Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22
- Helfstyna
- Geschlossen
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Wegen meiner Vermieterfrage nochmal.
Ich bin ja Vermieter und stimme der Hundehaltung zu (2 Chihuahuas). Wird natürlich auch entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Kann jetzt trotzdem die Hausverwaltung das überbügeln und mir bzw. der Mieterin da einen Strick draus drehen? Ich erreiche da gerade niemanden und das ist sowieso ein bisschen kompliziert bei uns aktuell, weil die Hausverwaltung im Wechsel begriffen ist und sich weder die alte noch, noch die neue schon, wirklich zuständig fühlen.
Neben der Hausverwaltung - die nur im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist - könntest du auch andere Eigentümer nach einem Beschluss und vielleicht auch zur Historie im Haus fragen. Die Befindlichkeiten der anderen Eigentümer halte ich für mindestens genauso wichtig, wie bestehende Beschlüsse. Selbst wenn es schon einen negativen Beschluss geben sollte (der wahrscheinlich nichtig wäre, s. Link), könntest du so besser abschätzen, ob es Stress gibt, oder eher nicht.
Eigentümergemeinschaft darf Haustiere nicht pauschal verbieten - Kanzlei Willig, Koch und Kollegen
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Hi
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Die Eigentümerversammlung (nicht die Hausverwaltung) kann gegen Haustierhaltung stimmen. Soweit ich weiß, ist rechtlich aber ein generelles Verbot im Mietvertrag nicht möglich, inwieweit da ein generelles Verbot durch die Eigentümerversammlung möglich ist, müsstest du dann klären.
Die Hausverwaltung verwaltet nur. Die kann nichts ohne die Eigentümer bestimmen.
Moment - dürfte die Eigentümerversammlung theoretisch auch selbst in der eigenen Wohnung lebenden Menschen die Haustierhaltung verbieten?
Beispiel einer ehemaligen Mietwohnung in der ich Mieterin war.
Innenhoflage, alle 14 Wohneinheiten (so 4-6 Wohnungen pro Einheit) U-förmig um eine große Gemeinschaftsrasenfläche herum gebaut. Richtig nett durchdachte Struktur und klar als Privatgrundstück ausgeschildert.
Hundehaltung wäre nicht möglich gewesen, obwohl unser Vermieter und Eigentümer unserer Mietwohnung nichts dagegen gehabt hätte und auch keiner der anderen drei Parteien im Haus. Ich hatte damals noch regelmässig meinen Sharinghund bei uns zuhause (mind. 2Tage/Woche) und es war überhaupt kein Problem, weil die Nachbarn in unserer Wohneinheit alle hundefreundlich waren. Unsere Nachbarin (Eigentümerin) unten hatte ebenfalls regelmässig einen Hund aus der Familie in Betreuung.
Aber keiner der Eigentümer dieser Wohnanlage hatte einen eigenen Hund/Hunde, weil auf der Eigentümerversammlung klar dagegen gestimmt und das als Beschluss festgehalten wurde - keine Hundehaltung. Es gab daraus resulierend auch keinen Mietvertrag der Hundehaltung erlaubt hätte.
Tierhaltung kann ja nicht mehr willkürlich verboten werden, aber ich würde mich nicht wundern wenn das gerne als Grund genommen wird Hundehaltung abzulehnen.
Ob das rechtlich bis ins Detail korrekt ist . Das ist auch mein Wissensstand von 2016, seitdem nicht mehr damit beschäftigt.
Aber unterm Strich würde ich mich immer vergewissern, bevor ich eine Wohnung kaufe, ob die Eigentümergemeinschaft Hundehaltung ausgeschlossen hat. Weil es geht nicht immer nur um Recht im juristischen Sinne, sondern auch um das Miteinander.
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Wegen meiner Vermieterfrage nochmal.
Ich bin ja Vermieter und stimme der Hundehaltung zu (2 Chihuahuas). Wird natürlich auch entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Kann jetzt trotzdem die Hausverwaltung das überbügeln und mir bzw. der Mieterin da einen Strick draus drehen? Ich erreiche da gerade niemanden und das ist sowieso ein bisschen kompliziert bei uns aktuell, weil die Hausverwaltung im Wechsel begriffen ist und sich weder die alte noch, noch die neue schon, wirklich zuständig fühlen.
Neben der Hausverwaltung - die nur im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist - könntest du auch andere Eigentümer nach einem Beschluss und vielleicht auch zur Historie im Haus fragen. Die Befindlichkeiten der anderen Eigentümer halte ich für mindestens genauso wichtig, wie bestehende Beschlüsse. Selbst wenn es schon einen negativen Beschluss geben sollte (der wahrscheinlich nichtig wäre, s. Link), könntest du so besser abschätzen, ob es Stress gibt, oder eher nicht.
Das gilt für die Haustierhaltung.
Katzen- und Hundehaltung wird nochmal gesondert betrachtet und da gibt es widersprüchliche Urteile
Eigentümerversammlung darf Hundehaltung verbietenDie Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen darf durch eine Eigentümerversammlung grundsätzlich verboten werden. Das Verbot sei rechtens, lautet ein…www.augsburger-allgemeine.deTierhaltung (WEG – WEMoG) | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | HaufeZusammenfassung Begriff Die Tierhaltung in Wohnungseigentumsanlagen kann mitunter zu Konflikten unter den Wohnungseigentümern führen. Diese haben allerdings…www.haufe.de -
Ja, weil das Haus quasi nicht nur einem gehört und die sich einig werden müssen. Weswegen ich nie eine Eigentumswohnung in Betracht gezogen habe, zu viele Einschränkungen dafür, dass man viel Geld für seine eigenen vier Wände ausgegeben hat.
Beispiel einer ehemaligen Mietwohnung in der ich Mieterin war.
Innenhoflage, alle 14 Wohneinheiten (so 4-6 Wohnungen pro Einheit) U-förmig um eine große Gemeinschaftsrasenfläche herum gebaut. Richtig nett durchdachte Struktur und klar als Privatgrundstück ausgeschildert.
Hundehaltung wäre nicht möglich gewesen, obwohl unser Vermieter und Eigentümer unserer Mietwohnung nichts dagegen gehabt hätte und auch keiner der anderen drei Parteien im Haus. Ich hatte damals noch regelmässig meinen Sharinghund bei uns zuhause (mind. 2Tage/Woche) und es war überhaupt kein Problem, weil die Nachbarn in unserer Wohneinheit alle hundefreundlich waren. Unsere Nachbarin (Eigentümerin) unten hatte ebenfalls regelmässig einen Hund aus der Familie in Betreuung.
Aber keiner der Eigentümer dieser Wohnanlage hatte einen eigenen Hund/Hunde, weil auf der Eigentümerversammlung klar dagegen gestimmt und das als Beschluss festgehalten wurde - keine Hundehaltung. Es gab daraus resulierend auch keinen Mietvertrag der Hundehaltung erlaubt hätte.
Tierhaltung kann ja nicht mehr willkürlich verboten werden, aber ich würde mich nicht wundern wenn das gerne als Grund genommen wird Hundehaltung abzulehnen.
Ob das rechtlich bis ins Detail korrekt ist . Das ist auch mein Wissensstand von 2016, seitdem nicht mehr damit beschäftigt.
Aber unterm Strich würde ich mich immer vergewissern, bevor ich eine Wohnung kaufe, ob die Eigentümergemeinschaft Hundehaltung ausgeschlossen hat. Weil es geht nicht immer nur um Recht im juristischen Sinne, sondern auch um das Miteinander.
Wow, heftig.
Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass das so manchen nicht bewusst ist, wenn sie eine Wohnung erwerben.
Da weiß ich schon, an wen ich diese Info weitergebe....
Danke!
Kann das im Nachhinein geändert werden? Also, z.B. innerhalb von 10 Jahren wechseln mehrere Wohnungen den Besitzer, neue Versammlung und plötzlich wird die Hundehaltung verboten? Was würde dann mit Leuten passieren, die schon dort mit Hund leben? (Wenn sie in der Minderheit sind) -
Bei uns ist es so, dass die Anlage aus zwei Häusern besteht, davon hat (in dem Haus, in dem meine Wohnung ist) ein Mieter einen Teilzeithund und im anderen Haus hat die Eigentümerin einen Zwergspitz. Daher fände ich es etwas schwierig, das jetzt abzulehnen???
Weil man kann ja nicht im einen Haus hüh und im anderen hott sagen??? Und die Chihuahuas gelten wohl, je nach Gericht mal wieder , als Kleintiere und nicht als Hunde.
Die Eigentümerversammlung hat sich (zumindest in der letzten Versammlung) überhaupt nicht dazu geäußert.
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Ich bin auf dem Wissensstand, das "Bestandshunde" nicht nachträglich verboten werden können sofern diese andere nicht gefährden, belästigen, etc.
Aber ja, es könnte auf einer Eigentümerversammlung jederzeit beschlossen werden das Katzen- und Hundehaltung unerwünscht ist - beträfe dann aber, wie gesagt, keine Bestandstiere.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr. Ich bin da kein Profi.
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Ich bin auf dem Wissensstand, das "Bestandshunde" nicht nachträglich verboten werden können sofern diese andere nicht gefährden, belästigen, etc.
Aber ja, es könnte auf einer Eigentümerversammlung jederzeit beschlossen werden das Katzen- und Hundehaltung unerwünscht ist - beträfe dann aber, wie gesagt, keine Bestandstiere.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr. Ich bin da kein Profi.
Das ist auch mein Wissensstand. Bestandshunde bleiben, alles andere kann jederzeit verboten oder auch wieder erlaubt werden.
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Ich bin auf dem Wissensstand, das "Bestandshunde" nicht nachträglich verboten werden können sofern diese andere nicht gefährden, belästigen, etc.
Aber ja, es könnte auf einer Eigentümerversammlung jederzeit beschlossen werden das Katzen- und Hundehaltung unerwünscht ist - beträfe dann aber, wie gesagt, keine Bestandstiere.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr. Ich bin da kein Profi.
Ist zwar etwas beruhigend, dass Bestandshunde nicht "entfernt" werden können, aber dann darf man sich wahrscheinlich keine weiteren/neuen Hunde anschaffen, wenn der Bestandshund irgendwann nicht mehr ist.... Stelle ich mir immernoch schrecklich vor. Es reicht ja, dass ein anderer hundehaltender Eigentümer/Mieter des Hauses / Wohnkomplexes durch sein Verhalten die Leute so gegen sich und damit die Hundehaltung allgemein aufbringt, dass dann auch unschuldige Hundehalter drunter leiden müssen.
Find ich irgendwie traurig.
(Dass Gefährdung oder Lärmbelästigung nochmal andere Situationen darstellen, ist klar! Da geht es dann ja auch um das Wohlbefinden und die Rechte der anderen. Aber dieses allgemeine Verbieten in den eigenen vier Wänden.... Puh. ) -
Ich bin mir gar nicht sicher, dass das ohne "schweres" Gerät geht? Vielleicht mit einer Spitzhacke, aber da brauchts sicher Schmackes... Vielleicht besser warten bis es wieder regnet, dann geht das sicher sehr viel leichter.
Ja, Spitzhacke geht "gut", ist halt aber leider ur anstrengend. Warten auf Regen oder bessere Zeiten ist leider nicht möglich.
Ich hab gehofft es gibt hier vielleicht den ultimativen Tipp, aber hey, ich und "Hacki" haben ja noch 9 Tage Zeit bis wir fertig sein müssen
Hast keinen gescheiten Terrier, der gern buddelt?
Na, da haste ja was vor..... Viel Erfolg!
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Ich bin auf dem Wissensstand, das "Bestandshunde" nicht nachträglich verboten werden können sofern diese andere nicht gefährden, belästigen, etc.
Aber ja, es könnte auf einer Eigentümerversammlung jederzeit beschlossen werden das Katzen- und Hundehaltung unerwünscht ist - beträfe dann aber, wie gesagt, keine Bestandstiere.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr. Ich bin da kein Profi.
Ist zwar etwas beruhigend, dass Bestandshunde nicht "entfernt" werden können, aber dann darf man sich wahrscheinlich keine weiteren/neuen Hunde anschaffen, wenn der Bestandshund irgendwann nicht mehr ist.... Stelle ich mir immernoch schrecklich vor. Es reicht ja, dass ein anderer hundehaltender Eigentümer/Mieter des Hauses / Wohnkomplexes durch sein Verhalten die Leute so gegen sich und damit die Hundehaltung allgemein aufbringt, dass dann auch unschuldige Hundehalter drunter leiden müssen.
Find ich irgendwie traurig.
(Dass Gefährdung oder Lärmbelästigung nochmal andere Situationen darstellen, ist klar! Da geht es dann ja auch um das Wohlbefinden und die Rechte der anderen. Aber dieses allgemeine Verbieten in den eigenen vier Wänden.... Puh. )Deshalb lag der Schwerpunkt meiner Antwort auch auf der Eigentümergemeinschaft bzw. der dort vorherrschenden Meinung zum Thema. Denn selbst wenn man juristisch im Recht wäre, hätte man dem Mieter von Valez keinen Gefallen getan, wenn Hundehaltung von der Mehrheit der Eigentümer oder Mieter kritisch gesehen wird.
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