Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • Sie hat nur gesagt dass alles im Bereich des möglichen liegt, hat mir aber quasi zugestimmt dass alles kann, nix muss und am Endergebnis ja nix ändert.

    Dass Solensia ihm so gut hilft, er dadurch viel ruhiger ist und nicht mehr rumschreit freut sie.

    Und die Blutwerte waren im Februar auch nicht so schlecht.

    Niere, ja, trotz Nierendiätfutter. Aber sonst wars okay

    Die Blutwerte sind nicht immer aussagekräftig bei einem Tumor.

    Unsere alte Katze hatte damals top Blutwerte aber einen Tumor im Bauch bei dem man nicht sagen konnte wo er anfängt oder aufhört.


    Da er schon andere Erkrankungen hat und man weiß das er vermutlich nicht mehr so lange hat, würde ich es für das Tier nicht mehr unbedingt wissen wollen. Ich selber würde es wissen wollen aber in dem Fall es lassen.


    Lg
    Sacco

  • Sagt mal, ich geh doch recht in der Annahme, dass Weiterbildung die ich vom Arbeitgeber machen muss und tw Samstags stattfindet, dann auch Arbeitszeit ist? Die Argumentation, dass ich froh sein muss es bezahlt zu kriegen und freigestellt zu werden ist äh.. interessant. :flucht: Es war Pflicht und Einstellungsvorraussetzung, dass ich dass nach Probezeit mache.. ist ja ok, dass jetzt alle Samstage drauf gehen aber ich würde dafür dann gerne nach der Weiterbildung mal Tage frei nehmen.

    Kommt auf den Vertrag an. Bei mir ist jegliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten, da gibt's auch keinen Zeitausgleich.

    Solche Klauseln sind rechtlich nicht haltbar, außer ab einer bestimmten Gehaltshöhe. Da muss man aber schon im 6-stelligen Bereich unterwegs sein.

  • Kommt auf den Vertrag an. Bei mir ist jegliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten, da gibt's auch keinen Zeitausgleich.

    Solche Klauseln sind rechtlich nicht haltbar, außer ab einer bestimmten Gehaltshöhe. Da muss man aber schon im 6-stelligen Bereich unterwegs sein.

    Hm, bin ich definitiv nicht. Hast du da Lesestoff für?

  • Solche Klauseln sind rechtlich nicht haltbar, außer ab einer bestimmten Gehaltshöhe. Da muss man aber schon im 6-stelligen Bereich unterwegs sein.

    Hm, bin ich definitiv nicht. Hast du da Lesestoff für?

    Kannst du ergooglen. Einfach grob "Überstunden mit Gehalt abgegolten" eingeben. Da finder mam einschlägige Urteile. Hatte es auch auf einem Seminar schon. Die Grenze ist etwas weniger als sechsstellig, es ist die Beitragsbemessungsgrenze. Die hast du vermutlich aber auch nicht, ist nur etwas weniger als 100.000 Euro.

  • Hm, bin ich definitiv nicht. Hast du da Lesestoff für?

    Kannst du ergooglen. Einfach grob "Überstunden mit Gehalt abgegolten" eingeben. Da finder mam einschlägige Urteile. Hatte es auch auf einem Seminar schon. Die Grenze ist etwas weniger als sechsstellig, es ist die Beitragsbemessungsgrenze. Die hast du vermutlich aber auch nicht, ist nur etwas weniger als 100.000 Euro.

    In meiner Branche ist so ein Vertrag, wie Monstertier in aktuell hat, üblich.

    Mit Glück sind es mal nur "die ersten 20 Überstunden" und nicht alle in einem Monat.


    Aber bei uns völlig normal.

    Und ich bin ganz weit weg von diesem Entgelt

  • Das ist doch aber trotzdem nochmal was Anderes als am Wochenende arbeiten bei einer 5 Tage Woche unter der Woche. Das wäre ja so als wenn ich jeden Feiertag plötzlich Samtags nacharbeiten müsste.

  • Ja ihr werdet ausgenutzt. Ihr könntet auch wehren.

  • Kurze Google Suche sagte, nö das ist völlig ok.

  • Ja ihr werdet ausgenutzt. Ihr könntet auch wehren.

    Kurze Google Suche sagte, nö das ist völlig ok.

    Ich sag: nö, das ist nicht ok. Mein Arbeitsvertrag lautet auf 40 Stunden / Woche. Das ist ok.

    Mein Gehalt bezieht sich auf 40 Stunden - das ist ein fester Stundenlohn. Das ist ok.

    Bezieht sich mein Gehalt mal auf 160 Stunden/Monat, mal auf 200 Stunden/Monat, mal auf 240 Stunden/Monat, ist der Stundenlohn extrem variabel und nicht ok. (Ich hab hier vereinfacht angenommen, dass 1 Monat = 4 Wochen.)


    Rechtlich ok ist es, wenn die Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind, mit einer Anzahl benannt sind.

    D.h. wenn im Arbeitsvertrag sowas steht wie: bis zu 15 Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, dann ist das ok. Denn hier weiß ich (und auch der Arbeitgeber), in welchem Rahmen sich meine Entlohnung (Stundenlohn) befindet.

    So die Rechtsprechung.

    Das muss eben bei den Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden.


    Der Satz "mit dem Gehalt sind Überstunden abgegolten" ist nicht ok, da hier die Anzahl nicht quantifiziert wird.

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