Zwanghaftes Verhalten / viele Baustellen Junghund

  • Und da ist wieder das Problem mit den Gummiparagraphen des TierSchG...

    Auch der Paragraph wurde schon von Juristen auseinander genommen - dadurch dass "Halten" und "Haltung" nicht genauer definiert ist, ist der Paragraph so wie er da steht, rein juristisch gesehen, Auslegungssache.

    Dann sollten diese Juristen vielleicht mal §6 II TierSchHuV lesen und sich die inzwischen einschlägigen Urteile der VG/ des VGH ansehen. Es gibt auch eine sehr ausführliche Stellungnahme der BTK dazu.


    Ich willl ausdrücklich keine Diskussion darüber starten oder fortführen, aber finde es fatal, diesen Blödsinn so stehen zu lassen und damit den Eindruck zu erwecken, dass das Ganze legal ist.

    Ist es nicht und das auch eindeutig.

  • Dann sollten diese Juristen vielleicht mal §6 II TierSchHuV lesen und sich die inzwischen einschlägigen Urteile der VG/ des VGH ansehen. Es gibt auch

    Urteile sind aber nach wie vor Einzelfallentscheidungen und haben keinen Gesetzencharakter.

    Das ist die Krux.


    Und ich glaube, dass Beaucamp und Co. sich durchaus mit der TierSchHuV auskennen.

    :ka:

  • Und ich glaube, dass Beaucamp und Co. sich durchaus mit der TierSchHuV auskennen.

  • D.h. die Userin muss allein über ihr Timing etc. entscheiden

    Jo. Sie muß auch auf der Straße alleine entschieden, ob sie in der Stadt 50 fährt oder die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet, obwohl sie die Regeln kennengelernt hat.

    Sie hat (und da geh ich von aus, weil ich Baumann so kennenlernen durfte) eine ausführliche Anleitung erhalten und er hat das mit ihr geübt. Warum gehst Du dann davon aus, daß sie das nicht könnte? Meinst Du nicht, wenn er gemerkt hätte, sie rafft zB das mit dem Timing nicht, er hätte ne andre Idee parat gehabt? So viel Zutrauen hätt ich in einen Bauman jetzt eigentlich schon......

  • Dafür gibts in dem Merkblatt der Bundestierärztekammer den Teil "Verhältnismäßigkeit", zB mit den Worten:

    "...kann ein vernünftiger Grund nur vorliegen,

    wenn der von dem Eingriff ausgehende Nutzen

    so gewichtig ist, dass er die Beeinträchtigung

    der Belange der Tiere wesentlich überwiegt.“"


    Was ich bei Faro zB für zutreffend halte, der halt nunmal zupackt im Kontakt mit Fremden (kommt aber hier nur alle Jubeljahre mal vor, hab hier wenige Menschen, die mich besuchen, und er kann wunderbar daheim alleinbleiben, da muß ich ihn nicht notwendigerweise mitschleifen.). Und im genannten Falle ist der Nutzen für das Tier selbst so groß (weil es wieder schlafen kann und zur Ruhe kommt), daß es die (vorübergehende) Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit definitiv überwiegt. Wär da jetzt meine Argumentation...

  • Liebe TS


    Lass dich bitte nicht verunsichern von diesen sinnentleerten Diskussionen hier.

    Bei Fragen wendet euch an denjenigen der den Plan aufgestellt hat.


    Viel Erfolg weiterhin

  • Was ist denn daran sinnentleert, wenn man Maßnahmen hinterfragt? Ich finde es eher sehr beruhigend, dass Maßnahmen auch dann hinterfragt werden, wenn sie von einer "Autorität" kommen. Finde die Denkweise ziemlich gruselig, dass man das nicht hinterfragen darf, weil jemand ne bekannte Größe ist.


    Nach was man sich dann richtet und wie man damit umgeht, kann dann ja einfach immer noch die TE selbst entscheiden.

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