Polizeil. Führungszeugnis beim Hundekauf

  • Hallo ihr Lieben...


    Ich bin gerade auf etwas gestossen und möchte eure Meinung dazu hören.
    Auf einer Züchterseite (Langstockhaarschäferhund) wird angegeben, dass Welpen nur bei Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses abgegeben werden.


    1. Habt ihr das auch schonmal gehabt? (ich glaube in TH gibt es das, oder?), auch bei Züchtern?
    2. Wie steht ihr dazu? Findet ihr das zu persönlich?
    3. Seht ihr darin einen Sinn? Ich meine, eine "gute Hand" hat doch nichts damit zu tun, ob jemand schon vorbestraft ist oder? WEM würdet ihr dann keinen Hund geben? Dieben, Gewalttätern, Triebtätern? Oder nur welchen, die was wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz auf der Uhr haben?

  • Ich kenn das nur beim Halten von SoKas.


    Hmm wem ich keine Hunde geben würde? Schwere Frage. Wohl keinem, deswegen werd ich wohl auch nie züchten *sfz*


    Ansich find ich es nicht zu persönlich, hab ja nix drin stehen ;) Mic würde aber mal interessieren, wieso die Züchter das verlangen!?

  • Da im Führungszeugnis nur steht das man was gemacht hat aber nicht warum man das gemacht hat würde ich da kein Wert drauf legen. Und wenn dann würden mich nur die Gewaltstraftaten interessieren würde demjenigen aber die Möglichkeit zur Erklärung geben.


    LG Olli ;)

  • Ich denke, dass es eine gute Idee ist.
    Ich denke auch, dass ein Hundeführerschein bzw. das Ablegen einer Prüfung über das Wissen über Hundehaltung, -erziehung,-gesundheit und -ernährung vor dem Hundekauf abgelegt werden sollte! Egal beim Kauf welcher Rasse oder welchen Mischlings auch immer.
    So viele Hunde sitzen im Tierheim und warten auf ein neues Heim weil ihre Besitzer sie nicht erziehen konnten oder sich im Vorfeld nicht informiert haben welche Arbeit ein Hund macht.
    Ich könnte mich jedes mal so darüber aufregen wenn man sich über eine blöde Stereoanlage oder einen Flachbildfernseher mehr Informationen einholt als vor dem Kauf eines Hundes: nein hier wird oft nur entschieden: der sieht am niedlichsten aus !! ... :zensur: ...
    Ob die Rasse zu den neuen Besitzern passt ist egal.... :kopfwand:

    Diese Prüfung sollte ja nicht nur von Tierärzten o.ä. zu bewältigen sein sondern sollte den Menschen einfach helfen und sie auf ein Leben mit den Hunden vorbereiten.


    Ich würde einem Menschen NIE ein Tier geben der schonmal einem Tier etwas angetan hat! -Ich habe mal von einem Fall gehört in dem ein besoffenes Herrchen seinen Hund aus dem 5 Stock geworfen hat, davor prügelte er natürlich schön auf ihn ein, und er hat den Hund trotzdem wieder bekommen und nur eine Geldstrafe erhalten!
    Also Raubkopierer bekommen Gefängnis bis zu 5 Jahren und Menschen die ein Lebewesen verletzen oder gar töten nur eine Geldstrafe?!
    Das ist nicht zu verstehen..aber in einem kapitalistischen Staat- was will man da erwarten, wenn es die Gesetze nicht mal zulassen das Kinder vor Triebtätern beschützt werden auf grund Gesetzeslücken..... :kopfwand: :zensur: :x


    Das mit dem polizelichen Führungszeugnis habe ich noch nicht gehört: und ich weiß nicht- das führt dann eventuell auch bald zu gesundheitlichen Zeugnissen wie lang man denn noch gesund ist oder ob man eine Anfälligkeit gegen eine best. Krankheit hat..und bekommt dann keinen Hund?


    Hm vorstellen kann ich es mir nicht, doch wenn ich üchten würde will ich meine Tiere in gute und vor allem fähige Hände wissen!!

  • Hallo
    also bei Listenhunden muss man ja auch ein Führungszeugnis ohne Eintrag haben, sonst darf man keinen halten und dementsprechend wird der Züchter schon mal weniger scheu haben dies auch zu tun.
    Das Bestreben des Züchters ist sicherlich, das der Hund nicht in "falsche Hände" kommt. Ich persönlich halte da aber ein Führungszeugnis nicht für sonderlich aussagekräftig.
    Wer darf dann einen Hund? Ein Trickbetrüger ja ein Vergewaltiger nicht? Ich möchte die Entscheidung nicht fällen...
    Noche eine frage, wer verlangt denn noch so ein Führungszeugnisse? Arbeitgeber, Vermieter?


    LG
    Sandra

  • Zitat

    Da im Führungszeugnis nur steht das man was gemacht hat aber nicht warum man das gemacht hat würde ich da kein Wert drauf legen. Und wenn dann würden mich nur die Gewaltstraftaten interessieren würde demjenigen aber die Möglichkeit zur Erklärung geben.


    LG Olli ;)


    Ach, ich dachte da steht dann drin, was begangen wurde...
    Kann man sich denn auch einen Auszug aus dem Strafregister zeigen lassen? Oder kommen da nur Staatsgewalten ran (ich hör das immer nur im Fernsehn, entschuldige meine Naivität... ;) )


    Naja, theoretisch könnte der ja sonst was erzählen. War mal Tierquäler und erzählt dann, er hätte nur den Nachbarn verkloppt...


    @ Casper: Ich hör es sonst auch nur von THs, Auflage bei SoKas, Arbeitgeber und Wohnungen...aber wenn das so ist, wie Olli sagt, ist dass ja echt nicht aussagekräftig! Ich verurteile doch niemanden, der sich mal was geleistet hat, muss ja nicht immer Mord und Totschlag gewesen sein!!

  • Ich bin kein Rechtsexperte aber im Führungszeugnis steht nur die Straftat z. B. Betrug, Diebstahl usw.
    Ob du das gemacht hast um deine Familie zu ernähren oder um dich zu Bereichern steht dort nicht. Tierquälerei da wäre es wünschswert das man da auch Vorbestraft ist, da es in den meisten Fällen aber NUR als Sachbeschädigung ausgelegt wird sind die Strafen so gering das sie nicht im Führungszeugnis auftauchen. Um richtig wegen Tierquälerei bestraft zu werden mit Vorstrafe Eintrag im Führungszeugnis musst du schon was sehr Krasses gemacht haben.


    LG Olli ;)

  • Zitat


    Ach, ich dachte da steht dann drin, was begangen wurde...
    Kann man sich denn auch einen Auszug aus dem Strafregister zeigen lassen? Oder kommen da nur Staatsgewalten ran (ich hör das immer nur im Fernsehn, entschuldige meine Naivität... ;) )


    Naja, theoretisch könnte der ja sonst was erzählen. War mal Tierquäler und erzählt dann, er hätte nur den Nachbarn verkloppt...


    @ Casper: Ich hör es sonst auch nur von THs, Auflage bei SoKas, Arbeitgeber und Wohnungen...aber wenn das so ist, wie Olli sagt, ist dass ja echt nicht aussagekräftig! Ich verurteile doch niemanden, der sich mal was geleistet hat, muss ja nicht immer Mord und Totschlag gewesen sein!!


    Das wäre ja noch schöner wenn jeder Hinz und Kunz sehen würde was jemand auf dem "Kerbholz" hat. Es ist schon ganz gut so wie es momentan geregelt ist - braucht m.E. nicht geändert werden.



    Schönen Tag noch

  • hallo,


    das höre ich zum ersten mal. Aber dazu habe ich dann uch mal eine frage
    was ist, wenn man als Jugendlicher mal Scheiß gebaut hat und dies im Fürhungszeugnis drin steht, und man ist klüger geworden und man möchte sich einen hund zu legen aber muss dies vorweisen?
    Ich bin zwar nicht vorbestraft, hoffe werde ich auch nie, :D aber interessenhalber.

  • Das kommt drauf an was du als Jugendlicher gemacht hast, die meisten Vorstrafen die du als Jugendlicher kassierst sind Zeitlich begrenzt, eben das dir keine Steine im Weg liegen wenn du mit dem Alter auch reifst.


    LG Olli ;)

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