Müssen moderne Hunde es heutzutage tolerieren, von jedem angefasst zu werden? Warum ja bzw warum nein?

  • Ich verkneife mir schon die ganze Zeit bewußt, über unschöne Erfahrungen im Bereich von heimischen Wildtieren -ob u.a. Kleinvögel/Kitze/Greife- in z.B. Naturschutzgebieten zu schreiben ... und ja, leider gilt auch in solchen Fällen: Unwissenheit schützt vor Dummheit nicht!


    Von daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen respektlos und mit einer Selbstverständlichkeit ihnen ggü. fremde Haushunde anfassen! Unmöglich ist das!

  • Keine Ahnung wieso mir dabei gerade die Helden einfallen, die versucht haben in das Eisbärengehege in Berlin zu klettern als Knut erwachsen war :flucht:

    Oder die Eltern, die es okay finden, wenn ihre Kinder die Enten und Gänse im Park jagen... :wallbash:


    Aber ganz ehrlich, danke für die vielen Meinungen!!!

    Ich muss ziemlich ehrlich sagen, ich war als Neuling etwas schockiert, als es den Anschein erweckte, dass die Erwartungshaltung "Es ist okay einen Hund zu sehen, davon auszugehen es ist ein Tut-Nix und diesen deswegen Anzutatschen" auch unter den HH hier herrscht. :hust:

  • Es greift eben immer alles Ineinander irgendwie....geht ja schon unter HHs los, die es eigentlich besser wissen sollten, da zieht ja auch jeder seinen Stiefel durch.


    Egal obs nun die "Tutnixhalter" sind, die "derwillnurspielen"-HHs oder oder oder....und hört mit den pikierten Eltern von Kleinkindern (Kai-Uwe möchte aber den Hund streicheln, lassen sie ihn doch!) noch lange nicht auf.


    Erst vor kurzem hat auf einem MT-Seminar ein erwachsener Mann ohne nachzudenken versucht, den Ben - der grade gekennzeichnet mitten aufm Trail war! - mit Schnalzgeräuschen, Pfiffen und als das nicht ging sogar mit Bröckchen von ner Wurstsemmel anzulocken.....und obwohl die Flanker ihn gebeten hatten, damit aufzuhören, hat er weiter gemacht...ich frag mich bis heute, was der wohl damit erreichen wollte....(Ben hat wenig drauf reagiert - nur das gepfeiffe hat ihn kurz irritiert).


    Das sind so Sachen, die kann man einfach nicht verhindern. Man kann nur versuchen, seinen Hund so einigermaßen drauf vorzubereiten. Bei mir heisst das, ich geh auch mal in die Stadt mit ihm, oder eine kleine Runde über einen Flohmarkt ect oder wir sitzen auch mal am Rande des Skaterparks oder am Fussballplatz damit er sich ein bisschen an "laute, seltsame und schnellbewegende Menschen" gewöhnen kann.


    Ich weiss auch, dass er bisher immer mit weggehen reagiert hat, wenn ihn jemand Fremdes anfassen wollte. Manchmal, wenn mir die Leute vernünftig erscheinen, dann dürfen sie ihm ein paar Leckerli geben und meistens kommt er dann an und lässt sich streicheln.


    Das mach ich allerdings alles nicht weil ich der Meinung bin, der Hund "muss" das aushalten. Sondern weil ich möchte, dass sich mein Hund auch in für ihn seltsamen Situationen zurecht findet und er weiss, im Zweifelsfall bin ich auch noch da und hol ihn da raus. (überspitzt gesagt).


    Wobei man da auch manchmal wieder in die "Katz-beisst-sich-in-Schwanz"-Situation kommt: Hund bleibt dank Training einigermaßen gelassen und schon meinen die Leut "ooooch der ist doch so süß und brav lassen sie ihn doch..../lassen sie mich doch......./lassen sie die Kinder doch........"


    Zum Mäusemelken is das.....

  • Bei den Jagdhundeprüfungen hier ist es aber tatsächlich so, dass ein Hund der den Richter nicht Chip auslesen o.Ä. lässt, knurrt oder sonstwie droht wohl direkt fliegt.

    Wenn das in D auch so läuft, dürfte die Hälfte der DD nicht jagen gehen. :pfeif:

  • Für mich sind z.B. Haftung und Schuld zwei verschiedene paar Schuhe. Eine Haftung bzgl. einer verwirklichten Tiergefahr ist ja in Deutschland ganz bewusst NICHT an ein Verschulden gekoppelt. Das heißt, der Hundehalter haftet auch dann, wenn er alles richtig gemacht hat und ihn keine Schuld an einem Biss trifft. Ebenso gibt es das Mitverschulden, dass nämlich eine Person, die fahrlässig oder vorsätzlich eine Gefahr in Kauf genommen hat, eben geringere oder auch gar keine Ansprüche gegenüber dem Hundehalter mehr hat.
    Nehme ich als Beispiel eine Situation, in der jemand mit seinem angeleinten Hund eine Person entgegenkommt. Diese Person ist z.B. selbst Hundehalter, hat also Erfahrung und eine unterstellte Sachkunde, sie kommt also auf den Hund zu mit Eididu, der Hund weicht zurück, knurrt und schnappt schließlich zu. Der Hundehalter haftet, aber seine Haftung wird um ein erhebliches Mitverschulden der sachkundigen Person gekürzt, die Haftung kann bis auf 0 sinken. Die gleiche Situation mit einem kleinen Kind führt zu einer ungekürzten Haftung des Hundehalters, da das Kind aufgrund seines Alters kein Verschulden trifft. Es geht bei der Haftungsfrage also lediglich darum, dass der Hundehalter für die Schäden aufkommt, die sich durch die von ihm in die Gesellschaft eingebrachte Gefahrenquelle verwirklichen. Dahinter ist erstmal gar keine Bewertung des Verhaltens des Hundehalters, denn seine grundsätzliche Haftung hat nichts mit seinem eigenen Verhalten zu tun.

    Anders ist das bei der Strafbarkeit. Hier kommt es auf die Schuld des Hundehalters an. Wenn der Hundehalter z.B. wusste, dass sein Hund zubeißen würde oder er es bereits schon getan hat und er es trotzdem unterließ, ihn besser zu sichern, dann kommt eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Eine solche fahrlässige Körperverletzung wird aber nur auf Antrag verfolgt und die Kausalität muss bewiesen werden. In der Regel werden diese Verfahren eingestellt.

    Die dritte Ebene ist nun der ordnungsrechtliche Umgang mit dem Vorfall. Hier spielen Schuld oder Verschulden des Hundehalters nur insofern eine Rolle, ob der Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die noch zusätzlich zu ahnden wäre. Bei der Beurteilung des Hundes spielt das keine Rolle. Bei der Überprüfung einer Gefährlichkeitseinstufung ist es egal, wie viele Fehler der Halter gemacht haben könnte oder ob es ein Mitverschulden der geschädigten Person gegeben hat. Es ist auch egal, ob der Hund sich arttypisch verhalten hat. Nur das Verhalten des Hundes wird betrachtet und ein einmaliger Biss oder anderer Vorfall führt dann dazu, dass der Hund je nach BL zur Überprüfung muss oder sogar sofort als gefährlich eingestuft wird.

    Gäbe es diese dritte Ebene nicht, dann würde ein arttypischer Biss aus Unachtsamkeit oder durch einen blöden Unfall lediglich zu einer Haftung des Hundehalters und evtl. Ermittlungen zu einer fahrlässigen Körperverletzung führen. Durch die dritte Ebene aber kann jeder Biss und sei er Hundehaltern noch so verständlich oder den blödesten Unfällen geschuldet, dazu führen, dass der Hund mit einer Gefährlichkeitseinstufung, 2m-Leine und dauerhaftem Maulkorbzwang weiterleben muss, selbst dann, wenn er einen neuen Halter bekommt und sein Halter sich einen anderen Hund anschafft.

    Deswegen finde ich es so schwer mit meiner privaten Meinung auf die Fragestellung zu antworten. Es ist einfach unverantwortlich zu denken, dass ein Hund sich nicht anfassen können lassen muss. Natürlich muss er das nicht. Aber dann muss da ein Maulkorb drauf und man soll bitte bitte darauf achten, dass da nie was passiert und zwar nicht, weil ich das richtig finde, sondern weil der Hund bei einem Vorfall die Konsequenzen tragen muss und nur sekundär der Halter.

  • Deswegen finde ich es so schwer mit meiner privaten Meinung auf die Fragestellung zu antworten. Es ist einfach unverantwortlich zu denken, dass ein Hund sich nicht anfassen können lassen muss. Natürlich muss er das nicht. Aber dann muss da ein Maulkorb drauf und man soll bitte bitte darauf achten, dass da nie was passiert und zwar nicht, weil ich das richtig finde, sondern weil der Hund bei einem Vorfall die Konsequenzen tragen muss und nur sekundär der Halter.

    Naja unabhängig davon darfst du doch aber eine private Meinung haben, die vielleicht über die Gesetzeslage hinaus geht. xD


    Übrigens würde ich deine Ableitung mit unverantwortlich nicht unbedingt teilen. Ja es ist schön, wenn sich ein Hund anfassen lässt. Macht ihm das Leben leichter genau wie seinem Besitzer.


    Aber wenn der Besitzer am Popo der Welt wohnt, öffentliche Ansammlungen verhindern kann und lediglich ländlich unterwegs ist - wieso nicht :ka:

    Ich meine mal im Ernst - ich persönlich mag keine Städte und Menschenmengen. Shoppen gehe ich da, wo wenig bis nix los ist. Man könnte mich durchaus als Landei bezeichnen. Wenn der Hund grundsätzlich also Menschen nicht so cool findet, hätte ich durchaus Platz um mich (wenn wir mal vom losgerissenen Kind im Wald absehen). Natürlich muss ich dann aber im Umkehrschluss den Hund sichern, wenn ich den Hund in Situationen bringe, die eine ungewollte Berührung auslösen kann. Beziehungsweise wenn im Umfeld mehr los ist, weil permanent andere Menschen im Wald unterwegs sind.

  • Es geht ja nicht nur um anfassen lassen, es geht ja auch um eventuelle Panikreaktionen, weil wer weiß was passiert. Das kann keiner vorhersehen oder trainieren.


    Natürlich wird jeder alles daran setzen das nie etwas passiert, alles was irgendwie abzuschätzen ist, oder man nicht sicher ist wie der Hund reagiert, wird ihn dementsprechend sichern. Auch wir sind nicht bei Menschenansammlungen unterwegs, sie kommt nicht mit in ein Einkaufszentrum, sie ist nicht vor dem Supermarkt angebunden, usw.

    Ich weiß das sie lieb zu Kindern ist, aber sie ist stürmisch, d.h. da muss ich aufpassen denn ich möchte auch nicht das ein Kind wegen ihr umfällt.

    Wäre ich mit ihr bei vielen Kinder, wäre sie an der Leine und hätte einen Maulkorb, aber ich werde ihr nicht immer einen Maulkorb aufsetzen.

  • Bei den Jagdhundeprüfungen hier ist es aber tatsächlich so, dass ein Hund der den Richter nicht Chip auslesen o.Ä. lässt, knurrt oder sonstwie droht wohl direkt fliegt.

    Wenn das in D auch so läuft, dürfte die Hälfte der DD nicht jagen gehen. :pfeif:

    Das hab ich mir auch gedacht. Keine Ahnung wie ernst das jeweils genommen wird. Zumindest an Shows müssen die Hunde ja auch Zähne kontrollieren lassen.

  • Jeder hat ja seine eigenen Problematiken mit seinem Hund und dem lieben Gesetz, das keine Ausrutscher verzeiht. Natürlich sollte der Maulkorb situativ verwendet werden, aber lieber eben einmal zu viel als einmal zu wenig.
    Meine eigene Meinung habe ich ja schon an verschiedenen Stellen kundgetan. Kein Hund muss irgendetwas, sein Besitzer muss ihn entsprechend führen. Es ist nicht der Fehler des Hundes, wenn er arttypisch reagiert und dabei auch einmal zubeißt. Fehler im Handling sollten deswegen nicht dem Hund angelastet werden, sondern seinem Halter und die Auflagen sollten deswegen nicht den Hund, sondern seinen Halter treffen. Die Bezeichnung "gefährlicher Hund" sollte den Hunden vorbehalten bleiben, die ein inadäquat oder gestört aggressives Verhalten zeigen.

  • Was ich mir auch denke, ist, dass, wenn ich meinen Hund verschiedenen Situationen nicht aussetzen möchte, er praktischerweise gelernt haben sollte, kurz allein im Auto oder Zuhause zu bleiben.


    Wer nicht allein bleiben kann, muss entweder in Betreuung, oder er muss überall mit hin...

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