Hund hat Nachbarshuhn getötet

  • Könnte unter Jagdausübung fallen, schätz ich...... Und ist damit, wenn man nicht Jäger ist, Wilderei..... Egal, welches Tier da getötet wird.

    Wilderei bezieht sich nur auf das Wild das dem Jagdgesetz unterliegt.
    Der Schutz, und damit auch das Töten, aller anderen Wildtiere ist im BNatSchG geregelt, nicht im StGB.
    Haustiere ist wieder was anderes, da greift das TierSchG.

    Danke für die Erklärung ;-)

  • Könnte unter Jagdausübung fallen, schätz ich...... Und ist damit, wenn man nicht Jäger ist, Wilderei..... Egal, welches Tier da getötet wird.

    Nur wenn der Hund auf Kommando des Halters das Tier getötet hat.

  • Javik Nein, denn auch die von mir zitierte Passage bezog sich auf diese Aussage:



    Kann man so sehen aber glaub so ganz einfach isses nicht dass Hund einfach andere Tiere (Huhn, Katze und co ) töten darf nur weil am eignen Grund

    "am eigenen Grund" - in diesem Fall hier bezog sich das auf den Garten der TS.


    Die Aussage, wann "eigener Grund" nicht dazu gehört, habe ich extra erwähnt, weil "Wald und Flur" in Privatbesitz noch mal anderen gesetzlichen Regelungen unterliegt.

  • Leute, bitte. Es geht hier nicht um Wilderei. Sondern: Ein Haus-Huhn hat sich auf ein Nachbargrundstück verirrt und ist dort von dem Hund ebendieser Nachbarn getötet worden.

  • Wenn es jetzt um die gesetzliche Regelung geht:


    Ein Hund, der im eigenen Garten eine freigängerische Nachbarskatze erwischt, kann unter Umständen sogar Auflagen bekommen (in Richtung Leinen- und/oder Maulkorbpflicht), der Hundehalter hat den Schaden zu zahlen (Tierarztkosten, "Schadenersatz" über den "Wert der Katze", falls die Katze stirbt).

    Hab ich hier im Forum gelernt und Ersteres hat mich zum Beispiel sehr überrascht.


    Entsprechende Fälle mit Hühnern hatte ich über Google nicht gefunden. Falls die Entscheidungsträger die Situation analog zum "Katzenfall" sehen, läge tatsächlich das ganze Problem und die ganze Schuld auf Seiten der Hundehalter. Ich vermute und hoffe, dass Entscheidungsträger den "Huhnfall" anders bewerten würden, weil Hühner üblicherweise in irgendeiner Art von Gehege zu halten sind (im Gegensatz zu Katzen, wo dies nicht üblich ist).


    Rein menschlich sehe ich es so, dass ausschließlich die Hühnerhalterin mal ganz schnell in die Puschen kommen muss und ihre Hühner durch einen engmaschigen Zaun und ggf. durch ein übergespanntes Netz auf ihrem eigenen Grundstück zu halten hat. Was doch auch, wenn die Hühner ihr wirklich so "heilig" sind, für sie selbstverständlich sein müsste?

    pony82 Ich find es total nett, dass du der Nachbarin entgegenkommen willst. Mehr als Hilfe beim Zaunbau würde ich persönlich nicht anbieten. Vielleicht ist ja auch das das Problem, gute Zäune bauen sich nicht so einfach, nur deswegen hat die Nachbarin nicht längst was Besseres.

  • Leute, bitte. Es geht hier nicht um Wilderei. Sondern: Ein Haus-Huhn hat sich auf ein Nachbargrundstück verirrt und ist dort von dem Hund ebendieser Nachbarn getötet worden.

    Direkt auf Seite 1 wurde die rechtliche Aussage gemacht, ein Hund dürfe auch auf "eigenem Grund" kein anderes Tier töten.


    Schwierige Situation ich würd den Hund wohl zurzeit nicht mehr alleine im Garten lassen und ich denke du haftest auch dafür denn auch am eignen Grund darf dein Hund kein Tier töten


    Das ist eine immens wichtige Thematik für die TS, denn die rechtlichen Grundlagen bestimmen darüber, ob sie ihren Hund jetzt überhaupt noch ohne entsprechende Absicherung in den eigenen Garten lassen darf, und welche rechtlichen Ansprüche die Hühnerhalterin gegenüber der TS jetzt hat.


    Dass in diesem Rahmen die jagdrechtlichen Aspekte (Wilderei) diskutiert werden müssen, ist doch zwangsläufig notwendig - denn es betrifft ja auch alle Hundehalter/innen, die hier mitlesen und sich fragen, ob ihr Hund überhaupt noch alleine in den ausbruchssicheren Garten darf, ohne Auflagen befürchten zu müssen wenn er ein dort eingedrungenes Tier verletzt oder tötet.

    Ein Hund, der im eigenen Garten eine freigängerische Nachbarskatze erwischt, kann unter Umständen sogar Auflagen bekommen (in Richtung Leinen- und/oder Maulkorbpflicht), der Hundehalter hat den Schaden zu zahlen (Tierarztkosten, "Schadenersatz" über den "Wert der Katze", falls die Katze stirbt).

    Sehr diffus; Was heißt denn "unter Umständen"?


    Warum wird einige Zeilen später aus diesen unbenannten "Umständen" dann dieser scheinbare Fakt:



    Falls die Entscheidungsträger die Situation analog zum "Katzenfall" sehen, läge tatsächlich das ganze Problem und die ganze Schuld auf Seiten der Hundehalter.

    In welchem Katzenfall?

    Wäre interessant zu wissen, ob dort über die zuvor erwähnten "Umstände" mehr erfahren wird - und ob diese für den hier diskutierten Vorfall überhaupt zutreffen, oder ob diese als Fakt dargestellte Aussage gar nicht zutrifft.


    Hier mal die Fachauskunft einer Rechtsanwältin zu einer hypothetischen Frage einer Hundehalterin:


    Hund verletzt/tötet fremde Katze auf eigenem Grundstück

    Da wird ganz klar gesagt:


    Zitat


    So wie jeder Hundehalter seinen Hund ausreichend beaufsichtigen muss, so dass er keine Schäden anrichtet, so müssen dies jedoch auch Katzenhalter. Gelangt eine Katze also unbeaufsichtigt in einen eingezäunten Garten, kann der Katzenhalter keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen.

    Übertragen auf diese Threadthematik ist es ganz klar Aufgabe der Hühnerhalterin, für eine Sicherung der Hühner zu sorgen die sie am Betreten des fremden Grundstückes zuverlässig hindert.

  • Zitat

    Ein Hund, der wirklich jagt, lacht sich über nen Spritzer oder auch Eimer Wasser bestenfalls kaputt. Das merkt der in der Situation gar nicht.

    Wenn der wirklich jagende Hund ansonsten führerweich genug ist, lacht der sich absolut nicht kaputt. Hier hält ein einziges eindrucksvolles "dir fällt der Himmel auf den Kopf"-Erlebnis jetzt schon zehn Jahre derart vor, dass ein deutliches Räuspern oder eine knappe Gefährderansprache von da an immer gereicht haben, um den Terrier von jagdlichen Pfaden abzubringen, natürlich bis heute gekoppelt mit prompter Belohnung fürs Abwenden.


    Das geht schon, aber wie gesagt: so viel dauernde Aufmerksamkeit, Mühe und auch das Risiko würde ich nicht auf mich nehmen, wenn es nicht alles meine eigenen Tiere wären. Da gäb's einfach Zaun.

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