hypothetische Frage zu entstandenem Schaden durch Hundekontakt/Versicherungsfrage

  • Hej,


    ist eine hypothetische Frage (weil die Angst gerade mit mir spazieren geht).


    Wenn ein freilaufender Hund (hier ist Leinenpflicht, falls das relevant ist) sich in guter oder schlechter Absicht meinem operierten Hund nähert und bei dem z.B. durch Wegspringen, Umgebolzt werden oder egal was der Heilungsverlauf beeinträchtigt wird (z.B. Narbe ginge auf, Implantat verrutscht, Knochenbruch... was man sich halt je nach OP so vorstellen kann) und das erfordert dann eine Nachbehandlung oder schlimmstenfalls erneute Operation - trägt das dann die Haftpflicht des anderen Hundes? Oder trägt sie es anteilig? Oder gar nicht?

    Ich kann mir vorstellen, dass das schwer nachzuweisen ist, aber gibt es dafür eine Regelung?

  • hm... der Argumentation zu folge wäre das ja immer nur anteilig (ist ja auch meistens so). Aber irgendwie müsste das ja dann immer gelten... wenn jetzt jemand mit Cashmeremantel angesprungen wird und der dann ruiniert ist, war ich ja auch mit dem teuren Fummel im Wald. Da würde man ja auch nicht so argumentieren. Oder doch? Ich weiß es gar nicht sicher.


    Ich kann mir vorstellen, dass das natürlich schwer nachzuweisen wäre.

    Aber ich frag mich, wie das dann vonstatten ginge...

    Ob es einen Unterschied macht, ob der Hund aus Blödelei etwas verbockt hat (spielerisches Anspringen z.B.) oder in Aggression... und ob es einen Unterschied macht, ob da Leinenpflicht ist oder nicht.

    Oder ob der entstandene Schaden eindeutig durch den Hund entstanden ist oder man da in der Nachweispflicht ist...


    Ich mach mir nicht konkret Sorgen um Bolle, aber hab natürlich schon immer die Gedanken im Gepäck, dass hier niemand, egal wie schlecht der Hund hört, auf die Erfindung der Leine setzen würde. Und nachdem ich gestern einen quatschköpfigen Bollertutnix sehr vehement blocken musste und Bolle da ein paar Aufregungshüpfer hingelegt hat, kam bei mir die Frage "was wäre wenn" einfach auf...

  • Die Berner meiner Freundin hat aus Versehen Mini umgebolzt, Ebby sah meinen Sohn und rannte freudig auf ihn zu, Mini stand im Blumenbeet einfach zu schlecht sichtbar im Weg.

    Kreuzbandriss.

    Die HaftpflichtVersicherung von Ebby hat alle Kosten übernommen.


    Dafür ist sie ja da, dass sie Schäden begleicht, die aus der Unberechenbarkeit der Tierseins erwachsen. Der Halter darf nicht grob fahrlässig handeln, da weiß ich nicht, ob das grob fahrlässig ist, seinen Hund im Leinenzwanggebiet freilaufen zu lassen.

    Jedenfalls dauert so ne Kreuzbandrekonvaleszenz ja nun drei Monate plus , die kann man kaum im Haus verbringen und der Hund soll ja laufen. Also wenn der Hund an der Leine ist, sollte das okay sein und keinen Eigenanteil wegen Eigenverschulden verursachen. spazierengehen an der Leine nach Tierarztmaßgabe, nicht über eine Freilaufwiese, die für Hundemassen bekannt ist, ist nicht grob fahrlässig.

  • hasilein75 ich gehöre zu den dreihundert bittersten Menschen Wuppertals. Bestimmt. Du willst mich an Platz 1 sehen, oder? :lol:

    Eigentlich nicht, ich bin nur diesbezüglich jeglicher Illusionen beraubt

    ich weiß doch :streichel:

    Aber bei dir ist es ja auch wirklich exorbitant kacke gewesen.


    Und davon mag ich gerade erst mal nicht ausgehen, sondern davon, dass der Halter des freilaufenden Hundes einräumt: ja, mein Hund lief frei und war nicht unter meiner Kontrolle, ja, mein Hund hat den anderen Hund umgebolzt, ja, kann schon sein, dass dabei der Operationserfolg nachteilig beeinflusst wurde.


    Ich hab irgendwie trotzdem so ein diffuses Gefühl, dass eine Versicherung da trotzdem irgendwie ein Schlupfloch finden würde und am Ende wär man selbst schuld...

  • Gleiches Ergebnis wie bei einem unverletzten Hund:

    Der Schadensersatzanspruch wird eigentich immer gekürzt, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich in einem Konflikt zwischen zwei Hunden auch immer die Tiergefahr des verletzten Hundes realisiert. Heißt, dass der angegriffene Hund sich z.B. verteidigt.

    Ausnahme wäre, wenn Dein Hund angeleint war, der andere nicht und absolut keine vorherige Interaktion zwischen den Hunden vorlag und Du dem anderen Hundehalter die Pflichterverletzung (Leinenpflicht) nachweisen kannst.

    Aber versuch mal, das ohne Zeugen nachzuweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht.

    Unabhängig davon kann ein Hund in der Genesungsphase ja auch einen bleibenden gesundheitlichen Schaden davontragen, der nicht in Geld ausgeglichen werden kann.


    Ich mag Dich, Momo, und frag trotzdem ganz böse: was ist Dir wichtiger? Die Gesundheit Deines Hundes oder dass andere Menschen Dich als möglichst nett, symphatisch und verträglich wahrnehmen?

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