Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22
- Helfstyna
- Geschlossen
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Aso ja, meine Angestellte ist natürlich damit einverstanden, sie hat mich ja gefragt ob ich das machen würde. Wenn mich der Verein kontaktiert hätte, hätte ich wohl eher gefragt ob das ein Scherzanruf ist
In welchem Kontext denn?
Hat sie dich dort als "Leumund" angegeben?
Ging das Angebot, dich als AG anzurufen, von ihr aus?
Hat sie evtl. angegeben, den Hund mit zur Arbeit bringen zu können und der Verein hat diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich absichern, ob der AG tatsächlich damit einverstanden ist?
Ohne das zu wissen finde ich es schwierig zu beurteilen.
Nein, der Verein wollte das von sich aus und sie war auch ehrlich bezüglich Hund mitbringen (Im Notfall/Krankheit ja, regelmäßig nein).
walkman genau in die Richtung gingen meine Gedanken und das finde ich eben absolut übergriffig. Aber ich dachte vielleicht ist das bei euch einfach üblich, kulturelle Unterschiede oder so.
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Hi
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also wenn ich mir vorstelle, ich würd einen Hund aus dem TH wollen und dann rufen die bei meinem Chef an , ne, find ich irgendwie strange
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Ehrlich gesagt würde ich als Interessent mich bedanken und gehen. Mal ehrlich, meinen Arbeitgeber interviewen? Ich wüsste nicht, was es meinen AG angeht, ob ich mir einen Hund holen will. Und ich wüsste nicht, was einen TSchV meine Arbeitsmoral oder -fähigkeiten oder -gegebenheiten angehen. Wenn die was wissen wollen, sollen sie mich fragen! Ich bin ihr Vertragspartner, nicht mein Arbeitgeber.
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Meine Angestellte möchte einen Hund von einem deutschen Tierschutzverein. Der Verein wirkt ansich seriös, hat auch soweit ich das sehen kann eine Bewilligung und betreibt ein Tierheim in Deutschland. Nun will die Vermittlungsperson ein Telefongespräch mit mir als Arbeitgeber führen. Ist das in D echt ein übliches Vorgehen?
Ich finde das extrem übergriffig und würde sowas nie zustimmen, wenn ich der Interessent wäre. Ich werde natürlich mit der Person telefonieren, habe aber keinen Ahnung was ich da sagen soll bzw. Was die eigentlich von mir wollen.
Kenne ich so nicht.
Als wir Lilly übernommen gaben, habe ich dem vermittelndem Verein angeboten, sich bei dem Verein über mich zu erkundigen, bei dem ich Gassigänger war. Eben zwecks der Fragen zur Eignung für Angsthund und Vor-/Nachkontrolle. Wollten die aber nicht. Und die waren an sich echt streng. Mich hat auch noch kein Verein gefragt, wer mein Arbeitgeber ist.
Wirst Du es machen? Dann würde ich rein schon aus Neugierde nachfragen, was der Hintergrund ist.
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Wirst Du es machen? Dann würde ich rein schon aus Neugierde nachfragen, was der Hintergrund ist.
Falls Du es machst, bitte gut auf den Datenschutz achten. Vermutlich kannst du 90% der Fragen abbügeln mit: Das darf ich Ihnen laut DSGVO leider nicht sagen.
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Wenn die Angestellte ausdrücklich einverstanden ist und das Einverständnis gegenüber Verein und Arbeitgeber erklärt hat, dann sind die Anforderungen nach DSGVO abgedeckt.
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Was hat die DSGVO damit zu tun, wenn die Angestellte das Telefonat selbst vermittelt hat?
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Berichte mal vom Kraulkurs, wenn du magst. Ich will auch schon lange einen machen. Ich bin eine gute und ausdauernde Schwimmerin, aber Kraulen hab ich schon so lange nicht mehr gemacht und mir fehlt die Technik um es kraftarm und auf längere Distanzen durchzuhalten. Würde es gerne besser lernen!
Bitte erinnere mich, ich mache das sehr gerne, habe aber ein Hirn wie ein Sieb, deswegen mag ich nix versprechen
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Klar werde ich das machen, meine Angestellte hat mich ja darum gebeten und ich wünsche ihr ja, dass sie den Hund bekommt. Fragen nach Gehalt, Wohnung usw. werde ich trotzdem nicht beantworten, wenn sie das dem Verein mitteilen möchte, kann sie ja immer noch einen Lohnzettel schicken. Aber wenn sie mich fragen, ob ihre Hunde wirklich existieren oder so werde ich halt sagen, dass ich sie schon in echt gesehen hab oder so. Hab ja keine Ahnung was sie wissen wollen.
Aber ich kann ja berichten, wenn es vorbei ist.
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Was hat die DSGVO damit zu tun, wenn die Angestellte das Telefonat selbst vermittelt hat?
Als Arbeitgeber hast Du die personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten Deines Angestellten zu schützen und darfst sie nicht "Hinz und Kunz" mitteilen. Ja, man kann den AG davon entbinden, auch teilweise, ähnlich wie man auch einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden kann. Sinnvollerweise hält man das schriftlich fest. (Auch die besten Freunde können sich mal spinnefeind werden.)
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