Einschränkungen und Abstriche durch gestiegene Kosten

  • Ich mache den Job jetzt über 20 Jahre….die ersten Jahre ALG I und Arbeitslosenhilfe, danach ALG II und jetzt Bürgergeld….ich denke, ich kenne die Gesetzgebung ……nach Aussteuerung tritt dieser §145 SGB III Nahtlosigkeitsregelung in Kraft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

  • Nach 6 Wochen Krankheit entfällt das ALG I, dann hast entweder gar nix oder mußt Bürgergeld beantragen.

    Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld für 72 Wochen. Genau wie bei einem Arbeitsverhältnis.


    Und ja bzw. nein, der Rentenversicherungsträger schafft es NIE, noch während des Bezuges von ALG I den EU-Rentenantrag zu gewähren.

    Das nahtlose Arbeitslosengeld (§ 145 SGB III) wird so lange gezahlt, wie der Antrag bearbeitet wird.

    Entweder dem Rentenantrag wird dann entsprochen oder man muss in den sauren Apfel beißen und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.



    Edit: Ich war zu langsam ...

  • Nein….das ALG I wird im Rahmen des §145 SGBIII nur solange gezahlt, wie du rein rechnerisch Anspruch hättest. Wenn der der RVT dann immer noch nicht über deinen Rentenantrag entschieden hat, musst du Bürgergeld beantragen

  • Und ja bzw. nein, der Rentenversicherungsträger schafft es NIE, noch während des Bezuges von ALG I den EU-Rentenantrag zu gewähren.

    Denn als allererstes wird grundsätzlich erstmal abgelehnt.

    Weil dann die Zeit spielt....

    schafft die RV schon

    Widerspruch direkt mit fachanwalt

    Alles vorher gut vorbereiten und alle Anträge möglichst zeitig stellen


    Und vielleicht hat man sogar noch einen Vorteil

    Wenn das gezahlte Geld anschließend verrechnet wird

    Wird höheres ALG 1 nicht zurück gefordert

    Sollte EU Rente höher sein bekommst du eine Nachzahlung

  • Nein….das ALG I wird im Rahmen des §145 SGBIII nur solange gezahlt, wie du rein rechnerisch Anspruch hättest.


    Bedingt korrekt: solange Du nicht während des Bezuges über 6 Wochen hinaus krankgeschrieben bist.

    Denn dann stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung und erhältst somit auch kein ALG I.


    War so. Wirklich!

    Ob sich jetzt bei der Änderung zum 1.1.23 was geändert hat, weiß ich nicht.


    Kann man aber ja googeln....

  • Der Sachverhalt ist doch ein anderer, den du dargestellt hast. Ja, wenn du ALG I bekommst, und über 6 Wochen AU bist, bekommst du Krankengeld. Du hast aber geschrieben, nach 18 Monaten Krankengeld und Aussteuerung….und da greift nunmal der §145 SGB III und man hat trotz weiterhin krank Anspruch auf ALG I…..jetzt kapiert?

    • Moderiert

    jetzt kapiert?


    Schätzelein, ICH habe das schon kapiert. Aber bei dem genannten Fall der betroffenen Dame war es eben genau so, wie ich das beschrieb.


    Sie hatte keinen Krankengeldanspruch mehr und fiel daher von ALG I nach 6 Wochen direkt in Hartz 4.

  • Sambo71 Eine Freundin hat fast 3 Jahre ALG I als Nahtlosregelung erhalten, sie war aber die Zeit über auch weiterhin krank geschrieben. Die Arbeitsagentur hat dann das Geld mit dem von der Rentenversicherung verrechnet.


    Ihr Antrag lief auf EU-Rente lief insgesamt über fast 3 Jahre; letztendlich über das Gericht. Hat der Sozialverband für sie durchgeboxt.

  • jetzt kapiert?


    Schätzelein, ICH habe das schon kapiert. Aber bei dem genannten Fall der betroffenen Dame war es eben genau so, wie ich das beschrieb.


    Sie hatte keinen Krankengeldanspruch mehr und fiel daher von ALG I nach 6 Wochen direkt in Hartz 4.

    Das ist, wie gesagt nicht richtig…..entweder hat die Dame was falsch erzählt, oder…..denn ganz klar ist, das Krankengeldbezug sogar sozialversicherungspflichtig in der Arbeitslosengeldversicherung ist und man durch Krankengeld einen neuen ALG I Anspruch erwerben kann


    Beispiel: Mein Papa bekommt ALG I…in 60 Tagen läuft es aus….er hat einen schweren Motorradunfall und ist 1 1/2 Jahre krank geschrieben, bekommt Krankengeld und wird ausgesteuert. Er hatte danach nicht nur seinen Restanspruch ALG I, sondern neue 6 Monate, durch den Krankengeldbezug …..und obwohl er weiterhin AU war, hat er ALGI nach §145 SGB III bekommen und zwar die vollen 6 Monate und danach ist er in Rente gegangen

  • Sambo71 Eine Freundin hat fast 3 Jahre ALG I als Nahtlosregelung erhalten, sie war aber die Zeit über auch weiterhin krank geschrieben. Die Arbeitsagentur hat dann das Geld mit dem von der Rentenversicherung verrechnet.


    Ihr Antrag lief auf EU-Rente lief insgesamt über fast 3 Jahre; letztendlich über das Gericht. Hat der Sozialverband für sie durchgeboxt.

    Ist das schon recht lange her?……als meine Eltern alo wurden, hatte sie auch 36 Monate Anspruch, da man damals noch einen so langen ALGI Anspruch erwerben konnte (ging nach Alter und Berufsjahre)….das gibt es allerdings nicht mehr, einen so langen ALGI Anspruch

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!