• das lässt sich nur über mehrere Monate nicht so leicht umsetzen. Zumindest für mich nicht. Ich sprech ja nicht direkt von Boxenruhe, sondern starke Eingrenzung des Bewegungsradius/ der Bewegung, wie es eben bei manchen orthopädischen OP´s halt nötig ist. Die Box ist ja nur ein Hilfsmittel dafür. Aber ja, man kann, dem Hund auch zuhause da was einrichten.


    Wenn der Hund sich im Auto wohl fühlt, und da entspannt ist, seh ich das Problem nicht.


    Mir gehts hier auch nur um die rein rechtliche Situation.

    • Neu

    Hi


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    • Also ich war nach der Kreuzband Op 2 Wochen komplett nur für meinen Hund da. Aber irgendwann muß man eben mal wieder arbeiten gehn, und nicht jedre hat Familie/sonstwas/Betreuungsoption, die man wochenlang wahr nehmen kann damit der Hund 24/7 beaufsichtig ist (was auch absolut nicht nötig ist).


      Leider dauert eben die Rehaphase mehrere Monate, wo der Hund bewegungstechnisch begrenzt werden muß, und bei mir hat das super mit dem Auto geklappt. Allerdings bin ich auch beruflich ständig mit dem Auto unterwegs, also die Zeiten wo er unbeausichtigt im Auto ist sind vlt 2 Std. max. Insgesamt nicht länger als 5.


      Ich frag mich halt da, wenn mir jemand in der Zeit hätte an den Carren fahren wollen deswegen, ob ich mit dem Nachweis der statt gefundenen OP und dem Therapieplan der Klinik aus der Sache draußen gewesen wäre, oder ob man mir trotzdem was hätte anhängen können.

      Ganz ehrlich, wie die Ämter zum teil drauf sind traue ich denen mittlerweile viel zu :hust:

    • Naja es heisst ja nicht 'Hund muss im Auto bleiben', sondern 'Hund muss in Box bleiben'. Ich weiss es zwar nicht, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das mit der vom TA verordneten Ruhe nicht zaehlt, wenn der Hund im Auto gelassen wird..



      Und ja, ich kann echt nachvollziehen, dass das schwierig ist. Aber ich wuerd es echt nicht drauf anlegen (zusaetzlich zu meiner persoenlichen Meinung da dem Thema).

    • Naja es heisst ja nicht 'Hund muss im Auto bleiben', sondern 'Hund muss in Box bleiben'. Ich weiss es zwar nicht, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das mit der vom TA verordneten Ruhe nicht zaehlt, wenn der Hund im Auto gelassen wird..

      Das wäre eben die Frage. Hund muß in Box bleiben heißt es ja nicht direkt, aber Hund muß halt ruhig gehalten werden und darf das Dein nur nach einem Therapieplan belasten, bzw sich bewegen und viele Dinge gar nicht.

    • Also für mich hängt die Frage, wie ich meinen Hund im Auto transportiere nicht ganz unwesentlich mit der Frage zusammen, wie ich mein Auto sonst noch nutze. Bei mir geht weder Hundebox (Dann bekomme ich keine Zaunpfähle und anderes Zeugs mehr ins Auto) noch Hundeanhänger (Wo soll er hin, wenn der Pferdeanhänger dabei ist und wie wende ich auf den engen Feldwegen?). Rückbank will er nicht und ist er auch zu groß für. Sitzbänke ausbauen geht auch nicht, da sitzen nämlich manchmal Menschen drauf. Also fährt der Hund ganz ordinär im Kofferraum des Geländewagens mit stabilem Trenngitter. Bezogen auf seine Größe, wäre eine passende Box auch eh nicht viel kleiner.
      Hätte ich allerdings die Möglichkeit, dann würde ich meinen Hund am liebsten in einer Box transportieren, einfach weil es für den Hund bei einer vernünftigen Box die sicherste Transportmöglichkeit ist. Bzgl. der passenden Boxengröße würde ich mich dann tatsächlich nach den Bestimmungen für gewerbliche Transporte richten. Warum soll mein Privathund in einer kleineren Box sitzen, als es für gewerbliche Transporte gesetzlich vorgeschrieben ist?

      Ansonsten wartet mein Hund auch mal im Kofferraum, wenn ich z.B. noch kurz einkaufe. Wie lange genau er das gesetzlich machen darf, das weiß ja niemand so genau. 30min sind da jetzt ja vorgeschlagen, mal sehen, was die Gerichte dazu meinen und nun ja, was nützt es mir, mir darüber jetzt Gedanken zu machen. Ich versuche das Ganze mit gesundem Menschenverstand zu betrachten und im Sinne meines Hundes zu handeln und dann muss man abwarten. Grundsätzlich finde ich es aber gut, dass genauer bzgl. der Boxenhaltung "geguckt" wird. Rein theoretisch darf man den Hund aber noch nicht einmal an den Zaun binden und paar Meter weggehen, denn das wäre dann Anbindehaltung und die ist regelhaft erstmal gänzlich verboten.

    • Man muss ja auch so ein bisschen Bedenken, welche Bandbreite der "Folgen" wir hier überhaupt diskutieren. In den vor Gerichten entschiedenen Fällen ging es darum (außer ich hab einen übersehen), dass ein Vetamt ein bestimmtes Verhalten im Einzelfall verboten hat (und bei Missachtung Bußgelder angelegt hat) und daraufhin dagegen geklagt und verloren wurde. Dh ich muss erst vom Vetamt drauf angesprochen werden, dann muss dem Vetamt der Grund und/oder die Umstände der Box so sehr nicht einleuchten, dass mir ein Verbot ausgesprochen wird, und dann muss ich auch noch entweder dagegen klagen oder bewusst dagegen verstoßen, bevor überhaupt irgendwas passiert.

    • Man muss ja auch so ein bisschen Bedenken, welche Bandbreite der "Folgen" wir hier überhaupt diskutieren. In den vor Gerichten entschiedenen Fällen ging es darum (außer ich hab einen übersehen), dass ein Vetamt ein bestimmtes Verhalten im Einzelfall verboten hat (und bei Missachtung Bußgelder angelegt hat) und daraufhin dagegen geklagt und verloren wurde. Dh ich muss erst vom Vetamt drauf angesprochen werden, dann muss dem Vetamt der Grund und/oder die Umstände der Box so sehr nicht einleuchten, dass mir ein Verbot ausgesprochen wird, und dann muss ich auch noch entweder dagegen klagen oder bewusst dagegen verstoßen, bevor überhaupt irgendwas passiert.

      Das denke ich fast auch. Ich vermute, das ist der Fall von 2014, wo der Hund während der Arbeitszeit täglich 8 Std im Auto war, komplett, und Kollegen den Halter angezeigt haben.


      Sonst sind mir keine Urteile bekannt, aber ich bin da nicht sehr informiert, man findet so spontan auch nicht viel.


      Grundsätzlich aber wie oft: wo kein Kläger auch kein Richter. Und es ist ja auch nicht so einfach, nachzuweisen.


      Man bekommt ja keine Kamera ins Auto, ob und wie lange der Hund drin sitzt

    • Es gibt schon Urteile, aber eben in dem Ablauf: Vetamt spricht Verbot aus, es wird gegen Verbot geklagt und verloren. Also falls ich ein anderes übersehen hab, sagt Bescheid, aber meines Wissens nach sind die Verfahren alle nach dem Muster abgelaufen. Dh bei einem Verbot passiert mir ja erst einmal nichts (und ich hatte ja auch die Möglichkeit an der Stelle zu erklären warum der Hund in Auto bzw Box ist) und wenn mir erst das Vetamt und dann ein Richter erklärt dass ich das trotzdem nicht machen kann, dann kann ichs halt vielleicht auch einfach nicht. Dh ja jetzt nicht das jeder panisch durch den Supermarkt rennen muss weil er sonst vom Vetamt verhaftet wird wenns zu lange duaert.

    • Meine Box ist 70cm hoch, meine Hündin hat eine SH von 59cm.

      Bei Heyermann findest du auch Boxen die 79cm hoch sind und du kannst Sonderanfertigungen machen lassen, das geht auch bei Schmidt z.b

    • Bauen lassen. Gibt ja mittlerweile wirklich viele Boxenbauer, die Dir alles genau nach Wunsch fertigen.

      • Neu

      Hallo


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