Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22
- Helfstyna
- Geschlossen
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Achja, ich rede von Deutschland, wie das in anderen Ländern ist, weiß ich nicht.
Wobei immer das Gesetz des Landes gilt, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat - der Sitz des Arbeitgebers ist egal.
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Hi
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Ich hab zum ersten Mal seit ewig wieder einen (Kasten) Kuchen gebacken.
Der ist jetzt seit vielleicht 20 Min aus dem Ofen. Wie krieg ich den aus der Form?
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Ich hab zum ersten Mal seit ewig wieder einen (Kasten) Kuchen gebacken.
Der ist jetzt seit vielleicht 20 Min aus dem Ofen. Wie krieg ich den aus der Form?
Wenn du gefettet hast - umdrehen, vorher mit dem Messer am Rand entlang.
Wenn du nicht gefettet hast, darfst du direkt aus der Form löffeln.
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Der Fehler liegt trotzdem nicht beim Gegenüber, sondern bei meinem Hund.
Vielleicht wurde die Intuition hinter meinem Beitrag etwas fehlinterpretiert oder ich habe mich nicht allzu klug ausgedrückt. Es geht mir überhaupt nicht um Schuldzuweisung, sondern ich versuche zu verstehen was hier passiert. Wie ich geschrieben habe, hatte ich bisher angenommen, dass meine Fellnase aufgrund einer Erfahrung auf diesen Hund anspringt. So wie sich mir die Situation nun aber darstellt, lässt sie sich provozieren. Beides kein Zustand den ich akzeptieren will und dagegen etwas tun möchte. Die Ursache zu verstehen, macht für mich aber sehr wohl einen Unterschied.
Meine Hündin [...] hat gelernt, gepöbelt wird nicht. [...] Natürlich wird sie Signale senden. Natürlich wird sie jedem Hund irgendwie versuchen mitzuteilen, dass sie ihn am liebsten an den Kragen will.
Ist das kein Pöbeln? Zwischen «ich will dir an den Kragen», und:
Ich werde ihr nicht beibringen, ab jetzt freundlich zu anderen zu sein.
...ist noch sehr viel Raum oder nicht? Aber ich habe weder eine Hündin die versucht die ganze Welt zu töten, noch ist das ja eig. der Punkt. Deshalb nur interessehalber.
Meine Hündin kommuniziert bspw. auch sehr klar und deutlich, dass sie keinen Kontakt wünscht. Reagieren tut sie aber erst auf kürzeste Distanz an der Leine. Freilaufend regelt sie das selbst.
Dennoch ist es doch nicht ihre Schuld, wenn der andere darauf einsteigt.
Wieso denn nicht?
Natürlich ist die Argumentation richtig, dass der andere Hund nicht darauf anzuspringen hat, und es in der Verantwortung des HH liegt das zu unterbinden. Da bin ich absolut bei Dir und weiss auch nicht, wieso du mir das absprechen willst. Ich hoffe diesen Teil meines Beitrags hast Du auch gelesen.
Aber, wenn Du unbedingt von Schuld sprechen magst, natürlich hat der provozierende Hund eine (Mit-) Schuld. Er hat ja offensichtlich mit dem Provozieren begonnen. Schon klar, dass es zwei dafür braucht. Gäbe es aber keinen provozierenden Hund, wäre es auch nicht zu dieser Situation gekommen. Zu sagen «mein Hund provoziert, aber das nicht seine Schuld» ist genauso verkehrt, wie die Schuld nur beim provozierenden Hund suchen zu wollen.
Also: egal was der andere tut, arbeite an deinem Problem und suche keine Ausrede beim Verhaften der anderen Hunde.
Kann es sein, dass Du zwischen den Zeilen liest? Wo geht es hier denn bitte um Ausreden?
Also worauf genau willst du raus. Was soll sich in deinem Fall der Hundehalter mit der schwarzen Hündin fragen?
Vielleicht wieso der eigene Hund immer wieder für Trouble sorgt? Seinen Hund vorausschauend halten und nicht ein einen Sportanlass mit Kindern und Familien laufen, wenn man dort andere Hunde sieht? Als Beispiel.
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Zum Thema Arbeitsvertrag:
Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
In meinem Vertrag steht:
Frau Wau wird als Teilzeitkraft mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von X Stunden eingestellt
Frau Wau ist zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet
Überstunden werden durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten
Frau Wau erhält einen monatlichen Bruttolohn von X
Das heißt doch, dass ich jede Stunde die über meine X Stunden pro Woche geht, gezahlt oder als Freizeitausgleich bekomme?
(Hab erst Mitte des Monats dort angefangen, daher noch keine Lohnabrechnung; in meinen vorherigen Jobs hab ich immer auf Stundenbasis gearbeitet also ohne fixes Gehalt)
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Zum Thema Arbeitsvertrag:
Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
In meinem Vertrag steht:
Frau Wau wird als Teilzeitkraft mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von X Stunden eingestellt
Frau Wau ist zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet
Überstunden werden durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten
Frau Wau erhält einen monatlichen Bruttolohn von X
Das heißt doch, dass ich jede Stunde die über meine X Stunden pro Woche geht, gezahlt oder als Freizeitausgleich bekomme?
(Hab erst Mitte des Monats dort angefangen, daher noch keine Lohnabrechnung; in meinen vorherigen Jobs hab ich immer auf Stundenbasis gearbeitet also ohne fixes Gehalt)
Ja, das heißt es nach meiner Interpretation.
Ich habe bei meinem vorherigen AG eine selbstfinanzierte berufsbezogene Weiterbildung gemacht und musste drum kämpfen, die "Fehlstunden" nicht nacharbeiten zu müssen. Selbst dort zählten aber alle Pflichtveranstaltungen zur Arbeitszeit.
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Sagt mal, ich geh doch recht in der Annahme, dass Weiterbildung die ich vom Arbeitgeber machen muss und tw Samstags stattfindet, dann auch Arbeitszeit ist? Die Argumentation, dass ich froh sein muss es bezahlt zu kriegen und freigestellt zu werden ist äh.. interessant. Es war Pflicht und Einstellungsvorraussetzung, dass ich dass nach Probezeit mache.. ist ja ok, dass jetzt alle Samstage drauf gehen aber ich würde dafür dann gerne nach der Weiterbildung mal Tage frei nehmen.
Das kommt wahrscheinlich drauf an was im Vertrag steht. Ich würd mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen wenn möglich
Würde ich auch - wenn der Arbeitgeber das so deutlich vorschreibt, ist es eigentlich an ihm, das zu zahlen. Allerdings gibt es auch Verträge, daß Fortbildungen zurückgezahlt werden müssen (evtl. nur anteilig), wenn man danach nicht mindestens xy Jahre im Unternehmen verbleibt.
Insofern: ja, kommt auf den Vertrag an. Und es ist natürlich auch so, daß Du selbst von der Fortbildung profitierst, d.h. würdest Du im Anschluß gehen, hättest Du ja die Fortbildung und das Know-how trotzdem und könntest Dich daher auf bessere Stellen bewerben als ohne diese. Sprich, da ist dann die Alternative "Du übernimmst die Zeit, der AG die Kosten" jetzt nicht wirklich unfair......
Anders wäre es, wenn das spezifische Fachkenntsnisse für diesen Job wären, die Du hinterher/woanders nie wieder brauchen wirst. Da würd ich glatt verhandeln, warum ich das zahlen oder meine Freizeit drangeben soll dafür.
Insofern: ja, Anwalt befragen. Aber in der Regel haste halt, wenn Du dem AG mit dem Anwalt kommst, nachdem Du, um eingestellt zu werden, bereits zugestimmt hattest, das Arbeitsverhältnis kein wirklich Nettes mehr sein. Und kurz nach der Probezeit, da kann man schon was finden, wenn man wen loswerden möchte..... Wäre es Dir das wert?
Kommt halt auch drauf an, ob der AG vorher bereits gesagt hatte, daß die Zeit dann auf Deine Kosten gehen wird - wenn ja, dann hast da ja schon zugestimmt, da wäre es jetzt maximal unfair, das zurückzuziehen, und zu versuchen, drumherumzukommen.
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Zum Thema Arbeitsvertrag:
Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
In meinem Vertrag steht:
Frau Wau wird als Teilzeitkraft mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von X Stunden eingestellt
Frau Wau ist zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet
Überstunden werden durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten
Frau Wau erhält einen monatlichen Bruttolohn von X
Das heißt doch, dass ich jede Stunde die über meine X Stunden pro Woche geht, gezahlt oder als Freizeitausgleich bekomme?
(Hab erst Mitte des Monats dort angefangen, daher noch keine Lohnabrechnung; in meinen vorherigen Jobs hab ich immer auf Stundenbasis gearbeitet also ohne fixes Gehalt)
Definition laut IHK
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Überstunden“ (bzw. des in gleicher Art und Weise häufig gebrauchten Begriffes „Mehrarbeit“) existiert nicht. Allgemein ist jedoch unter Mehrarbeit die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Arbeitszeit zu verstehen. Überstunden leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltenden Arbeitszeiten hinaus arbeitet (BAG vom 08.11.1989, Az.: 5 AZR 642/88). Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung auf Tag/Woche/Monat oder Jahr verteilt ist.
Quelle:
Überstunden und MehrarbeitUnter Mehrarbeit ist die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Arbeitszeit zu verstehen Überstunden leistet der…www.ihk.de(Da steht noch mehr dazu, hier nur der Anfang der Seite.)
Und hier steht auch noch was drumherum:
Überstunden – wissen, was Recht istMuss ich Überstunden machen? Gibt es einen Anspruch auf Überstundenzuschläge? Was, wenn der Arbeitgeber die Mehrarbeit nicht ausbezahlt?…www.igmetall.deZum Leseverständnis bei solchen Sachen:
"vereinbart" = beide Seiten stimmen zu
Das heftige (bei TZ-Verträgen noch mehr als bei VZ-Verträgen) mit so einer Klausel:
Da das Gesetz von 6-Tage-Woche ausgeht, kann die Mehrarbeit auf bis zu 48 Stunden / Woche ausgedehnt werden (bei 6 Arbeitstagen, d.h. 8-Stunden/Tag ist der Normalfall), wenn es sich um einzelne Änderungen handelt, d.h. wenn "innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden".
Und zur konkreten Frage: ja, ich lese das so, dass jede Stunde über x Stunden auf ein Freizeitkonto gehen oder direkt ausbezahlt werden. (Auszahlung lohnt in den seltensten Fällen, da ja auch Sozialabgaben dafür anfallen.)
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Kann jemand für mich bei Facebook nachgucken, ob jemand in 42111 Wuppertal einen sehr jungen, blau-weißen Wellensittich vermisst?
Ich hab den jetzt in einem Restaurant abgegeben, da ich keinen Käfig habe und die einen haben. Ich möchte trotzdem lieber, dass der Wellensittich wahlweise dorthin kommt, wo er herkommt oder eben irgendwo hin, wo er es schöner hat als dort, wo er jetzt geparkt ist. Das ist nämlich irgendwie keine gute Lösung auf Dauer.
Also, falls jemand bei FB ist und dort nachsehen kann, vielleicht könntet ihr der Person sagen, dass der Kerl jetzt bei Restaurant Ewich abgegeben wurde und dort abgeholt werden kann….? Das wäre super lieb!
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Der Hund verträgt das Futter nicht mehr und ich hab jetzt nen unverschlossenen 10kg Sack vom Vet-Concept Futter hier stehen. Hab im Januar zuletzt ein großes Paket bestellt, bevor die Preise so angehoben wurden.
Wo kriegt man sowas denn los? Hab überlegt Vet-Concept einfach zu fragen, ob ich den zurück schicken kann. Haltbar isser bis 2025. Gnarf….
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