hypothetische Frage zu entstandenem Schaden durch Hundekontakt/Versicherungsfrage

  • sondern davon, dass der Halter des freilaufenden Hundes einräumt: ja, mein Hund lief frei und war nicht unter meiner Kontrolle, ja, mein Hund hat den anderen Hund umgebolzt, ja, kann schon sein, dass dabei der Operationserfolg nachteilig beeinflusst wurde.

    Wer so umsichtig und empathisch ist, wird seinen Hund erst gar nicht in Deinen reinbolzen lassen.

  • Ich vermute dass es wg der Gefährdungshaftung (einfach weil du mit Hund da warst) auch auf Teilschuld beim anderen Hundehalter hinausläuft.


    Als Mambi vor 2 Jahren die zwei OP‘s hatte, wovon die zweite wg ungeklärter innerer Blutungen ja fast schief ging im Nachhinein bin ich in der ersten Zeit als wir Gassi gegangen sind „armed and dangerous“ unterwegs gewesen.

    Tierabwehrspray offen am Gürtel, Wurfkette in der Hand etc… und wäre ein Hund in uns reingeballert hätte man danach in der BILD von uns gelesen!

  • Ausnahme wäre, wenn Dein Hund angeleint war, der andere nicht und absolut keine vorherige Interaktion zwischen den Hunden vorlag und Du dem anderen Hundehalter die Pflichterverletzung (Leinenpflicht) nachweisen kannst.

    Ob in dem Gebiet Leinenpflicht war, interessiert höchstens das Ordnungsamt, aber haftungsrechtlich ist das egal. Du haftest für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, egal wer da angeleint oder nicht angeleint war.

    Selbst wenn deiner angeleint war, haftest du, wenn er einen freilaufenden Hund verletzt.

  • Selbst wenn deiner angeleint war, haftest du, wenn er einen freilaufenden Hund verletzt.

    Schöne Antwort, passt nur leider nicht zu meinem Beitrag, weil in dem Fall, um den es hier geht, der angeleinte Hund nichts und niemanden verletzt.

  • Wenn die Haftpflicht des HH den Schaden nicht bezahlt, oder nur anteilig, aus welchen Gründen auch immer, kann man den Halter dann nicht für den Rest in die Pflicht nehmen? 🤔


    Hat man keine HP, muss der andere HH den Schaden ja auch komplett begleichen... sollte zumindest so sein...


    Ansonsten könnte man auch annehmen, viele berufen sich auf ihre HP, die wird es schon richten, wenn was passiert, und man selbst kommt ungeschoren davon... Da wundert es mich dann nicht wenn Hans und Franz seinen Hund machen lässt...

  • Genau, Szenario:

    ich mache alles richtig. Mein Hund ist angeleint im Leinenpflichtgebiet, es gibt keine Interaktion.

    Anderer Mensch lässt Bollerkopp in uns reindengeln.

    Mein Hund springt weg/wird weggepogt und tut sich dabei was.

    Beide beschreiben den Vorfall absolut wahrheitsgemäß.


    Wer trägt die Kosten?


    Es ist einfach wirklich hypothetisch. Ist die "Tiergefahr" auch dann realisiert, wenn man echt nix falsch gemacht hat?

  • Wenn die Haftpflicht des HH den Schaden nicht bezahlt, oder nur anteilig, aus welchen Gründen auch immer, kann man den Halter dann nicht für den Rest in die Pflicht nehmen? 🤔

    Nein, denn die HH HP wehrt im Sinne einer RS "unberechtigte" Forderungen ab

  • Ist die "Tiergefahr" auch dann realisiert, wenn man echt nix falsch gemacht hat?

    Ja. Es muss aber nicht 50/50 sein. In eindeutigen Fällen kann man auch mal abweichen. Und mit ganz viel Glück werden auch 100% der Kosten übernommen.

  • worst case wäre halt, wenn der HH keine HP hat und da auch sonst nix zu holen ist, weil eh schon in privatinsolvenz oder so....dann ists völlig egal, wie richtig du alles gemacht hast und wie bereitwillig der andere das zugibt...

  • Wer trägt die Kosten?

    Immer der, dessen Hund den Schaden verursacht hat.

    Ob dein Hund angeleint war, spielt keine Rolle. Auch wenn er frei gelaufen ist und verletzt wurde, muss der andere Halter zahlen.

    Natürlich wird die Versicherung gerne so wenig wie nur möglich zahlen wollen, aber ob man das hinnehmen muss, entscheidet im Zweifel ein Gericht und nicht die Versicherung.

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