Einschränkungen und Abstriche durch gestiegene Kosten

  • Ich meine, sie hat jetzt seit ca. 2 Jahren die EU-Rente durch, plus ca. 3 Jahre Bearbeitung ... also vor ca. 5 Jahren.

    Sie war aber auch die ganze Zeit über krank geschrieben.


    Es kam eine Sache nach der anderen bei ihr, hat vielleicht auch damit etwas zu tun (Bandscheibenvorfall, Fuß-OP mit Metallplatten und eeeewig keine Heilung, Augeninfarkt, letztendlich Depressionen) :ka:

    Sie hatte vorher im öffentl. Dienst als Angestelle gearbeitet.

  • Ich meine, sie hat jetzt seit ca. 2 Jahren die EU-Rente durch, plus ca. 3 Jahre Bearbeitung ... also vor ca. 5 Jahren.

    Sie war aber auch die ganze Zeit über krank geschrieben.


    Es kam eine Sache nach der anderen bei ihr, hat vielleicht auch damit etwas zu tun (Bandscheibenvorfall, Fuß-OP mit Metallplatten und eeeewig keine Heilung, Augeninfarkt, letztendlich Depressionen) :ka:

    Sie hatte vorher im öffentl. Dienst als Angestelle gearbeitet.

    Das ist allerdings seltsam…..3 Jahre ALGI Anspruch gibt heute nicht mehr…..auch nicht nach §145 SGB III….gab es evtl. zwischendurch immer wieder Arbeitsversuche und dann wieder Krankengeld auf eine neue Erkrankung? Aber im Grunde auch egal ….denn grundsätzlich ist es so, das ALG I nur solange gezahlt wird, wie man Anspruch hat und nicht, bis die EU-Rente durch ist. Leider habe ich diese Menschen ja öfter vor meinem Schreibtisch sitzen, da sie Bürgergeld beantragen müssen, weil das ALG I ausgelaufen ist und der RV-Träger sich Zeit läßt

  • Welches Bundesland?

  • Wir spielen das böse Spiel doch alle mit, in dem wir Rabattcodes teilen, Schnäppchen jagen und schauen, wo es das Wunschprodukt gerade am günstigsten gibt.

    Sprich bitte nur für dich wenn du von dir redest.
    Ich sehe das Problem eher im nicht mehr vorhandenen Service, das Rückgrat des Einzelhandels... eigentlich.
    Die verkaufenden Personen kennen ihre Produkte doch gar nicht mehr, sollen sie auch nicht, nur so schnell wie möglich raus hauen und den Umsatz steigern.

    Sei mir nicht böse, aber das ist nicht fair.


    Ich arbeite im Einzelhandel zum Mindestlohn, ich habe sehr viel Kenntnis vom „Produkt“ (gebe sogar Kurse zum Thema) und berate, viel und genau (zu einem sehr breiten Feld an Produkten).


    Was glaubst Du wie oft ich eine Stunde berate und am Schluss online gekauft wird?

    Wie oft ich eine halbe Stunde berate für am Ende einen Umsatz (nicht Gewinn) von 12 Euro?

  • Diensthunde jeglicher Art sind meist von der Steuer ausgenommen. Bei mir z.B. auch ukrainische Geflüchtete mit Hund.

    Bei 150€/Jahr sollte für den Rest schon eine grundlegende Infrastruktur für Hunde gegeben sein oder davon ausgebaut werden.


    Ich habe in der Großstadt davon weder Kotbeutelstationen, extra Mülleimer, ein beknacktes Listenhundegesetz, 4 Monate Brut- und Setzzeit, fast überall sowieso Leinenpflicht, wenige miese Hundewiesen usw.

    Welches Bundesland?

    Bremen

  • Welches Bundesland?

    Bremen

    Hier ist es nämlich auch nicht anders, in meiner Region. Ich zähle rein formell zu einer größeren Stadt, wohne aber so knapp am Ortsrand, daß es überhaupt nichts gibt. Darf aber steuertechnisch die Stadtgebühr voll blechen, weil ja formell zur Stadt gehörig. Bundesland Bayern. Allerdings haben wir immerhin keine allgemeine Leinenpflicht.

  • Spannend. Ich nehme an, du meinst „nichts Hundebezogenes“, oder? Denn ich bin fast sicher, dass deine Gemeinde/Stadt allerhand Leistungen erbringt, die durch Steuergelder finanziert werden…


    Oder du lebst außerhalb von Deutschland, dann hab ich natürlich keine Ahnung.

  • Ich nehme an, du meinst „nichts Hundebezogenes“, oder?

    Ja genau, nichts hundebezogenes. Weder Mülleimer noch Kotbeutel noch Gassiwege noch sonst irgendwas. Aber klar, auf dem Land braucht man z. B. auch keine eingezäunte Hundewiese. Und Wege gibts eh genug, man sollte sie halt bloß sauber halten (machen wohl die meisten auch).


    Irgendwas machen sie mit der Hundesteuer, bloß WAS?


    Jedenfalls zahlt jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Tier/e hat oder nicht, einen kleinen Beitrag, der ans TH des Landkreises geht.

    M. E. wäre die Hundesteuer dort auch gut aufgehoben.


  • Ich habe es vor ein paar Seiten ja schon mal geschrieben: Steuern sind generell nicht zweckgebunden und es gibt auch keine Gegenleistung für gezahlte Steuern.


    Schönes Beispiel: die Schaumweinsteuer wurde 1902 eingeführt um die kaiserliche Kriegsflotte zu finanzieren.


    Die Hundesteuer gehört (wie zb auch die Tabaksteuer) zu den so genannten Lenkungssteuern, hat also den Zweck, die Hundeanzahl zu „lenken“. Daher zahlt man zb auch meist mehr Steuern wenn mehrere Hunde hält oder wenn man einen Listenhund hält.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!