesseldienst oder Polizei die Wohnung betritt, ist es kein Hausfriedensbruch.

    Das meinte ich mit

    Das ist etwas eingeschraenkt (z.B. darf der Vermieter rein mit Interessenten, wenn neu vermietet oder verkauft werden soll, Handwerker duerfen rein, ...), aber da gibs ganz klare Vorgaben.


    Was anderes ist es, wenn wer-auch-immer ploetzlich vor der Tuer steht und rein will. Egal ob Vet-Amt, Schornsteinfeger, Frau Mueller aus der Blumengasse, der Vermieter, ....

    Laesst man die dann (nochmal: ohne Ankuendigung und entsprechenden Grund!) nicht rein, passiert dem Bewohner genau gar nichts. Weil er - unter diesen Bedingungen - nicht dazu gezwungen werden kann. Betritt die Person dennoch die Wohnung, ist es Hausfriedensbruch.

    Kommt also das Vet-Amt einfach so zu mir, dann muss ich die nicht rein lassen. Verschaffen sie sich Zugang, haben/bekommen sie ein Problem. (Was anderes ist es mWn wenn Tiere eingezogen werden sollen).

    Ich persoenlich wuerde sie zwar wohl in die Wohnung lassen, aber das ist meine freie Entscheidung.


    Und das ist eben einzig und allein anders, wenn ein Richter es anordnet. Das passiert nicht weil der Richter es lustig findet, sondern weil gewisse Bedingungen erfuellt sind. Oder wenns halt ganz krasse Situationen sind, duerfen Staatsanwaltschaft/Polizei entscheiden.

  • Da sind wir offensichtlich anderer Meinung und haben vllt auch andere Erfahrungen gemacht. Ein ‚Problem‘ löst sich tatsächlich häufig in Luft auf, weil ‚derjenige, der da war‘ die Mühe scheut, seinen Anliegen durchzusetzen oder es eben gar keinen Anspruch gibt.

  • Ich gebs auf.

    Ich glaub ich hab mich nun oft genug wiederholt und erklärt.

  • Und das bezweifle ich einfach mal ganz groß.

    Ich habe es noch NIE erlebt, dass Mitarbeiter des VetAmts (oder irgendeines Amts) für sowas Zeit vergeuden, wenn nicht feststand, dass sie den Anspruch geltend machen können. Ja, manche versuchen es erstmal im Guten und hoffen auf Kooperation, aber eben nur, wenn sie vorhaben, es bei Ablehnung weiterzuverfolgen und auch wissen, dass ein offizieller Termin zustande kommt, wenn sie es drauf anlegen.

  • Da sind wir offensichtlich anderer Meinung und haben vllt auch andere Erfahrungen gemacht. Ein ‚Problem‘ löst sich tatsächlich häufig in Luft auf, weil ‚derjenige, der da war‘ die Mühe scheut, seinen Anliegen durchzusetzen oder es eben gar keinen Anspruch gibt.

    Und das bezweifle ich einfach mal ganz groß.

    Ich habe es noch NIE erlebt, dass Mitarbeiter des VetAmts (oder irgendeines Amts) für sowas Zeit vergeuden, wenn nicht feststand, dass sie den Anspruch geltend machen können. Ja, manche versuchen es erstmal im Guten und hoffen auf Kooperation, aber eben nur, wenn sie vorhaben, es bei Ablehnung weiterzuverfolgen und auch wissen, dass ein offizieller Termin zustande kommt, wenn sie es drauf anlegen.

    Ich glaube das Problem ist, dass jeder an andere Sachverhalte denkt. Genauso wie Du scheinbar nur Erfahrungen mit Gegenparteien hast, die Ihre Ansprüche durchsetzen können, habe ich eben viele andere Erfahrungen. Und es ist sicherlich auch eine Stilfrage, wie man mit ‚Forderungen‘ von Dritten umgeht.

  • Genauso wie Du scheinbar nur Erfahrungen mit Gegenparteien hast, die Ihre Ansprüche durchsetzen können, habe ich eben viele andere Erfahrungen.

    Wir reden hier aber schon von VetAmts Mitarbeitern und nicht irgendwelchen Hanseln von Tierschutzvereinen, die bei einem an der Haustür stehen und kontrollieren wollen, weil irgendwer meint, dass ihm was nicht passt.

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