Müssen moderne Hunde es heutzutage tolerieren, von jedem angefasst zu werden? Warum ja bzw warum nein?
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Fakt ist aber auch, dass es eben immer wieder Leute gibt die sich nicht "konform" verhalten. Sei es weil sie es noch nicht besser wissen/noch nicht gelernt haben (kleines Kind rennt hin), gerade oder dauerhaft körperlich und/oder geistig nicht dazu in der Lage sind (mit Krücken in den Hund fallen, alkoholisiert den Hund streicheln wollen usw) oder es ihnen auch schlicht egal ist beziehungsweise Anti-Konformität gewollt wird. (Tier wird zu.B gequält oder geklaut)
Ich finde die Hälfte der Beispiele wirklich bedenklich, dass das wichtiger sein soll, als die Bedürfnisse des Tieres. Am schlimmsten noch den letzten Punkt. Ehrlich, lieber ne Einstufung, als das irgendein perverser meinen Hund klaut?!? Mit Krücken in den Hund fallen ist ja nun wirklich eine maximale Extremsituation. Wenn jemand so eingeschränkt ist, dass er Situationen so wenig einschätzen kann, dann ist diese Person doch hoffentlich nicht ohne Beutreuung unterwegs. Genauso Kleinstkinder.
Ja, und Leuten denen es egal ist, die dürfen vielleicht auch mal lernen, dass es ihnen nicht egal zu sein hat?!?
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Hi
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Das sieht der Gesetzgeber aber anders.
Beschädigt der Hund, hast du ein Problem. Und das egal wer die Ursache für die vom Hund ausgehende Beschädigung ist.
Und dazu muss der Hund nicht mal allein angebunden sein. Da reicht es, dass ein Kind urplötzlich den Hund umarmt. Meinem Hund ist mal ein Fahrradfahrer über den Schwanz gefahren … so doof kannst manchmal nicht denken, wie es kommt. Und wenn man es noch so nachvollziehen könnte … der Hund darf da nicht beißen
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Nein, müssen Hunde nicht und deshalb ist es meine Pflicht als Hundehalter meine Hunde vor der Dummheit und Rücksichtslosigkeit der Mitmemnschen zu schützen und sie schlicht nicht in solche Situationen zu bringen, in denen da irgendwer daher kommt und den Hund antatscht.
Einen Hund unbeaufsichtigt irgendwo anzuleinen ist für mich ein absolutes No Go und ich krieg immer noch das kalte dass der Schwachsinn in der BH/VT immer noch fester Bestandteil der Unbefangenheitsüberprüfung ist.
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Ich finde die Frage des Threads irgendwie etwas schräg, weil es ja auch Steigerungen ins Unermessliche gibt. Wo ist der Punkt, an dem ein Hund es einfach nicht mehr tolerieren kann?
Ich bin z.B. mal mit meinem Ersthund (ein wahres Lamm Menschen gegenüber) in eine Horde Kinder hineingeraten, die sich regelrecht auf ihn gestürzt haben. Da ist mir echt der Schweiß den Rücken runter gelaufen, weil ich dachte "das kann er nun nicht mehr aushalten".
Hat er. Aber was wäre gewesen, wenn doch etwas passiert wäre?
Das kam so plötzlich. Die Schulklasse ist vorbei gelaufen, plötzlich kreischte ein Kind, lief zu ihm hin und schon waren wir umzingelt und 20 Hände waren auf ihm, bevor ich überhaupt was sagen konnte.
Man kann das nicht so pauschal sagen, ohne einzelne Situationen zu betrachten.
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Wenn ich meinen Hund in öffentliche Bereiche mitnehme, muss er entweder unerwartete Situationen tolerieren können oder entsprechend gesichert sein. Z.B. ist vor ein paar Jahren ein alter Mann in der belebten Fußgängerzone einer größeren österreichischen Stadt direkt hinter mir umgekippt, laut gerufenem Notarzt vermutlich Schlaganfall. Wenn ich meinen Hund in so einer Situation dabei habe, muss er damit klarkommen, wie käme der alte Mann denn dazu, zusätzlich zum Schlaganfall noch einen Hundebiss erleiden zu müssen?
Das bedeutet nicht, dass ich es ok finde, wenn jemand meinen Hund ungefragt antatscht, aber sollte es passieren, ob von der Person gewollt oder ungewollt aufgrund eines Unfalles (Stolpern, Schlaganfall, etc.) darf mein Hund trotzdem nicht austicken.
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Ja, das ist mir bewusst. Deshalb kommen meine Hunde auch nicht mit. Denn wie du schon sagst: so doof kann man manchmal nicht denken und dann sind die Hunde dran. Und das kann man meiner Meinung nicht klaren Verstandes von einem Tier verlangen wollen. Auch nicht mit Training. Wie muss ich bitte vorgehen meinem Hund zu verklickern, dass er es zu dulden hat, wenn jemand mit Krücken in ihn reinfällt?
Und ja, wie gesagt. In meinem Bundesland wäre die Einstufung für mich ok, bevor irgendein bekloppter meinen Hund klaut.
Das man auf „ist mir egal“ Rücksicht nimmt ist halt was, was ich nie kapieren werde. Aber das spiegelt unsere Gesellschaft eben wieder.
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Meinem Hund ist mal ein Fahrradfahrer über den Schwanz gefahren … so doof kannst manchmal nicht denken, wie es kommt. Und wenn man es noch so nachvollziehen könnte … der Hund darf da nicht beißen
Doch, in dem Fall hätte er gedurft, aber eben auch nur, weil der Fahrradfahrer über die Rute gefahren ist. Die Beweislast liegt natürlich bei dir.
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Das sieht der Gesetzgeber aber anders.
Beschädigt der Hund, hast du ein Problem. Und das egal wer die Ursache für die vom Hund ausgehende Beschädigung ist.
Und dazu muss der Hund nicht mal allein angebunden sein. Da reicht es, dass ein Kind urplötzlich den Hund umarmt. Meinem Hund ist mal ein Fahrradfahrer über den Schwanz gefahren … so doof kannst manchmal nicht denken, wie es kommt. Und wenn man es noch so nachvollziehen könnte … der Hund darf da nicht beißen
Ist nicht vielleicht genau das aber auch das Problem? Ist das die Intention hinter dem Gesetz? Das jeder machen kann was er will, haften tut der Besitzer.
Ich meine ich weiß das es so ist und gehandhabt wird. Ich würde mir dennoch irgendwie manchmal mehr wünschen, die Außenbedingungen zu berücksichtigen und eben auch bei der Naivität oder Dummheit der anderen anzusetzen. Ich meine im Straßenverkehr gibt es doch auch sowas wie eine Teilschuld.
Die Umarmung mit dem Kind hatte ich übrigens auch beinahe mal. Ich habe schnell genug reagiert und zugegeben mit lauterer Stimmlage vor Schreck. Und da musste ich mir von der Mutter eine Standpauke anhören, was mir denn einfallen würde das Kind nicht den Hund streicheln zu lassen. Ich war wohlbemerkt weder in der Nähe eines Spielplatzes sondern auf dem Bürgersteig an einer Hauptstraße... Wenn mein Hund nicht gestreichelt werden will, solle er zu Hause bleiben. Bitte!? Echt jetzt!?
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@Shepweiler
Die Idee einer Gefährdungshaftung ist, dass der Tierhalter unabhängig von einem eigenen Verschulden haftet, einfach weil er mit der privaten Tierhaltung eine Gefahrenquelle eröffnet hat. Daran finde ich soweit auch nichts schlimmes. Die "Dummheit" von Mitmenschen wird insoweit berücksichtigt, dass ihnen ein Mitverschulden zugesprochen wird, wenn sie fähig gewesen wären, eine Situation als gefährlich zu erkennen. Kurz gesagt, der Hundetrainer bekommt eher eine höheres Mitverschulden zugesprochen als ein 4-jähriges Kind. Für den Hundehalter mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist das aber alles nur sekundär interessant.
Was viel mehr tangiert, ist die ordnungsrechtliche Betrachtung und die Einstufung des Hundes als gefährlich. Die Behörde interessiert es nämlich nicht, wie ein Fall haftungstechnisch entschieden wird oder ob es einen strafrechtlichen Aspekt gab. Für die Einstufung reicht die sich erwiesene Bissigkeit des Hundes.
Apropos strafrechtlicher Aspekt. Ein Hundebiss zieht in der Regel auch immer strafrechtliche Ermittlungen aufgrund einer fahrlässigen Körperverletzung nach sich. Wer sich also vor dem Biss bereits bewusst war, dass sein Hund in einer bestimmten Situation evtl. Beißen könnte, der sollte dies danach lieber nicht zu laut sagen ... -
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