Paragraph 11 nötig oder nicht?
-
-
Die Frage ist: in welchem Umfang wird diese Tätigkeit dort stattfinden. Und: welche Möglichkeiten hat ein deutsches Amt, Dir hier irgendwas zu verbieten und das auch rechtlich duchzusetzen, wenn Du Österreicherin bist bzw. das Gewerbe in AT angemeldet ist :-)
Bei C. Milan war´s was Andres, da haben dann sicher die Behörden die Veranstaltung nicht genehmigt und gut ist. Aber für Einzelstunden oder Stunden im Verein brauchst ja keine Sondergenehmigung oder so, wo sie irgendwas verbieten und das rechtlich durchsetzen könnten.
Du könntest auch Trainerkollegen im Grenzbereich fragen, wie die das handhaben, oder was von denen verlangt wurde - da wirst Du doch nicht die Einzige sein, die von Österreich aus in D agiert?
Wenns zu aufwendig ist: die Stunden im Grenzbereich nach Österreich verlegen
Aber wenns der 11er sein muß: ich schätze, den sollte man überall in D ablegen können, sodaß er dann bundesweit gilt? Kann mir nicht vorstellen, daß ein Trainer aus Hessen zB dann in Bayern nicht Stunden geben dürfte, weil das hier nicht anerkannt würde.
Ich hab aber auch noch nie gehört, wenn irgendwelche Amis hier rüberkommen, um Mantrailing Seminare zu geben, daß auch nur einer nach nem 11er gekräht hätte....
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
....
Ich hab aber auch noch nie gehört, wenn irgendwelche Amis hier rüberkommen, um Mantrailing Seminare zu geben, daß auch nur einer nach nem 11er gekräht hätte....
Soweit mir bekannt ist es ausreichend, wenn jemand anderes mit §11er vor Ort ist.
-
Ist zwar schon etwas älter, aber ich Kram das mal hervor.
Ich hab jetzt die §11 Prüfung im Landratsamt in einer der grenznahen Gemeinden gemacht.
So darf ich als Trainer hier in Bayern arbeiten, auch wenn ich in Deutschland keinen Wohnsitz hab.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!