• Was ich mich allerdings (Hundesport betreffend) auch schon öfter gefragt habe ist, wieso es eigentlich keine Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Sportplatz gibt? Oder gibt es die, aber da ist dann das gleiche Problem?

    Ich kenne das noch von früher. Da gab es auf einigen Plätzen Boxengassen, die aber eigentlich schon leer standen. Niemand wollte mehr seinen Hund da unterbringen. Was man im Auto mitbringt, ist ja in aller Regel hinreichend sauber, ungezieferfrei und trocken. So eine gebaute Box auf dem HuPla ist von oben gegen Nässe geschützt, ja. Das war's dann aber auch. In Folge sind über die Jahre überall, wo ich in der Umgebung mal bin, die Boxengassen verschwunden.

    • Neu

    Hi


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    • stimmt die Rückbank gibt es ja auch noch !
      Wäre damit das Problem der "zum warten zu kleinen Box" nicht eigentlich gelöst?

      Nur, wenn die Bodenfläche der Rückbank mindestens 6m² hat - was in aller Regel nicht der Fall ist.

      Das Ding ist: Bei der Unterbringung von Hunden in geschlossenen "Räumlichkeiten" darf die Bodennutzungsfläche nicht unter 6m² liegen. Es ist also vollkommen egal, ob der Hund nun im Zwinger, in der Box, in einem Laufstall, im Auto oder in einem anderen Raum eingesperrt wird: Jedes Einsperren auf unter 6m² Fläche ist (zumindest ohne medizinische Indikation oder zu Transportzwecken) streng genommen tierschutzwidrig. Und das ist halt Mist.

      Das gilt für die Haltung (je nach Größe)

      Ein Hund wird nicht im Auto gehalten, selbst wenn er da mal einen ganzen Tag drin verbringen muss. Also nein, jegliches Einsperren auf so kleiner Fläche (egal ob medizinische Indikation oder Transport oder nicht) ist nicht tierschutzwidrig.

    • Das gilt für die Haltung (je nach Größe)

      Ein Hund wird nicht im Auto gehalten, selbst wenn er da mal einen ganzen Tag drin verbringen muss. Also nein, jegliches Einsperren auf so kleiner Fläche (egal ob medizinische Indikation oder Transport oder nicht) ist nicht tierschutzwidrig.

      Das legt leider jedes Vet-Amt anders aus, wie die ganzen grossen Veranstaltungen gerade in diesem Jahr gezeigt haben.

      Da gibts dann so Regeln wie 'Hund muss alle 2 Stunden (oder alle 3 Stunden?) fuer 45 Minuten (ich meine es waren 45 Minuten) bewegt werden und dafuer muss man sich beim Amts-Vet ab- und zureck melden'.

    • Ich weiß, dass das momentan überstreng ausgelegt wird. Trotzdem heißt das übereifrige Handeln mancher Vet-TÄ nicht automatisch, dass das Rechtskonform ist. Müsste halt mal jemand klagen, damit irgendein Gericht mal definiert was Haltung genau ist.

      Ist doch das Gleiche wie mit Vibrissen und Brachycephalie, Vibrissen stutzen gaaanz dramatisch (ohne irgendwelche faktische Grundlage), weiterhin Hunde züchten die jeden einzelnen Tag ihres Lebens um Luft kämpfen müssen, Keilwirbel usw. Joa, nicht ganz so toll, aber im Großen und Ganzen schon okay.

      Das ist Aktionismus, kein rechtskonforme Auslegung.

    • Müsste halt mal jemand klagen, damit irgendein Gericht mal definiert was Haltung genau ist.

      Es gibt schon einige Gerichtsurteile, die besagen, dass eine Unterbringung über Nacht sowie über mehrere Stunden verboten ist, weil (vom VGH München): „Der Halter eines Tieres hat sicherzustellen,

      dass das Tier jederzeit seiner Art und seinen

      Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht

      untergebracht ist.“

      Darüber hinaus gibt es die aktuelle Einschätzung einer Rechtexpertengruppe, die sich mit dem Thema bereits befasst hat und alles über 30 Minuten als tierschutzwidrig benennt. Ich meine von Binder et al., bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

    • Für mein Empfinden und auch Alltagsleben mit meinen Hunden, sind Haltung und Unterbringung zwei völlig unterschiedliche Dinge!


      Wie ich weiter vorne schon schrieb, ist es für mich selbstverständlich, dass der Hund der nicht am Start ist (bei unserer Art der Auslastung handelt es sich um MT) in der abgeschlossenen Box im Auto warten muss.


      Bisher schauten ausnahmslos alle fleissigen OA Mitarbeiter (unterschiedliche Städte/Gemeinden) nur auf gültige Parkscheine - scheiben, mehr nicht!

    • Jedes Einsperren auf unter 6m² Fläche ist streng genommen tierschutzwidrig

      Also wenn man ganz pingelig sein will, dürfen meine Hunde dann nicht mehr in Küche oder Schlafzimmer eingesperrt werden. Was beim Schlafzimmer bedeutet, sie würden die komplette Nacht allein ausgerrt werden.

      Wenn ich nämlich Schränke und sonstige Möbel abziehe bleiben da keine 6m² Bodenfläche mehr. Camping wäre auch unmöglich.

    • In der Stellungnahme auf die du dich da, glaube ich, gerade stützt geht es aber um Zimmerkennel, mit anderen Worten, eine regelmäßige Unterbringung. Und, da gebe ich den Autoren absolut Recht, das ist "Haltung".

      Hast du dir mal die Mühe gemacht das Gerichtsurteil auch mal selbst durchzulesen? Dort ging es um die regelmäßige Unterbringung im Auto. Kontext ist wichtig. Ohne Kontext könnte man daraus nämlich auch ableiten, dass es auch tierschutzwidrig ist Hunde über mehrere Stunden unbeaufsichtigt zu lassen, unabhängig von der Grundfläche oder sonstigen Bedingungen....

    • Also wenn man ganz pingelig sein will, dürfen meine Hunde dann nicht mehr in Küche oder Schlafzimmer eingesperrt werden. Was beim Schlafzimmer bedeutet, sie würden die komplette Nacht allein ausgerrt werden.

      Wenn ich nämlich Schränke und sonstige Möbel abziehe bleiben da keine 6m² Bodenfläche mehr. Camping wäre auch unmöglich.

      Quatsch. Einfach mal die Verordnung lesen ;) Diese Groessenangabe bezieht sich ausschliesslich auf Raeume, die 'nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen'.

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