Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • Guck mal bei Joe Nimble. Teuer, aber gut. Ansonsten sind Barfußschuhe ein guter Tipp (BeLenka, Be Lifestyle).

  • Kann mir jemand sagen wieso die Interzoo Messe, die in Nürnberg jedes Jahr stattfinden, nur für Fachbesucher ist?

    Die würden doch soo viel Geld an "normalen" Besuchern vor Ort verdienen dadurch das die CACIB nicht mehr bei uns in Nürnberg ist. :frowning_face:

  • Passt ein bisschen zum Thema:


    Zumindest im Testament kann man den Hund absichern.

    https://www.test.de/Das-Tier-i…rrchen-tot-ist-5017440-0/

    ... und dann einen Testamentsvollstrecker zur Sicherung einsetzen.

    Ich greif das noch mal auf, weil ich mich gerade parallel beruflich mit solchen Fragen rumschlagen muss:


    Wenn so eine Konstellation testamentarisch aufgesetzt werden soll und der Testamentsvollstrecker die artgerechte Unterbringung des Haustiers überwachen soll - was ich sehr wünschenswert finde - dann würde ich, wenn ich nicht selbst gute Kenntnisse im Erbrecht habe, den Gang zum Notar auf mich nehmen und mich beraten lassen. Ist nicht günstig, aber Erbrecht ist kompliziert


    Wenn eine natürliche Person mit der Testamentsvollstreckung beauftragt ist, dann endet deren Amt, wenn sie stirbt oder geschäftsunfähig werden sollte. Oder wenn sie entscheidet, ihr Amt doch nicht ausüben zu wollen. Will man also einen Testamentsvollstrecker damit beauftragen , die artgerechte Pflege eines Tiers zu überwachen, sollte sicherheitshalber festgelegt werden, dass es für diesen Fall einen Ersatz gibt. Ggf. durch das Gericht bestimmbar, aber die Frage ist, ob man das will, dass das Gericht dann eine beliebige Person als Ersatz benennt. Alternativ könnte man auf einen Verein gehen, aber auch da gibt es Fallstricke. Sowas würde ich daher tatsächlich notariell aufsetzen lassen.


    Und noch einmal zur Vollmacht: Das ist ein wirklich, wirklich undankbares Thema. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht

    erhält der Bevollmächtigte ja den Auftrag, die Interessen des Bevollmächtigten zum vertreten, wenn dieser es selbst nicht mehr kann.


    Und mit Alter oder nachlassender Gesundheit kann es halt schon sein, dass die eigenen Wünsche und die wohlverstandenen Interessen des Bevollmächtigten nicht mehr deckungsgleich sind bzw. immer weiter auseinanderklaffen. Der Bevollmächtigte muss dann sehen, wie er das auffängt. Und das kann eine üble und sehr belastende Gratwanderung werden. Meistens sind die ernannten Bevollmächtigten ja nicht professionell ausgebildet. Da kann man auch mit bestem Gewissen und in bester Absicht eine wichtige Grenze übertreten. Oder aber zu behutsam sein und dadurch eine Situation laufen zu lassen, die für alle Beteiligten übel wird.


    Mal ganz davon ab gibt es auch bei sich bestens verstehenden Personen eh schon unterschiedliche Einschätzungen zu einem Thema. Und zu Hundehaltung im Alter, wenn auch beim Menschen ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht, da gibts sehr kontroverse Einschätzungen, merkt man ja hier im Forum auch, wenn die Sprache darauf kommt.


    Nichtsdestotrotz ist es nicht sinnvoll, eine Vollmacht selbst sehr individuell anzupassen. Denn hier hat man unabsichtlich ganz schnell Klauseln eingefügt oder gestrichen, die wichtig dafür sind, dass der Bevollmächtigte auch im Notfall schnell handeln kann. Das hat schon seinen Grund, dass die aktuellen Formulare so einfach und umfassend gestrickt sind. Auch hier würde ich, wollte ich einen komplexen Einzelfall regeln, bei der Erstellung einen Notar heranziehen.

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