Die Lage spitzt sich zu
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hi,
wenn sich dafür niemand verantwortlich sieht, würde ich das ganze selber in die hand nehmen. wie oben erwähnt evtl. mit dem wasser schlauch verscheuchen. ist zwar eine fehlprägung für die hunde, aber immer noch besser als wenn es zu einen beißvorfall kommt.dies ist auch gar nicht soweit hergeholt, da mücke territorialbesitz beansprucht und die anderen einfach an seinem grundstück markieren kommen.
gruß
buuzilla -
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Zitat
Mich würde das nämlich auch interessieren, wir sind in einer ähnlichen Situation:Nachbar "A" hält einem Hund "H-A" auf seinem eingezäunten, jedoch nicht durch ein Tor komplett verschlossenen Grundstück.
Nachbar "B" vernachlässigt seine Aufsichtspflicht in Bezug auf seinen Hund "H-B", welcher das Grundstück von "A" betritt und dort von "H-A" gebissen wird.
Wer ist in der Haftung?Hallo? Niemand? Sara!!! SARA!!! Wir brauchen Dich mal...
LG, Sub.
Huch, hier wird aber laut gerufen....
Aaalso:
Nachbar A wäre in dem Fall verpflichtet dem B Schadensersatz leisten, wegen "Beschädigung" des H-B.
Allerdings wird hier ein Mitverschulden des B zu berücksichtigen sein. Das kann im Einzelfall so ausgeprägt sein, dass die Haftung des A völlig zurücktritt. Wie gesagt, das kommt wirklich auf den genauen Einzelfall an, wer sich da blöder angestellt hat.
Auf jeden Fall würde ich dem A empfehlen, sein Grundstück "einbruchsicher" einzuzäunen und zu verschließen! Das entbindet ihn zwar nicht von seiner Haftung (Tierhalterhaftung ist ja verschuldensunabhängig), verhindert aber, dass unerwünschte H-B's auf sein Grundstück kommen.
LG, Caro
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Hallo Caro,
warum ist Nachbar A verpflichtet dem B Schadensersatz zuleisten?
Nachbar B hat doch auf seinen Hund nicht aufgepasst und ist auf das Grundstück des A.Hat B dann nicht die alleinige Schuld?
Lieben Gruß
xu_xu -
Huhu xu_xu!
Nachbar A haftet zunächst mal auf jeden Fall nach § 833 BGB, weil sein Hund den Schaden verursacht hat.
Aber wie gesagt, es kann unter Umständen sein, dass A dann trotzdem gar nix zahlen muss, weil der B sich ganz blöd angestellt hat und sein Mitverschulden seinen Schadensersatzanspruch auf Null kürzt.
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Zitat
Hat B dann nicht die alleinige Schuld?Lieben Gruß
xu_xuNein. Weil Nachbar A auf Grund seiner Gefahrenhaftung für H-A eintreten muß.
ASchönen Abend noch
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Ich versteh sowas nicht!
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir einfach, dass auf meinem Grundstück, egal ob eingezäunt oder nicht einfach kein anderer Hund was zu suchen hat und wenn mein Hund dann zubeißt, ja...warum bin ich denn dann in der Schuld, da mein Hund doch nichtmal das Grundstück verlassen hat.
Kann man denn nicht einmal mehr auf seinem eigenen Grundstück "schalten und walten" wie man will???
Komische Welt, in der wir leben -
Zitat
Kann man denn nicht einmal mehr auf seinem eigenen Grundstück "schalten und walten" wie man will???
Komische Welt, in der wir lebenNatürlich darfst du - solange dadurch keine anderen zu Schaden kommen. Das nennt man "Verkehrssicherungspflicht"
Darf ich dich dazu an deinen eigenen Thread erinnern, wo du dich beschwert hast, daß du von einem fremden Grundstück vertrieben wurdest? Da warst du scheinbar anderer Meinung.
Schönen tag noch
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Huhu Caro,
muss da kurz noch was sagen, weil ich es anders seh.
Im §833 Satz 2 steht.
"...die Ersatzpflicht tritt nicht ein,...wenn der Tierhalter die im Verkehr erforderliche sorgfalt beachtet hat...".Fahrlässigkeit ist bei einer Verletzung der objektiven Sorgfaltspflicht anzunehmen. Eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung setzt eine Vorhersehbarkeit voraus.
Ich denke, dass ein Hundehalter darauf vertrauen darf das nicht unangeleinte /unbeaufsichtigte Hunde auf sein Grundstück laufen. Würde man gegenteiliges annehmen, so dürfte kein Hundehalter seinen eigenen Hund auf seinen eigenen Grundstück frei herumlaufen lassen.
Wie du ja weißt, wird im Zivilrecht - anders als im Strafrecht was die Kausalität, angeht die Adäquanztheorie angewendet; im Strafrecht die Äquivalenztheorie.
Ich denke durchaus, dass man hier was die Kausalität angeht man sich an den Hundehalter B wenden kann.Liebste Grüße
xu_xu -
Ey Hund, was soll dass denn jetzt???
Hast du nicht an vorderster Front mitargumentiert, dass es einen RIESEN Unterschied macht, ob es sich um ein am Haus befindliches Privatgrundstück handelt oder um eine nicht eingezäunte Wiese in der Feldmark!!!
Den hättest du dir echt sparen können!EDIT:
Danke xu_xu, dein letzter Beitrag rückt dann auch mein Weltbild wieder gerade -
Zitat
Ey Hund, was soll dass denn jetzt???
Hast du nicht an vorderster Front mitargumentiert, dass es einen RIESEN Unterschied macht, ob es sich um ein am Haus befindliches Privatgrundstück handelt oder um eine nicht eingezäunte Wiese in der Feldmark!!!
Den hättest du dir echt sparen können!Ändert aber an den Eigentumsrechten nichts. :motz:
Aber beim eingezäunten wird der Ersatz eben auf die Gefahrenhaftung reduziert.
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