Müssen moderne Hunde es heutzutage tolerieren, von jedem angefasst zu werden? Warum ja bzw warum nein?
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Abgesehen davon das ich meinen Hund nie irgendwo ohne meine Aufsicht anbinden würde, nein sie muss sich nicht von jedem anfassen lassen.
Sie ist echt lieb und würde demjenigen wahrscheinlich eher das Gesicht ablecken als zu beißen. Man kann aber nicht alle Eventualitäten trainieren oder testen, d.h. es gibt keine Garantie, wenn sie in Panik gerät weiß ich nicht wie sie reagiert.
Es ist aber irgendwie ein Problem der heutigen Zeit, betrifft ja nicht nur Hunde, was Menschen teilweise von Tieren erwarten ist echt grenzwertig. Man denke nur an die Kühe auf den Weiden.
Ich habe noch gelernt, ohne Fragen greift man fremde Hunde nicht an.
Erst vor ein paar Wochen erlebt, Vater hebt kleines Kind über einen fremden Gartenzaun damit das Kind den dahinter befindlichen, bellenden Hund (Größenordnung Bernhardiner) streicheln kann. Gott sei Dank ist nix passiert, aber das ist doch echt Wahnsinn.
Ich achte aber so gut wie möglich darauf das niemand über meinen Hund stolpern kann, das sie nicht zu jedem hinrennt, usw.
Menschenansammlungen mag ich sowieso nicht, d.h. in so eine Situation kommt sie nicht.
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Hi
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Wie viel Hundewissen darf man denn von Menschen ohne Hundebezug erwarten? Müssen sie überhaupt auf dem Schirm haben, dass Hunde auch garstig werden können?
Braucht es eigens Hundewissen um schlicht aus Respekt einem Tier ggü. dieses nicht anzufassen?
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Ich kann das nicht eindeutig beantworten.
Aus meiner begrenzten Sicht müssen sie das nicht, das Anfassenlassen, aber dann kann man sich mit Hund nur begrenzt unter Menschen aufhalten, muss stets gewahr sein, ob jemand Beute greifend ankommt, kuscheln will oder gar den Hund provozieren mag.
Im Laufe der Zeit bin ich etwas verzweifelt an meinen Mitmenschen und dem gesunden Menschenverstand.
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Ist ein Hund vor einem Supermarkt angeleint, darf ich mich dann als Mutter darauf verlassen, dass, wenn mein Kind sich in einem unbeobachteten Moment losmacht und zu ihm rennt, der Hund dem Kind nichts tut?
Jain. Irgendwo ist man für sein Kind schon auch selbst verantwortlich. Wer ein Kleinkind an einer vielbefahrenen Hauptstraße spielen lässt, verletzt mMn seine Aufsichtspflicht, egal, ob Autofahrer ebenso aufpassen müssen, dass dem Kind nichts passiert. Ebenso verhält es sich bei jeder anderen Situation.
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Ja solche Grenzüberschreitungen kenne ich aus meiner Jugend auch noch aber mit einem Unterschied - ging es schief hieß es gerne noch selbst schuld
Ich meine wenn ich an einer Pferdewiese vorbei gehe bedeutet dies auch nicht das ich mich da unerlaubt auf die Pferde drauf setzen darf. Zumindest wüsste ich nicht, dass der Pferdehalter dann eben haftet wenn der Fremde ne Bodenprobe nimmt 🤭
Aus diesem Grund meine Frage - weiß jemand woher das Gesetz für die Hunde zur Gefährlichkeit stammt. Oder allgemein die Haftungsfrage genau wie die Körperverletzung. Ich meine es ist wie es ist. Aber in meinem Kopf macht es irgendwie mehr Sinn, dass dies damals im Rahmen der Rasselisten etc. verschärft wurde und sich ursprünglich auf wirklich bissige Hunde bezog. Nur die Umsetzung heute eben anders aussieht.
Und naja - zu den gefährlichen Hunden in der Öffentlichkeit. Ist sicher die Frage in welchen Situationen der Hund beißen würde und wie man Öffentlichkeit definiert. Ich meine ein Hund der Menschen halt doof findet und diese beißt hat für mich nicht unbedingt was bei vielen Menschen zu suchen. Ein Hund der Artgenossen beißt nicht unbedingt auf der Hundewiese. Aber nicht nur zum Schutz der anderen, sondern weil ich davon ausgehe dass es Stress für das Tier ist.
Aber die Öffentlichkeit beispielsweise im Wald oder ähnlich wo ein Hund gesichert ist und nicht unter dauerstrom steht finde ich steht so einem Hund auch zu. Stichwort, gut/mehrfach gesichert durch meinetwegen doppelte Leine und gutem MK. Würde ja sonst im Umkehrschluss bedeuten das der Hund nur noch im eigenen Heim ist und Haus und Garten nie verlassen darf. Fände ich dann eben nicht mehr so besonders artgerecht. Darum für mich - ja ein Hund darf vernünftig gesichert da hin wo andere hin können
Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube schon, dass du als Pferdehalter haftest, wenn ein Kind unerlaubt deine Weide betritt und dein Pferd reitet und dabei zu Schaden kommt oder auch, wenn jemand deine Weide unerlaubt betritt und gebissen oder getreten wird. Ich erinnere mich, solche Urteile früher in der Freizeit im Sattel oder VFDZeitschrift überflogen zu haben und den Kopf geschüttelt habe
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Ist ein Hund vor einem Supermarkt angeleint, darf ich mich dann als Mutter darauf verlassen, dass, wenn mein Kind sich in einem unbeobachteten Moment losmacht und zu ihm rennt, der Hund dem Kind nichts tut?
Jain. Irgendwo ist man für sein Kind schon auch selbst verantwortlich. Wer ein Kleinkind an einer vielbefahrenen Hauptstraße spielen lässt, verletzt mMn seine Aufsichtspflicht, egal, ob Autofahrer ebenso aufpassen müssen, dass dem Kind nichts passiert. Ebenso verhält es sich bei jeder anderen Situation.
Das kommt auf die Umstände an. Je nach Setting und Alter müssen Kinder eben nicht ständig im Auge behalten werden. Es gibt definitiv eine Lücke, in der Kinder noch nicht voll für ihr Handeln verantwortlich sind, aber die Aufsichtspflicht eben nicht mehr soweit geht, dass man das Kind ununterbrochen beaufsichtigen muss. Kinder sind eben ein Teil der Gesellschaft und die Gesellschaft muss mit ihnen umgehen.
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Ja solche Grenzüberschreitungen kenne ich aus meiner Jugend auch noch aber mit einem Unterschied - ging es schief hieß es gerne noch selbst schuld
Ich meine wenn ich an einer Pferdewiese vorbei gehe bedeutet dies auch nicht das ich mich da unerlaubt auf die Pferde drauf setzen darf. Zumindest wüsste ich nicht, dass der Pferdehalter dann eben haftet wenn der Fremde ne Bodenprobe nimmt 🤭
Aus diesem Grund meine Frage - weiß jemand woher das Gesetz für die Hunde zur Gefährlichkeit stammt. Oder allgemein die Haftungsfrage genau wie die Körperverletzung. Ich meine es ist wie es ist. Aber in meinem Kopf macht es irgendwie mehr Sinn, dass dies damals im Rahmen der Rasselisten etc. verschärft wurde und sich ursprünglich auf wirklich bissige Hunde bezog. Nur die Umsetzung heute eben anders aussieht.
Und naja - zu den gefährlichen Hunden in der Öffentlichkeit. Ist sicher die Frage in welchen Situationen der Hund beißen würde und wie man Öffentlichkeit definiert. Ich meine ein Hund der Menschen halt doof findet und diese beißt hat für mich nicht unbedingt was bei vielen Menschen zu suchen. Ein Hund der Artgenossen beißt nicht unbedingt auf der Hundewiese. Aber nicht nur zum Schutz der anderen, sondern weil ich davon ausgehe dass es Stress für das Tier ist.
Aber die Öffentlichkeit beispielsweise im Wald oder ähnlich wo ein Hund gesichert ist und nicht unter dauerstrom steht finde ich steht so einem Hund auch zu. Stichwort, gut/mehrfach gesichert durch meinetwegen doppelte Leine und gutem MK. Würde ja sonst im Umkehrschluss bedeuten das der Hund nur noch im eigenen Heim ist und Haus und Garten nie verlassen darf. Fände ich dann eben nicht mehr so besonders artgerecht. Darum für mich - ja ein Hund darf vernünftig gesichert da hin wo andere hin können
Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube schon, dass du als Pferdehalter haftest, wenn ein Kind unerlaubt deine Weide betritt und dein Pferd reitet und dabei zu Schaden kommt oder auch, wenn jemand deine Weide unerlaubt betritt und gebissen oder getreten wird. Ich erinnere mich, solche Urteile früher in der Freizeit im Sattel oder VFDZeitschrift überflogen zu haben und den Kopf geschüttelt habe
Pardon, ich weiß nicht wie ich das geschafft habe, meinen Text direkt unter das Zitat zu pflanzen (ich bin relativ neu hier)
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Ist ein Hund vor einem Supermarkt angeleint, darf ich mich dann als Mutter darauf verlassen, dass, wenn mein Kind sich in einem unbeobachteten Moment losmacht und zu ihm rennt, der Hund dem Kind nichts tut?
Jain. Irgendwo ist man für sein Kind schon auch selbst verantwortlich. Wer ein Kleinkind an einer vielbefahrenen Hauptstraße spielen lässt, verletzt mMn seine Aufsichtspflicht, egal, ob Autofahrer ebenso aufpassen müssen, dass dem Kind nichts passiert. Ebenso verhält es sich bei jeder anderen Situation.
Auch da musst du bremsen, wenn das Kind auf die Straße rennt. Fährst du es um, dann ist das erstmal auch ‚schlecht‘ (abgesehen vom Gesundheitszustand des Kindes). Da wird dann auch erstmal ermittelt. Fährst du es beispielsweise aufgrund von deinem Fehlverhalten um (gerade rot oder oder), dann kannst du auch nicht damit argumentieren, dass es auf der Straße nichts zu suchen hatte. Also du kannst, wie viel das bringt ist sicher individuell von Fall zu Fall verschieden.
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Wie viel Hundewissen darf man denn von Menschen ohne Hundebezug erwarten? Müssen sie überhaupt auf dem Schirm haben, dass Hunde auch garstig werden können?
Braucht es eigens Hundewissen um schlicht aus Respekt einem Tier ggü. dieses nicht anzufassen?
... und wenn schon nicht aus Respekt vor dem Tier, dann wenigstens vor dem Besitzer.
Es ist ja noch nicht einmal üblich, irgendwelche Kleidung, Taschen oder sonstiges von fremden Leuten anzufassen. Warum soll es dann normal sein, fremder Leute Hunde ungefragt anzufassen?
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