Kleinhundehalter:innen: Wie geht ihr entspannt in Begegnungen mit großen Hunden?

  • Hier, super ländlich, sind fast alle Hunde unauffällig. Die meisten Hunde pöbeln an der Leine, aber sie sind halt angeleint.


    Wirklich negativ aufgefallen ist mir bislang nur ein Lagotto und zwei Großpudel. Die typischen Tut Nixe, die unkontrolliert Freilaufen.


    Hab zwar keinen Kleinhund, aber mit meinen Weidetieren ist das genauso doof. Jagdtrieb haben die nämlich alle ordentlich, aber stehen nicht unter Kontrolle. Völlig egal, wie nett und verträglich die Rassen sind.

  • Normal ist in meiner Welt eine Gassirunde, die schlicht und ergreifend länger als 200 m ist.

    ok, also heißt das auf dein Leben bezogen (denn auf das was wir erlebt haben trifft das 0 zu) geht man unangenehmen Situationen aus dem Weg wenn man mehr als 200m Gassi geht?
    Aber man muss die 200m ja trotzdem gehen, auch wenn man dann weiter geht , oder fährst du das Stück mit dem Auto?

    Steht doch in meinem Beitrag, dass MIR das am häufigsten im Wohngebiet passiert. Dass das nicht allgemeingültig ist, dachte ich, sei klar. Wenn es das nicht ist: mein Beitrag ist nicht allgemeingültig gemeint.:relieved_face:


    Ich gehe zu Fuß, meine gewählte Meterangabe ist auch vollkommen willkürlich getroffen. Damit wollte ich ausdrücken, dass bei MIR in der Gegend die meisten dieser Leute immer die selbe recht kurze Strecke gehen. Wieso das so ist, kann ich nur erahnen, am Ende ist es mir aber auch egal. Ich gehe da nicht lang, sondern bevorzuge einen ruhigeren Parallelweg oder so. Glücklicherweise hat der Ort, in dem ich wohne mehr als einen Ein- und Ausgang.

  • ja war zumindest für mich etwas verwirrend, weil "normal gassi" kann man ja auch im Wohngebiet gehen (zumindest da wo ich wohne könnte man Stundenlang von einem ins andere Wohngebiet spazieren). Aber ich habe es jetzt verstanden, du gehst einfach andere Wege wo die eben nicht lang gehen.

  • Genau. =)

    Ich gehe schon auch im Wohngebiet Gassi, besonders im Winter, wenn es dunkel ist, aber halt anders als die anderen. :D


    Edit: Also wir wohnen auch praktisch direkt an so einem "Hundestrich". Den verlasse ich einfach schnellstmöglich und dann hat man meist tatsächlich seine Ruhe. Ist hier aber recht speziell. Wir wohnen auch erst seit etwas mehr als nem halben Jahr hier und die Situation unmittelbar vor unserer Haustür hab ich so vorher auch noch nicht erlebt. Weder mitten in der Stadt, noch auf dem Dorf. Jetzt wohnen wir am Stadtrand/im Vorort. Das wird aber nicht der Grund dafür sein.

  • Wir haben hier auch so einige Kleinhunde die noch nie eine Pfote ins Feld gesetzt haben. Die Besitzer gehen nur einmal kurz im Wohngebiet oder mal den Teerweg am Feld entlang, aber niemals ins Feld und niemals ohne Leine.

    (Bis auf 2 die leinenlos durch die Spielstraße streunern dürfen...)

    Da reichen die Gründe von "Der ist ja so klein, der kann garnicht da langlaufen." (grasiger Feldweg halt), über "Der wird da immer so schmutzig!" bis zu "Ach, der braucht ja garnicht so viel Bewegung."

    Alles so direkt von den Besitzern gehört.

    Anders ist es zB bei der Dame mit Rollator, sie kommt halt nicht mehr im Feld voran. Also geht sie den Teerweg ab, biegt dann aber auf die Straße ab und geht den Umweg ins andere Feld, da ist ein Plattenweg. Ihr Malteser ist so ein Herzchen, wir sehen uns selten weil wir andere Zeiten haben, aber hach, die 2 sind so ein tolles Team! :herzen1:

  • Ein ganz frisches Urteil aus der Schweiz:

    "Die Beteiligten sind zwei Hundehalterinnen, zwei Hunde und vier Zeugen. Beide Hundehalterinnen sind Schweizerinnen. Die 53-jährige Frau hat einen 34 Kilogramm schweren Hund; der Vierbeiner der leicht jüngeren Frau bringt 14 Kilogramm auf die Waage."

    Horgen: Streit zwischen zwei Hundehalterinnen vor Gericht ausgetragen
    Das zufällige Aufeinandertreffen von zwei Hunden in Wädenswil hat beide Halterinnen als Beschuldigte vor Gericht gebracht. Was genau passierte, scheint fast…
    www.nzz.ch

    Kurzfassung: Die HH des 14 kg Hundes hat den schwereren Hund zur Verteigung ihres Hundes getreten.
    Die andere HH hat sie wg. Tierquälerei angezeigt. Freispruch.

  • Ein ganz frisches Urteil aus der Schweiz:

    "Die Beteiligten sind zwei Hundehalterinnen, zwei Hunde und vier Zeugen. Beide Hundehalterinnen sind Schweizerinnen. Die 53-jährige Frau hat einen 34 Kilogramm schweren Hund; der Vierbeiner der leicht jüngeren Frau bringt 14 Kilogramm auf die Waage."

    https://www.nzz.ch/zuerich/hor…ht-ausgetragen-ld.1769606

    Kurzfassung: Die HH des 14 kg Hundes hat den schwereren Hund zur Verteigung ihres Hundes getreten.
    Die andere HH hat sie wg. Tierquälerei angezeigt. Freispruch.

    "Sie gibt zu, dass die andere Hundehalterin ihr zugerufen habe, sie solle ihren Hund an die Leine nehmen. Sie habe darauf geantwortet, sie nehme den Hund an die Leine, wann es ihr passe."


    .... da krieg ich echt Puls.

  • Interessant ist auch der Freispruch bzgl. der nicht genügenden Beaufsichtigung - das ist doch praktisch ein Freibrief für "uups, mein Hund hört nicht, wenn ich rufe". :pouting_face:

  • "Sie gibt zu, dass die andere Hundehalterin ihr zugerufen habe, sie solle ihren Hund an die Leine nehmen. Sie habe darauf geantwortet, sie nehme den Hund an die Leine, wann es ihr passe."


    .... da krieg ich echt Puls.

    Interessant ist auch der Freispruch bzgl. der nicht genügenden Beaufsichtigung - das ist doch praktisch ein Freibrief für "uups, mein Hund hört nicht, wenn ich rufe". :pouting_face:

    Dazu muss man - in der Schweiz wird es nicht anders sein als in D - wieder unterscheiden, das war ein Strafprozess. So wie das herauslese, ist ungeklärt, welcher Hund die HH des kleineren Hundes gebissen hat. Und deswegen wurde die HH des großen Hundes freigesprochen.
    Ich kann mir vorstellen, dass im Bereich Ordungsamt da durchaus noch was folgen kann.

  • Interessant ist auch der Freispruch bzgl. der nicht genügenden Beaufsichtigung - das ist doch praktisch ein Freibrief für "uups, mein Hund hört nicht, wenn ich rufe". :pouting_face:

    Dazu muss man - in der Schweiz wird es nicht anders sein als in D - wieder unterscheiden, das war ein Strafprozess. So wie das herauslese, ist ungeklärt, welcher Hund die HH des kleineren Hundes gebissen hat. Und deswegen wurde die HH des großen Hundes freigesprochen.
    Ich kann mir vorstellen, dass im Bereich Ordungsamt da durchaus noch was folgen kann.

    Und zumindest in Deutschland wäre auch bzgl der Bissverletzung die Geschichte für die Hundehalterin

    mit dem großen Hund auch noch nicht "fertig "

    Abzüglich des "mitverschulden"


    Zwar wurde vor Gericht nicht klar, welcher der beiden Hunde den Kläger gebissen hatte. Das ist nach Ansicht des Gerichts aber unerheblich. Denn allein die bloße Mitverursachung des Hundes der Beklagten beziehungsweise ein bloßes mittelbares Verursachen reiche aus, um die Voraussetzungen einer Haftung im Sinne von § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfüllen.


    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.koller-baur.de/blog/wenn-beim-streit-zweier-hunde-ein-mensch-gebissen-wird&ved=2ahUKEwiem-_ApYqDAxXF0wIHHf7xCbYQFnoECB8QAQ&usg=AOvVaw3HUkcAX3qy59jJA6Gr-ld5

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