Wie wählen Züchter Welpenkäufer aus?

  • Somit habe ich mich gefragt wie man den Datenschutz und Informationen einholen von einer anderen Partei unter einen Hut bringt.

    Gibt es eigentlich Züchter Seminare in denen es um rechtliche Go s und No go s geht?

    Was genau soll da denn das Problem sein?

    Hat ja niemand das "Recht" auf einen Hund und ein Züchter muss eine Absage auch nicht begründen. Also kriegt das der Interessent gar nicht unbedingt mit.

    Der Rest ist freundschaftlicher Austausch. Wenn ich meine Freundin frage ob sie ihren Friseur empfehlen kann und sie sagt nein, kann der sie doch auch nicht rechtlich belangen.

  • Wie gesagt, ich kann sportliche Ergebnisse (ab einem gewissen Niveau) einfach einsehen. So wie jeder ;)

    Auf Working-Dog sind diese Daten hinterlegt und zugaenglich (teilweise nur fuer Premiummitglieder, aber das kann jeder werden).

    Das selbe gilt fuer die Hundedaten und teilweise auch fuer die Daten der Person (kommt drauf an was die Person eingestellt hat an Privatsphaere).


    Und mal im Ernst: Was ist denn mit dem Datenschutz wenn jemand auf Zuechtersuche ist und Person A, B und C fragt ob die Zuechter X, Y und Z gut sind? Da stoert es auch keinen...



    Seminare/Vortraege zum Thema Recht gibts. Aber es waere mir neu, dass dieses Thema da besprochen wird. Da gehts eher um andere Themen..

  • Bei der Nachfrage nach einem persönlichem Gefühl oder einer Einschätzung und der Antwort darauf zu einer beiden bekannten Person handelt es sich auch nicht um eine Weitergabe personenbezogener Daten im Sinn der DGSVO.


    Wenn jemand aber ohne Einwilligung Auskünfte zu einer Person, anhand derer die Person identifiziert werden kann, einem Personenkreis zur Verfügung stellt, dann handelt es sich um eine Datenweitergabe. Und dann ist die Frage, inwieweit das noch durch die Ausnahmeregelung zur Anwendung im persönlichen-familiären Bereich abgedeckt ist. Gibt bisher nur wenige Einzelentscheidungen dazu (wird auch tendenziell wohl eher nicht verfolgt). Aber gerade bei virtuellen Medien würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

  • Ich als Welpenkäufer bin bisher immer über Empfehlung an unsere Hunde gekommen. Also quasi im Verein gefragt wer kennt nen Züchter, das ist mir wichtig. Bei allen Hunden kam da Kontakt zustande, im Sinne von hey ruf mal Xyz an und grüß ganz lieb von mir. War bis jetzt immer völlig entspannt und mir als Käufer ist die Mutterhündin und ggf. weitere Hunde die da leben total wichtig. Wie entspannt sind die mit Besuch, stören die sich ggf am weinenden Zwerg etc.

    Aber, ich habe auch keine mega Ziele. Ja ich möchte Sport machen, ja ich möchte keine „Uschi“ mehr wie meine erste Hündin die grade bei Prüfungen nur das machte was ihr gefiel (sehr zur Belustigung der Zuschauer) aber in erster Linie ist mir wichtig das es hier zuhause gut klappt. Und da haben wir bislang ein relativ gutes Bauchgefühl gehabt.

  • Ich finds ehrlich gesagt rechtlich deutlich heikler eine Vorkontrolle (oder Nachkontrolle) wie im TS manchmal üblich Voraussetzung zu machen?


    Jemanden Hausbesuche aufzuzwingen, Einsicht in Lohnabrechnungen oder Mietverträge zu verlangen (machen nicht alle, ich weiß) verletzt doch viel mehr die Privatsphäre JEDES Interessenten, als ein Züchter der seine Züchterfreundin fragt was sie von Interessent xy hält.

  • Nein natürlich har niemand das Recht auf einen Hund vom Züchter und bekommt wahrscheinlich auch nicht unbedingt eine Begründung mitgeteilt warum man keinen Hund bekommt.

    Ob und in welcher Form Informationen von wem auch immer wie auch immer hin und her gingen wird ein Interessent in der Regel nicht erfahren.

    Ich war jetzt eher gedanklich bei dem, was Phonhaus im ersten Abschnitt schrieb.

    Nebula

    Aus meiner nicht juristischen Sicht, stellt sich mir die Frage ob ich den klarnamen mit Ort einer Anfrage einfach mit anderen teilen darf, ob dies aus Datenschutz Sicht in Ordnung ist (als nicht unternehmen).

  • Ich finds ehrlich gesagt rechtlich deutlich heikler eine Vorkontrolle (oder Nachkontrolle) wie im TS manchmal üblich Voraussetzung zu machen?


    Jemanden Hausbesuche aufzuzwingen, Einsicht in Lohnabrechnungen oder Mietverträge zu verlangen (machen nicht alle, ich weiß) verletzt doch viel mehr die Privatsphäre JEDES Interessenten, als ein Züchter der seine Züchterfreundin fragt was sie von Interessent xy hält.

    Ja. Aber dafür gibts zum Einen das Einverständnis des Interessenten und zum Anderen ist es mittlerweile nicht selten eine behördliche Auflage, die das für den jeweiligen Verein zuständige Veterinäramt verhängt. Damit kein Verstoß gegen den Datenschutz. Es sei denn, der Verein wäre so nassforsch und würde es ohne Einverständnis oder Information darüber machen.

  • Ja auch was teilweise Tierschutzvereine wissen wollen/verlangen oder sich meinen Rechte raus zu nehmen finde ich auch hmm schwierig. Aber darum ging es mir nicht. Sondern um das Datenschutz Thema um zu entscheiden ob der hund zu person x oder y ziehen darf.

    Um hier einen Bogen zum tierschutz zu schlagen wären dies dann Listen die geführt werden mit Menschen, die keinen Hund oder anderes Tier aus welchem Grund auch immer bekommen und dies dann unter der Hand an andere tierheime weiter zu geben, damit der Mensch keinen Erfolg im tierheim 30 km weiter hat. Natürlich wird man es der Person nicht sagen und aus der tierschutz Sicht (man möchte nicht dass die Tiere zu einem animal hoarder kommen) vollkommen verständlich aber auch der Datenschutz Sicht (denke ich) ist dies wohl eher nicht in Ordnung

  • Nein natürlich har niemand das Recht auf einen Hund vom Züchter und bekommt wahrscheinlich auch nicht unbedingt eine Begründung mitgeteilt warum man keinen Hund bekommt.

    Ob und in welcher Form Informationen von wem auch immer wie auch immer hin und her gingen wird ein Interessent in der Regel nicht erfahren.

    Ich war jetzt eher gedanklich bei dem, was Phonhaus im ersten Abschnitt schrieb.

    Nebula

    Aus meiner nicht juristischen Sicht, stellt sich mir die Frage ob ich den klarnamen mit Ort einer Anfrage einfach mit anderen teilen darf, ob dies aus Datenschutz Sicht in Ordnung ist (als nicht unternehmen).

    Also mal abgesehen davon, dass solche Situationen so gar nicht in den Intentionsbereich des Gesetzes fallen und es dort um personenbezogene Daten und nicht jegliche Infos geht (andersrum, anhand von diesen Infos den Namen zu erfragen, DAS wäre dann schon eher relevant), gibt es da noch den netten Punkt "berechtigtes Interesse".

    Ein Züchter hat ein berechtigtes Interesse wenn er wissen will ob ein Interessent möglicherweise ein Tierquäler oder Lügner ist.

    Es kann vom Welpeninteressenten angenommen werden, dass er ein Interesse daran hat, dass (positive) Infos weitergegeben werden, da seine Chancen einen Welpen bekommen sich damit verbessern.

    Und zuletzt gilt auch hier die Interessenabwägung. Ich will sehen welcher Richter einem Tierquäler o.ä. zuspricht, dass sein Interesse diese Information nicht weiterzugeben, den Interessen eines Züchters exakt diese Info zu wissen, um seine Tiere nicht in (potentiell) tierschutzgesetzrelevante Umstände abzugeben, überwiegt.

  • Ja auch was teilweise Tierschutzvereine wissen wollen/verlangen oder sich meinen Rechte raus zu nehmen finde ich auch hmm schwierig. Aber darum ging es mir nicht. Sondern um das Datenschutz Thema um zu entscheiden ob der hund zu person x oder y ziehen darf.

    Um hier einen Bogen zum tierschutz zu schlagen wären dies dann Listen die geführt werden mit Menschen, die keinen Hund oder anderes Tier aus welchem Grund auch immer bekommen und dies dann unter der Hand an andere tierheime weiter zu geben, damit der Mensch keinen Erfolg im tierheim 30 km weiter hat. Natürlich wird man es der Person nicht sagen und aus der tierschutz Sicht (man möchte nicht dass die Tiere zu einem animal hoarder kommen) vollkommen verständlich aber auch der Datenschutz Sicht (denke ich) ist dies wohl eher nicht in Ordnung

    Datenschutzrecht ist kompliziert :ugly: Und ja, eine solche „Blacklist“, wie Du sie erwähnst, würde den Vorgaben zum Datenschutz unterliegen. Heißt: Der Betroffene müsste informiert werden, dass und zu welchem Zweck seine Daten verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden und hätte Widerspruchsrechte. Hält der Verein das nicht ein und es fliegt auf, muss er mit Sanktionen rechnen.


    Handelt ein Verein, ist das noch bei Weitem klarer als wenn eine Privatperson handelt. Ob und inwieweit ein Züchter bei der Interessenternvermittlung als Privatperson handelt (rein aus Datenschutzsicht, hat nichts mit der Frage zu tun, ob die Zucht gewerblich ist), wäre eine individuelle Prüfung. Gar nicht vergleichbar ist die Frage nach dem Friseur. Denn da unterhalten sich zwei Privatpersonen über die Erfahrung mit einem Gewerbetreibenden, das ist eine ganz andere Ausgangslage.


    Wenn zwei Bekannte miteinander telefonieren und die Eine fragt die Andere, ob sie einen Herrn XYZ kennt und wie ihr Eindruck von ihm ist, dann ist das mMn was ganz Anderes, als wenn z. B. in einer privaten virtuellen Gruppe ein Hinweis auftaucht in der Art von: „Wenn bei Euch mal ein XYZ Mustermensch (ggf. sogar noch mit Ort, Adresse oder E-Mail Adresse) auftaucht, dann vermittelt dem bloß kein Lebewesen.“ Wie gesagt, ich kanns nicht bindend rechtlich einschätzen, bin kein Anwalt. Aber ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen, Letzteres zu machen :smile:


    Edit: Javik Auch das mit dem „berechtigtem Interesse“ ist nicht so einfach zu sehen. Das außerhalb einer festen geschäftlichen Routine (wie z. B. einer Schufa Prüfung) nachzuweisen, ist weiß Gott nicht einfach. Und es ersetzt nicht das Einverständnis des Betroffenen. Das berechtigte Interesse dafür nachzuweisen, Auskünfte einzuholen, ohne dass der Betroffene davon erfahren darf, dafür liegt die Hürde nochmal höher.


    Nochmal Edit: Wird hier aber zunehmend OT, fällt mir gerade auf. Vielleicht wäre das was für einen eigenen Thread.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!