Einschränkungen und Abstriche durch gestiegene Kosten

  • Hab grad ‚recherchiert‘ - bei uns wurde die Hundesteuer zuletzt 2018 erhöht davor das letzte Mal 2002…

    Also recht harmlos.


    Edit: Eine Begründung steht nicht dabei.

  • Wenn hier jetzt nur noch OT und lustiger Unsinn kommt, koennen wir den Thread schliessen oder?

    Ganz ernstgemeinte Frage, da mich alle Themen hier interessiert haben und ich die Schwenker in andere Richtungen ebenso interessant finde: Warum wird geschlossen, wenn Threads wie Gespräche im normalen Leben mal vom Kern abkommen? Sie sind doch deswegen nicht weniger interessant.


    Ich finde das immer wieder schade, wenn der Austausch künstlich abgebrochen wird.

  • Der Staat hat halt nicht nur die Aufgabe, sich um Hundehalter und deren Infrastruktur zu kümmern.


    Und zudem kann ich mich hier nicht beschweren: Das Tierschutztier kostet die ersten Jahre keine Steuern, weil es aus dem Tierheim ist, Arbeitslose etc. können sich von der Hundesteuer ebenfalls befreien lassen, dienstlich / ehrenamlich genutzte Hunde kosten auch keine Steuern.

  • Wenn hier jetzt nur noch OT und lustiger Unsinn kommt, koennen wir den Thread schliessen oder?

    Ganz ernstgemeinte Frage, da mich alle Themen hier interessiert haben und ich die Schwenker in andere Richtungen ebenso interessant finde: Warum wird geschlossen, wenn Threads wie Gespräche im normalen Leben mal vom Kern abkommen? Sie sind doch deswegen nicht weniger interessant.


    Ich finde das immer wieder schade, wenn der Austausch künstlich abgebrochen wird.

    Die Diskussion geht zwangsläufig in Richtung Politik, was auch richtig ist, weil die Politik daran nicht ganz unbeteiligt ist. Hier ist es aber nicht erwünscht, was in einem Hundeforum auch verständlich ist und in den Forum-Regeln steht. Ich irre mich oft, also vielleicht auch diesmal. :nerd_face:

  • Unser Leben ist nicht so planbar wie man es gerne hätte. Das war es noch nie und das wird es auch nie sein.

    Diesen Satz möchte ich mal herausstreichen, weil er die komplette Wahrheit enthält.


    Aus verschiedensten Gründen können auch gutbetuchte Menschen plötzlich (also relativ schnell) in Armut fallen.


    Krankheit, Unfall, usw. .... schwups, Job weg, nach 18 Monaten wirst aus der Krankenkasse "ausgesteuert" und fällst in nicht mal ALG I (sofern nicht arbeitsfähig) sondern direkt in H5, jetzt großkotzig Bürgergeld genannt.


    Dann dauert's JAHRE, bis durch diverse medizinische Gutachten endlich die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde - dann fehlen aber die wichtigen Rentenmonate/jahre und ratzefatz bleibst in ewiger Grundsicherung bis zur Altersrente.


    Weg sind die anno dunnemals eingezahlten Höchstbeiträge, weil Du ja immer besonders gut verdientest. Die Privatversicherung längst ein ferner Traum - es lebe das Drei- oder Vierbettzimmer im KKH! Die Versorgung durch völlig überlastete, überarbeitete, übernächtigte Assistenzärzte und solche im PJ (also mangels Berufserfahrung .... nunja, schweigen wir lieber darüber, was das mit Deiner Gesundheit macht).


    Der Rechtsstreit mit Deiner Versicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) dauert JAHRE. Und endet mit einem unfairen Vergleich.



    Was bleibt Dir?


    Genau: NICHTS.


    502 Euro monatlicher Lebensunterhalt, umziehen mußtest Du eh schon längst, weil Haus verkauft/versteigert, große Wohnung zu teuer (wird vom Amt nicht bezahlt).

    Dann hockste da in Deiner kleinen Subsubstandard-Wohnung in der Hoffnung, daß die Heizkosten ausreichen, die Bude warm zu bekommen. Sparst an allem, was Strom zieht, weil zu teuer (TV, PC, Waschmaschine, Herd usw.)

    Auto? Jaaaa, das war einmal, damals..... in der Stadt kannste Dir noch eine Busfahrt wöchentlich leisten, auf dem Land, tja - da sitzte dann halt fest und kommst NIRGENDS mehr hin, nicht mal zur Tafel!!


    Und gedenkst der glorreichen Zeiten, als Du am Ende des Monats noch reichlich Geld übrig hattest - weil jetzt isses grad andersrum!!


  • Krankheit, Unfall, usw. .... schwups, Job weg, nach 18 Monaten wirst aus der Krankenkasse "ausgesteuert" und fällst in nicht mal ALG I (sofern nicht arbeitsfähig) sondern direkt in H5, jetzt großkotzig Bürgergeld genannt.

    Dies ist nicht richtig. Nach Aussteuerung stellst den ALG I Antrag und bekommst auch ALG I, auch wenn du weiterhin krank bist. Von Seiten der Agentur für Arbeit wird dann ein Arztgutachten nach §145 SGBIII (Nahtlosigkeitsregelung) eingeleitet. Wenn bei diesem ÄG raus kommt, dass du erwerbsunfähig bist, bekommst du weiter ALGI und wirst aufgefordert EU-Rente zu beantragen. Ins Bürgergeld fällst du erst, wenn der Rentenversicherungsträger es nicht schafft, über den EU-Renten Antrag zu entscheiden, während du ALG I bekommst.

  • Der Staat hat halt nicht nur die Aufgabe, sich um Hundehalter und deren Infrastruktur zu kümmern.


    Und zudem kann ich mich hier nicht beschweren: Das Tierschutztier kostet die ersten Jahre keine Steuern, weil es aus dem Tierheim ist, Arbeitslose etc. können sich von der Hundesteuer ebenfalls befreien lassen, dienstlich / ehrenamlich genutzte Hunde kosten auch keine Steuern.

    Diensthunde jeglicher Art sind meist von der Steuer ausgenommen. Bei mir z.B. auch ukrainische Geflüchtete mit Hund.

    Bei 150€/Jahr sollte für den Rest schon eine grundlegende Infrastruktur für Hunde gegeben sein oder davon ausgebaut werden.


    Ich habe in der Großstadt davon weder Kotbeutelstationen, extra Mülleimer, ein beknacktes Listenhundegesetz, 4 Monate Brut- und Setzzeit, fast überall sowieso Leinenpflicht, wenige miese Hundewiesen usw.

  • Bei 150€/Jahr sollte für den Rest schon eine grundlegende Infrastruktur für Hunde gegeben sein oder davon ausgebaut werden.


    Steuern sind nicht zweckgebunden und es gibt auch keine Gegenleistung für gezahlte Steuern.


    Schönes Beispiel dafür ist zb die Schaumweinsteuer, die eingeführt wurde zur, Trommelwirbel, Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte. :D

    Hat also überhaupt nix mit Schaumwein zu tun.

  • Dies ist nicht richtig. Nach Aussteuerung stellst den ALG I Antrag und bekommst auch ALG I, auch wenn du weiterhin krank bist.

    Falsch.

    Bei Beantragung des ALG I mußt Du arbeitsfähig, also nicht krankgeschrieben sein.

    Nach 6 Wochen Krankheit entfällt das ALG I, dann hast entweder gar nix oder mußt Bürgergeld beantragen.



    Und ja bzw. nein, der Rentenversicherungsträger schafft es NIE, noch während des Bezuges von ALG I den EU-Rentenantrag zu gewähren.

    Denn als allererstes wird grundsätzlich erstmal abgelehnt.

    Weil dann die Zeit spielt....

  • Es gibt auch noch eine "Grauzone "


    Eine AU bezieht sich ja primär auf den zuletzt ausgeübten Beruf

    Gibt es also theoretisch andere Tätigkeiten die man theoretisch ausführen könnte lässt man einfach die AU weg

    (je nach Krankheit könnte das gut möglich sein,da hilft ein arztgespräch)

    Die Einstufung leichte Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsfähigkeit ist ganz interessant

    praktisch wenn "das Amt " schon ein eigenes Gutachten gemacht hat


    Und schon hat man locker Zeit um sich mit der RV auseinander zu setzen .Für exakt Dauer und Höhe alg 1

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