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Doch in der Agi Live Gruppe kam zwischendurch auf was eine Veranstaltung ohne Publikumswirkung sein soll.
Nicht ganz
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Aha. Selbst der VDH hat nie gesagt, dass das Training gemeint/betroffen ist...
Phonhaus wozu? Zum Training?
EDIT: Das sagt der VDH
ZitatHannoveraner Erklärung
Wir möchten auf verschiedene Fragestellungen einzugehen, die im
Zusammenhang mit der Erklärung aufgetreten sind und haben den VDH-Beschluss präzisiert.
Der VDH hat entschieden, die in der Erklärung aufgeführten erblich bedingten Merkmale gemäß des rechtlichen Rahmens, den die Tierschutz-Hundeverordnung vorgibt, für alle termingeschützten Veranstaltungen (Ausstellungen, Prüfungen und Wettbewerbe im Hundesport) als verbindliche Ausschlussmerkmale festzulegen. Der Beschluss ist gültig für Veranstaltungen, für die ab dem 1.7.2023 Anmeldungen möglich sind.
Hundesport, der ohne Publikumswirkung mit dem Ziel einer artgerechten Bewegung und Beschäftigung der sportlich geführten Hunde betrieben wird, ist nicht betroffen.
Die Erläuterung zur Hannoveraner Erklärung finden Sie hier: https://www.vdh.de/news/artike…erklaerung-merkmalsliste/
Zusammenfassung:
1. Das in §10 Tierschutz-Hundeverordnung aufgeführte Ausstellungsverbot bezieht sich auf termingeschützte Ausstellungen und Hundesportveranstaltungen.
2. Der Beschluss ist gültig für Veranstaltungen, für die ab 1.7.2023 Anmeldungen möglich sind.
3. Die Ausschlussmerkmale müssen erblich bedingt sein.
4. Die Mehrzahl der Merkmale ist an das Vorliegen einer damit verbundenen klinischen Symptomatik geknüpft.
5. Eine pauschale Untersuchungspflicht für die Teilnahme an Veranstaltungen sieht der VDH nicht vor.
6. Auflagen für Veranstaltungen sollten auch im Weiteren gezielt und angemessen sein und müssen mit den örtlichen Vollzugsbehörden/Amtsveterinären vor der Veranstaltung besprochen werden.
Quelle: VDH FB-Seite
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Nein, sorry. Zum Verbot, zu werben:
Einen offiziellen Referentenentwurf finde ich aber derzeit noch nicht.
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Ich habe den Referentenentwurf schon gesehen.
Ich bin sehr gespannt, ob das so durchgeht. Gerade das Werbungsverbot könnte wirklich ein Meilenstein sein.
Lionn - dein Hund ist doch gar nicht betroffen. Es geht um viel Kopfweiß bei Merle. Hat dein Hund aber nicht. Trotzdem kann es natürlich sinnvoll sein, einen Gentest zu haben. Kostet maximal 60 Euro ... ist also jetzt auch keine riesige Investition.
Das gewünschte Verbot der "Anlageträger" wird ja aus einer ganz speziellen Ecke gefordert und wird definitiv auch nur von sehr wenigen geteilt. Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, denn eine derart radikale Auslegung des Tierschutzgesetztes würde das sofortige Ende von Tierzucht bedeuten.
Der VDH hat dazu auch erst kürzlich eine Stellungsnahme verfasst.
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Der VDH hat dazu auch erst kürzlich eine Stellungsnahme verfasst.
Oh echt?
Muss ich die Tage mal schauen..
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Ich habe den Referentenentwurf schon gesehen.
Ich bin sehr gespannt, ob das so durchgeht. Gerade das Werbungsverbot könnte wirklich ein Meilenstein sein.
Lionn - dein Hund ist doch gar nicht betroffen. Es geht um viel Kopfweiß bei Merle. Hat dein Hund aber nicht. Trotzdem kann es natürlich sinnvoll sein, einen Gentest zu haben. Kostet maximal 60 Euro ... ist also jetzt auch keine riesige Investition.
Das gewünschte Verbot der "Anlageträger" wird ja aus einer ganz speziellen Ecke gefordert und wird definitiv auch nur von sehr wenigen geteilt. Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, denn eine derart radikale Auslegung des Tierschutzgesetztes würde das sofortige Ende von Tierzucht bedeuten.
Der VDH hat dazu auch erst kürzlich eine Stellungsnahme verfasst.
Gibts das schon öffentlich?
Auf der HP vom BMEL finde ich bisher nur verschiedene Hinweise zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes und zum Tierhalterkennzeichnungsgesetz, aber keinen Referentenentwurf. Dass verschiedene Interessengruppen da schon mehr haben und schon Stellungnahmen verfasst haben, habe ich mitbekommen, aber den Entwurf selbst habe ich nicht gefunden.
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Ich habe den Referentenentwurf schon gesehen.
Ich bin sehr gespannt, ob das so durchgeht. Gerade das Werbungsverbot könnte wirklich ein Meilenstein sein.
Lionn - dein Hund ist doch gar nicht betroffen. Es geht um viel Kopfweiß bei Merle. Hat dein Hund aber nicht. Trotzdem kann es natürlich sinnvoll sein, einen Gentest zu haben. Kostet maximal 60 Euro ... ist also jetzt auch keine riesige Investition.
Das gewünschte Verbot der "Anlageträger" wird ja aus einer ganz speziellen Ecke gefordert und wird definitiv auch nur von sehr wenigen geteilt. Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, denn eine derart radikale Auslegung des Tierschutzgesetztes würde das sofortige Ende von Tierzucht bedeuten.
Der VDH hat dazu auch erst kürzlich eine Stellungsnahme verfasst.
Gibts das schon öffentlich?
Auf der HP vom BMEL finde ich bisher nur verschiedene Hinweise zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes und zum Tierhalterkennzeichnungsgesetz, aber keinen Referentenentwurf. Dass verschiedene Interessengruppen da schon mehr haben und schon Stellungnahmen verfasst haben, habe ich mitbekommen, aber den Entwurf selbst habe ich nicht gefunden.
Habs leider auch "nur" in einer privaten Tierärzte-Gruppe gesehen.
Das BMEL hat es offenbar noch nicht öffentlich geteilt.
Es gibt wohl auch noch keine direkten Stellungnahmen von den Interessensverbänden, bzw. kommen die jetzt nach und nach. VDH wird wohl dazu auch noch was machen.
Zum Punkt Anlageträger steht da eigentlich nix drin.
Geht sehr viel um Online-Handel, Registrierung, Werbungsverbot, Kupierverbot etc.
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Ich denke schon. Ist ja ohnehin so raus an die Mitglieder-Vereine!
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