• Jedes Einsperren auf unter 6m² Fläche ist streng genommen tierschutzwidrig

    Also wenn man ganz pingelig sein will, dürfen meine Hunde dann nicht mehr in Küche oder Schlafzimmer eingesperrt werden. Was beim Schlafzimmer bedeutet, sie würden die komplette Nacht allein ausgerrt werden.

    Wenn ich nämlich Schränke und sonstige Möbel abziehe bleiben da keine 6m² Bodenfläche mehr. Camping wäre auch unmöglich.

    Du darfst nicht vergessen, dass die 6m² nur bei einem Hund gelten. Für jeden weiteren kommen 50% dazu.


    Ich habe tatsächlich auch gerade mal aus Spaß grob durchgerechnet. Demnach darf ich entweder keine Türen mehr schließen, muss meine Hunde konstant trennen (also mindestens einen wegsperren) oder darf sie nur noch im Wohn-/Esszimmer halten. Einer der Räume in denen ich mich eher weniger aufhalte... Oder die Unterbringung von 2 Hunden in einer >80 m² Wohnung in einem Singlehaushalt ist nicht tierschutzgerecht... :denker:

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gerichtsurteil so nicht gemeint ist. Und das obwohl es hier tatsächlich um etwas regelmäßiges (fast tägliches) geht und nicht um Einzelfälle.

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    Hi


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    • Oder die Unterbringung von 2 Hunden in einer >80 m² Wohnung in einem Singlehaushalt ist nicht tierschutzgerecht... :denker:

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gerichtsurteil so nicht gemeint ist. Und das obwohl es hier tatsächlich um etwas regelmäßiges (fast tägliches) geht und nicht um Einzelfälle.

      Ich glaube eher, dass sich mittelfristige einige Hundehalter umschauen werden, die sowas jetzt feiern. Das Ganze nimmt mittlerweile so eine realitätsferne Eigendynamik an.


      In der Wohnungshaltung kann ein Hund sich ja auch nicht erleichtern, was ja auch ein Bedürfnis ist, welches der Hund immer befriedigen dürfen sollte. Jederzeit.


      Ich denke, wir steuern momentan in ganz extreme Zeiten.

    • Nochmal! Es steht ganz klar in der Verordnung drin, auf welche Bereiche sich diese Groessenangaben beziehen. Und nein, eine Wohnung, das Schlafzimmer, das WoZi, ... fallen nicht drunter.


      Ich find das mit dem warten im Auto auch voellig ueberzogen, aber das auf Wohnungen zu uebertragen ist einfach Bloedsinn.

    • Nochmal! Es steht ganz klar in der Verordnung drin, auf welche Bereiche sich diese Groessenangaben beziehen. Und nein, eine Wohnung, das Schlafzimmer, das WoZi, ... fallen nicht drunter.


      Ich find das mit dem warten im Auto auch voellig ueberzogen, aber das auf Wohnungen zu uebertragen ist einfach Bloedsinn.

      Ich schrieb ja auch nicht, dass das der Ist-Zustand ist. Sondern darüber, wo ich uns als Gesellschaft mittelfristig sehe, weil die Züge im Bereich Tierschutz immer extremer und realitätsferner werden. Diese Leute aber merkwürdigerweise eine enorme Bühne seitens der Medien bekommen.

    • Oder die Unterbringung von 2 Hunden in einer >80 m² Wohnung in einem Singlehaushalt ist nicht tierschutzgerecht...

      Es geht tatsächlich lediglich um Räume (bzw. "Raumeinheiten"), die nicht vorwiegend dem menschlichen Aufenthalt dienen. In der Wohnung ist das per se kein Problem, weil das ja in erster Linie deinem Aufenthalt dient. Hast du aber z.B. explizit ein kleines, abschließbares "Hundezimmer" in deiner Wohnung, wird es schon wieder schwierig...

    • Zu den Urteilen: bitte nicht immer nur pauschal das Urteil nehmen, sondern auch die Begründung.

      Da geht's meistens um Hunde in Boxen im dunklen Keller ohne Tageslicht, Hunde, die zu mehreren in den Transportboxen untergebracht werden etc.


      Z.B. das Urteil, was auch die Bundestierärztekammer anführt als Begründung (

      https://openjur.de/u/2145419.html)


      Ist in seiner Begründung Bezüglich Zeitfaktor ganz spannend. Ununterbrochen 9h machen zwar nicht den überwiegenden Teil des Tages aus (Haltung), aber es darf sich eben nicht um einen nur gelegentlichen, vorübergehenden und kurzzeitigen Aufenthalt handeln. Die schmeißen sogar ne Zahl in den Raum mit ununterbrochen max. 4h und der Hund muss sich drehen,wenden, hinsetzen, hinstellen, Strecken können, so 2-4qm Bodenfläche für die Größe Schäferhund/Bernersennen wäre nen Maß pro Hund(!), was aber in dem Rechtstreit Zeittechnisch überschritten und Platztechnisch unterschritten wurde.


      Zur Unterbringung im Auto, da ist der Beschluss vom hessischen VGH ganz spannend in seiner Begründung ( 8 UZ 2673/07), ob dad Auto jetzt als Raum gelte oder nicht:


      "Punkt 9:

      Einschlägig sind hingegen die Vorschriften der §§ 5,6 der TierSchHundeV. Die dagegen beiläufig angedeuteten Bedenken des Verwaltungsgerichts teilt der Senat nicht. Zu den Einrichtungen angemessener und verhaltensgerechter Unterbringung, d.h. der Gewährung von Aufenthalt und Obdach im Sinne des § 2 Nr. 1 TierSchG, können grundsätzlich auch Transportmittel zählen (vgl. Lorz/Metzger, a.a.O., § 2 TierschG Rn. 35). Dementsprechend umfasst der Begriff des Raumes in § 5 TierSchHundeV nicht nur Gebäude oder Innenräume von Gebäuden, sondern auch (stillgelegte oder abgestellte) Fahrzeuge, insofern sie in Abgrenzung zu einer Unterbringung im Freien nach allen Seiten Wände und nach oben eine Decke oder ein Dach aufweisen (vgl. auch Lorz/Metzger, a.a.O., § 5 TierSchHundeV Rn"

    • Nochmal! Es steht ganz klar in der Verordnung drin, auf welche Bereiche sich diese Groessenangaben beziehen. Und nein, eine Wohnung, das Schlafzimmer, das WoZi, ... fallen nicht drunter.


      Ich find das mit dem warten im Auto auch voellig ueberzogen, aber das auf Wohnungen zu uebertragen ist einfach Bloedsinn.

      Aber dient ein Auto nicht auch dem Aufenthalt des Menschen? Niemand kauft sich ein Auto um einen Hund drin unterzubringen.


      Und sonst, ich sehe das eben auch wie WorkingDogs
      Derzeit wird es sehr radikal im Tierschutz, zumindest Teilen davon, bevor sich hier wieder jeder angesprochen fühlt. Nur leider noch nicht einmal in die richtige Richtung, sondern zielsicher daran vorbei in die falsche Richtung. Klar, derzeit kann man sich noch drüber lustig machen, aber finde es auch gar nicht so abwegig, dass sowas früher oder später auch kommt. Theoretisch ist das ja nur die logische Konsequenz, diese Ausnahme dagegen eigentlich unlogisch und auf die Bequemlichkeit des Menschen ausgerichtet nicht auf die Bedürfnisse des Tieres (der inneren Logik folgend, nicht meiner Meinung nach, um das nochmal deutlich zu machen). Und damit etwas wogegen man eigentlich vorgehen sollte.


      Die Begründung ein Tier nicht auf engem Raum einzusperren sind Verhaltensänderungen und körperliche Veränderungen. Es müssen 6m² gegeben sein, damit dieser Effekt nicht beobachtet wird. Wenn jetzt ein Mensch mit seinem Hund, rein hypothetisch versteht sich, auf 3m² wohnt, dann soll dieser Effekt nicht auftreten? Komplett unlogisch....
      Und bevor jetzt jemand kommt mit 3m² sind unrealistisch und damit ist es egal. Argos hat über 65 cm, Baldur leicht drunter, heißt je nachdem wie die Zwingergröße genau berechnet wird, müssten meine Hunde für einen gemeinsamen Zwinger mindestens entweder 12m² oder 14m² zur Verfügung haben. Wenn man noch Möbel wegrechnet ist das eine normale, kleine Singlewohnung (und für mich als Mensch werden dabei immernoch 0m² veranschlagt, eigentlich auch unlogisch). Ein Tiny House wäre definitiv nicht drin. Oh und Van Life selbstverständlich gleich dreimal nicht, ist ja ein Auto....

      Soll heißen, es wäre gerichtlich eigentlich absolut konsequent so zu urteilen und für "Tierschützer" sowas zu fordern.

    • Aber dient ein Auto nicht auch dem Aufenthalt des Menschen? Niemand kauft sich ein Auto um einen Hund drin unterzubringen.

      Ein Auto dient dem Transport und waehrend dem Transport darf der Hund ja auch ohne Thema drin sein.

      Ein Auto ist kein Raum, der in erster Linie zum Aufenthalt dient (es hat einfach einen voellig anderen Zweck), deswegen koennen die Vet-Aemter da eben auch was machen (und oft genug voellig ueberzogen).

    • Bzgl. Wohnungsgröße:


      Eine "liebe" Nachbarin hatte hier ja auch mal versucht, das Vetamt auf mich zu hetzen, weil ich zwei große Hunde in einer "nur" 92qm-großen Wohnung halte. Und das wäre ihrer Meinung ja tierschutzrelevant.


      Der Amtstierarzt hat mich dann auch tatsächlich angerufen und mich nach den Haltungsbedingungen meiner Hunde gefragt. Als ich sagte, dass ich Lehrerin bin und mit den Hunden Rettungshundearbeit mache, war das Gespräch beendet. :rolling_on_the_floor_laughing:


      Maximal 4 - 6 Stunden am Tag alleine, 12 Stunden die Woche Training. Da war der Drops für ihn gelutscht und ich hab nie mehr was von denen gehört. :nerd_face:

    • Ein Auto ist kein Raum, der in erster Linie zum Aufenthalt dient (es hat einfach einen voellig anderen Zweck), deswegen koennen die Vet-Aemter da eben auch was machen (und oft genug voellig ueberzogen).

      Aber genau davon schreib ich doch?! :???:

      Ja, es ist völlig überzogen und geht so meilenweit an Tierschutz vorbei.


      Es gibt so viele valide Gründe, dass ein Hund im Auto wartet. Ohne, dass man grade transportiert. Was soll sowas? Wo soll denn sowas hinführen? Was ist daran Tierschutz? Das ist ABM für überlastete Vet-Ämter.

      Ich hab zum Beispiel eine Bekannte, da kann der Hund nicht Alleinebleiben. Der kommt dann mit zum einkaufen und wartet eben im Auto, weil das der einzige Ort ist, wo es funktioniert. Was muss denn da reguliert werden, das hat doch nichts mit Tierschutz zu tun.

      Oder das Beispiel wo man mal kurz anhält um über einen Flohmarkt zu schlendern. Was ein Blödsinn!


      Das Teil heißt TIERSCHUTZ-Hundeverordnung. Daran ist so vieles nicht mehr als Tierschutz zu bezeichnen.


      Ich denke, wir steuern mittelfristig darauf zu, dass sehr, sehr viele normale Leute keinen Hund mehr halten können und wir auf der anderen Seite enorm viele Hunde einschläfern werden. Unter dem Namen "Tierschutz".

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      Hallo


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