Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22
- Helfstyna
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Aber egal, ob das jetzt absolut fehlerfrei wiedergegeben wurde, ist das die eigentliche Frage: Darf jemand mit Vorsorgevollmacht den Hund verkaufen, obwohl gut untergebracht und finanziell abgesichert?
Ich habe eine notarielle Vorsorgevollmacht für meine Mutter, nach der ich alles machen darf. Ich dürfte sogar damit ihr Haus verkaufen. Deshalb hatte der Notar damals meine Eltern empfohlen, dass wir Kinder (mein Bruder hat auch eine), diese erst ausgehändigt kriegen, wenn der Notfall eintritt und nicht vorher. Als mein Vater aber damals dann so schwer erkrankte, dass es absehbar war, dass es nicht mehr lange dauert, hat meine Mutter mir nicht nur die Urkunde, die meinen Vater betraf gegeben sondern auch direkt ihre.
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Hi
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Das ist kein unwichtiger Einwand!
Ist der Hund Bestandteil der Vorsorgevollmacht, also so formuliert, dass die Nichte bei Fall x über die Zukunft des Hundes entscheiden kann/soll?
Unschön ist das. Ich würde Rat bei einem Anwalt einholen.
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Die Frage dabei dürfte sein, obs eine Muster-Vordruck-Vorsorgevollmacht war oder ob der Hund und die gewünschten und geregelten Unterbringungspläne in dieser explizit erwähnt worden ist.
ah, okay, also im Standard-Formular ist es so, dass das okay wäre, also man kann dann als Bevollmächtigte alles verkaufen, wie man es für richtig hält und Ausnahmen müssen spezifisch erfasst werden?
Hier findest du ein Beispiel: https://www.bmj.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=7
Man kann da Rechtsgeschäfte einschließen oder ausschließen und zum Beispiel den Hund spezifizieren. Daher kommt es mE darauf an, wie genau die Vollmacht aussah und es gibt keine allgemeine Anwort.
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Ich würde die Nichte enterben.
So was stelle ich mir ganz schrecklich vor. Man tut sein Bestes, plant das Szenario so gut es geht - weil man eben diese Verantwortung für den Hund empfindet... und dann ist der plötzlich weg und man weiß noch nicht mal mehr wo und wie es ihm geht.
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Danke euch. Jetzt kann ich das besser einschätzen.
...irgendwie denk ich immer ganz naiv, dass die Bevollmächtigten immer im Sinne der Betroffenen handeln würden. Zumindest, wenn man doch miteinander sprechen kann. Und dass es dann gar nicht zu solchen Unstimmigkeiten kommen kann.
Jetzt mal abgesehen davon, dass ich einfach mal davon ausgehe, dass es der Hund hoffentlich gut da hat und alles. Es kann ja trotzdem die richtige Entscheidung gewesen sein, obwohl es mir für die Betroffene jetzt wirklich sehr leid tut.Was lernen wir daraus? Gut aufpassen, was in der Vollmacht steht. 😔
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Was lernen wir daraus? Gut aufpassen, was in der Vollmacht steht.
Und wem man sie erteilt und wann…
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Trau, schau, wem, vor allem wenns um Geld und in Geld verwertbare Sachen geht. Leider, so traurig es ist.
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Passt ein bisschen zum Thema:
Zumindest im Testament kann man den Hund absichern.
Das Tier im Testament: Was passiert, wenn Herrchen tot ist?Viele Tierbesitzer möchten schon zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Liebling passiert, wenn sie versterben. Dabei gilt es, einiges zu beachten. test.de...www.test.de... und dann einen Testamentsvollstrecker zur Sicherung einsetzen.
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Unter Vorbehalt - ich bin keine Juristin: Bei jeder Vollmacht gilt grundsätzlich, dass es sich um ein Auftragsverhältnis handelt. Heißt: Die Bevollmächtigte hat als im Auftrag der Vollmachtgeberin Handelnde dessen Interessen zu wahren.
Bei einer GVO darf die Bevollmächtigte nach außen hin alles tun, was in der Vollmacht geregelt ist. Bei einer umfassenden GVO (Vertretung in allen Angelegenheiten) kann sie die Vollmachtgeberin in wirklich allen rechtlichen Angelegenheiten vertreten, in denen eine Vertretung rechtlich zulässig ist (spontan fällt mir als Ausnahme nur die Heirat ein). Im Innenverhältnis ist die Bevollmächtigte gehalten, im Interesse der Vollmachtgeberin zu handeln und ihre Wünsche zu beachten.
Sie ist der Vollmachtgeberin gegenüber mEn zur Rechenschaft verpflichtet, ergo muss sie die Auskunft über ein Geschäft geben, das sie in Vertretung getätigt hat. Und etwaige bewusst verursachte Schäden ersetzen. Wobei es hier schwierig ist, den Schaden zu entziffern.
Noch komplizierter wird es bei der Frage nach den Eigentumsverhältnissen.
Im Außenverhältnis durfte die Nichte mit gültiger GVO, die eine entsprechende Befugnis für Bertretung in allen geschäftlichen Angelegenheiten enthält, auch handeln. Ergo durften die Käufer sich darauf verlassen, dass das Geschäft rechtens war und sie korrekterweise Eigentümer des Hunds geworden sind.
Ob sich das Eigentumsrecht des Käufers hier durch die Frage anfechten lässt, dass die Bevollmächtigte wissentlich gegen die Wünsche der Vollmachtgeberin gehandelt hat, die kann vermutlich nur anwaltlich bzw. per Gericht geklärt werden. Wenn die Betroffene es wirklich auch gegen ihre Bevollmächtigte vertreten will, dann bleibt ihr der Gang zum Anwalt wohl nicht erspart.
Und sie sollte die Vertretung dringend neu regeln.
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Ich hätte gerne eine App bei der ich täglich einen Wert eintragen kann und dann eine Verlaufskurve bekomme.
Das Ganze am besten endlos.
Kennt Jemand sowas? Hab schon nach Kurvendiagramm geschaut, aber nicht das gefunden was ich mir vorstelle.
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