Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • @schokokekskruemel Die Kinder kommen doch freiwillig oder? Dann sollen sie auch Mitarbeiten und sich benehmen.

    Wer sich nicht benehmen kann wird vom "Unterricht" halt ausgeschlossen und darf das nicht mitmachen wofür der Unterricht qualifiziert :ka: ..

    Leider nicht |) Die Kinder kommen nicht so wirklich freiwillig/aus freien Stücken und davon, worauf sie vorbereitet werden, können sie nicht ausgeschlossen werden.


    Aber was mache ich, wenn sie sich nicht dran halten, die Handys nicht hergeben oÄ? :fear:

    Bislang hat es bei mir immer geklappt. Und prinzipiell kennen die das aus der Schule... da wird bei nichtbefolgen (und erwischt werden) ja auch einkassiert.

    Das glaube ich dir sofort. Aber was mache ich, wenn sie das Handy dann eben nicht hergeben? Ich kann sie ja nicht würgen, bis sie es abgeben :ugly:


    Stilles Wasser Die Idee mag ich :nicken:

  • Es kann auch helfen, vor Beginn des Kurses eine Art Vertrag mit den Klassenregeln unterschreiben zu lassen. Dann kannst du bei Regelverstößen darauf verweisen.


    Übrigens, bei uns konnte man von der Konfirmation ausgeschlossen werden, wenn man nicht regelmäßig beim Unterricht war oder sich nicht benommen hat.

  • Also, nur so aus dem privilegierten Blick (weil ich eben an einem Gymnasium war und es genau in diesem auch noch besonders nette Kinder gab; das kann man nicht mit jeder anderen Unterrichtsform vergleichen)

    Antizipieren, in welchen Situationen die Quatsch machen wollen und diese Situationen vermeiden. Also proaktiv schauen, dass keine Langeweile aufkommt und alle gleichermaßen eingebunden sind, Hände beschäftigen (ich nehm ja gern Kohle oder Ton, da will dann auch niemand mehr das Handy anfassen), kleine Etappen mit wechselnden Ideen/Fragen/Methoden - im Grunde: sei begeisterter, spannender und ‚stressiger‘ als das Handy, die Sitznachbarin, das Eichhörnchen am Fenster.

    Das ist natürlich lerngruppenabhängig, im Grunde stimmt aber, dass ein gut vorbereiteter Unterricht, der Partizipation zum Kern macht und proaktiv ist, besser funktioniert als Drohungen und Sanktionen.

  • Das glaube ich dir sofort. Aber was mache ich, wenn sie das Handy dann eben nicht hergeben? Ich kann sie ja nicht würgen, bis sie es abgeben :ugly:

    Schon allein nicht mit dieser Einstellung ins Geschehen gehen 😉.

    Guck doch erst einmal. Kids in dem Alter sind nicht so schlimm... wenn es eine ganz neue Gruppe ist, dann werden sie ihre Rolle in der Gruppe neu finden ... und ja, auch mal über die Stränge schlagen.

    Sei einfach du selbst, sei konsequent, aber auch locker und witzig. Die Tipps von Momo und Lotte kann ich genauso unterschreiben.

    Wenn es wirklich eskaliert mit dem Handy, kannst du immer noch die Eltern ins Boot holen. Ach ja, gib den Kids die Gelegenheit dir zu sagen, wenn das Handy wirklich wichtig ist. Wir hatten auch schon Kids, wo die Oma ins Krankenhaus musste, die Mama ein Geschwisterkind bekam etc. DANN ist es wichtig und sie durften es dann ausnahmsweise auch an lassen. Wenn du soetwas auch direkt klärst, sehen sie sich auch ernstgenommen.


    Bei mir gab es bei allen Regeln EINE Ermahnung und dann eine passende Konsequenz. Wer mit Stiften wirft darf hinterher die Stife alleine wegräumen, z.B. Dann wissen die Kids auch, dass sie sich auf dich verlassen können 😉😊.

  • Wegen meiner Vermieterfrage nochmal.

    Ich bin ja Vermieter und stimme der Hundehaltung zu (2 Chihuahuas). Wird natürlich auch entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Kann jetzt trotzdem die Hausverwaltung das überbügeln und mir bzw. der Mieterin da einen Strick draus drehen? Ich erreiche da gerade niemanden und das ist sowieso ein bisschen kompliziert bei uns aktuell, weil die Hausverwaltung im Wechsel begriffen ist und sich weder die alte noch, noch die neue schon, wirklich zuständig fühlen.

  • Wegen meiner Vermieterfrage nochmal.

    Ich bin ja Vermieter und stimme der Hundehaltung zu (2 Chihuahuas). Wird natürlich auch entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Kann jetzt trotzdem die Hausverwaltung das überbügeln und mir bzw. der Mieterin da einen Strick draus drehen? Ich erreiche da gerade niemanden und das ist sowieso ein bisschen kompliziert bei uns aktuell, weil die Hausverwaltung im Wechsel begriffen ist und sich weder die alte noch, noch die neue schon, wirklich zuständig fühlen.

    Es wird auch eine Art Eigentümer-Beschluss geben, weil nicht nur du in dem Gebäude/Block/Gelände eine Wohnung haben wirst.

    Ergo, mach Dich lieber schlau bevor den Mietvertrag rausschickst.

  • Wegen meiner Vermieterfrage nochmal.

    Ich bin ja Vermieter und stimme der Hundehaltung zu (2 Chihuahuas). Wird natürlich auch entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Kann jetzt trotzdem die Hausverwaltung das überbügeln und mir bzw. der Mieterin da einen Strick draus drehen? Ich erreiche da gerade niemanden und das ist sowieso ein bisschen kompliziert bei uns aktuell, weil die Hausverwaltung im Wechsel begriffen ist und sich weder die alte noch, noch die neue schon, wirklich zuständig fühlen.

    Die Eigentümerversammlung (nicht die Hausverwaltung) kann gegen Haustierhaltung stimmen. Soweit ich weiß, ist rechtlich aber ein generelles Verbot im Mietvertrag nicht möglich, inwieweit da ein generelles Verbot durch die Eigentümerversammlung möglich ist, müsstest du dann klären.


    Die Hausverwaltung verwaltet nur. Die kann nichts ohne die Eigentümer bestimmen.

  • Die Eigentümerversammlung (nicht die Hausverwaltung) kann gegen Haustierhaltung stimmen. Soweit ich weiß, ist rechtlich aber ein generelles Verbot im Mietvertrag nicht möglich, inwieweit da ein generelles Verbot durch die Eigentümerversammlung möglich ist, müsstest du dann klären.


    Die Hausverwaltung verwaltet nur. Die kann nichts ohne die Eigentümer bestimmen.

    Moment - dürfte die Eigentümerversammlung theoretisch auch selbst in der eigenen Wohnung lebenden Menschen die Haustierhaltung verbieten? :flushed_face:

  • Die Eigentümerversammlung (nicht die Hausverwaltung) kann gegen Haustierhaltung stimmen. Soweit ich weiß, ist rechtlich aber ein generelles Verbot im Mietvertrag nicht möglich, inwieweit da ein generelles Verbot durch die Eigentümerversammlung möglich ist, müsstest du dann klären.


    Die Hausverwaltung verwaltet nur. Die kann nichts ohne die Eigentümer bestimmen.

    Moment - dürfte die Eigentümerversammlung theoretisch auch selbst in der eigenen Wohnung lebenden Menschen die Haustierhaltung verbieten? :flushed_face:

    Ja, weil das Haus quasi nicht nur einem gehört und die sich einig werden müssen. Weswegen ich nie eine Eigentumswohnung in Betracht gezogen habe, zu viele Einschränkungen dafür, dass man viel Geld für seine eigenen vier Wände ausgegeben hat.

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