Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Kastration?
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Mir ist schon klar, dass eine Kastration nicht immer empfohlen wird. Aber ich habe Albträume vom Fehler machen. Ich träume davon dass ich plötzlich einen Wurf von 10 Welpen betreuen muss, nur weil ich irgendeinen wichtigen Zeitpunkt verpennt habe oder meine Hunde eine Tür geöffnet haben.
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Da ich aber wie gesagt es nicht in Ordnung finde ohne medizinischen Grund Organe zu entfernen kommt dies nicht in Frage.
Laut tierschutz Gesetz ist es meine ich auch verboten einfach Organe zu entfernen.
Da ich diesen deinen Beitrag gar nicht so oft liken kann, wie ich es eigentlich möchte, hier an dieser Stelle:
Da möchte man gerne zwei Hunde halten, die nicht gleichen Geschlechts sind, aber weil das ja zu aufwändig und unbequem ist, muss davon dann natürlich einer amputiert werden, damit es für den Menschen besser passt.
Das. Ist. Verboten!
Zu Recht.
Weil es die Hunde ausbaden müssen.
Mit einer nicht medizinisch begründbaren Organentnahme.
Ich hoffe, die TE findet keinen Tierarzt, der sich dafür bereit erklärt.
Einfach nur unempathisch den Hunden gegenüber.
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Da möchte man gerne zwei Hunde halten, die nicht gleichen Geschlechts sind, aber weil das ja zu aufwändig und unbequem ist, muss davon dann natürlich einer amputiert werden, damit es für den Menschen besser passt.
Das. Ist. Verboten!
Also ganz ehrlich. Ich bin wirklich ein Kastrationsgegner, aber eine solche Behauptung wird nicht richtiger, wenn man sie immer wiederholt. Das Tierschutzgesetz sieht ganz explizit diese Ausnahme vor. Die Kastration zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung und zur weiteren Nutzung und Haltung.
Die Mehrhundehaltung ist genau so ein Ausnahmetatbestand. Das magst du falsch finden, ist aber die Rechtslage und nicht anders.
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Mir ist schon klar, dass eine Kastration nicht immer empfohlen wird. Aber ich habe Albträume vom Fehler machen. Ich träume davon dass ich plötzlich einen Wurf von 10 Welpen betreuen muss, nur weil ich irgendeinen wichtigen Zeitpunkt verpennt habe oder meine Hunde eine Tür geöffnet haben.
Aber dann holt man sich doch keine gemischtgeschlechtlichen Hunde ins Haus wenn man das nicht packt und lässt die dann auch noch aus reiner Bequemlichkeit operieren?! Ich bin gerade echt ein bisschen entsetzt über diese Leichtfertigkeit. Dir ist schon klar dass das gar nicht erlaubt ist Hunden "einfach so" Organe entfernen zu lassen und dass viel mehr Konsequenzen zu erwarten sind als nur die fehlende Zeugungsunfähigkeit?!
Gerade erst gelesen:
Das Tierschutzgesetz sieht ganz explizit diese Ausnahme vor.
Das wusste ich nicht, ich dachte das gilt nur für TschOrgas. Die pauschale Kastrationsklausel von Tierheimen ist ja auch nichtig (dass man seinen Hund von dort nach Zeitraum xy kastrieren müsse)
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Wirklich ernst gemeinte Frage zum Kastrationsverbot: Ist das in gemischtgeschlechtlichen Haushalten so strikt verboten?
Im TSchG §6 steht ja:
"Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn [...] zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
Ich habe das bislang so verstanden, dass eine Organentnahme zwar prinzipiell verboten ist, aber eine Kastration unter zwei sehr lose definierten Ausnahmen (Verhinderung der Fortpflanzung & wenn man das Tier anders nicht halten "kann") durchaus erlaubt ist.
Verstehe ich da was falsch?
Edit: Ich seh grad, *Sascha* hat meine Frage eben schon beantwortet
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Die meisten Hunde aus dem Ausland und in vielen einheimischen Tierheimen werden vor der Abgabe kastriert. Also sind das alles Verbrecher?
Das ist doch quatsch.
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Die meisten Hunde aus dem Ausland und in vielen einheimischen Tierheimen werden vor der Abgabe kastriert. Also sind das alles Verbrecher?
Das ist doch quatsch.
Das ist doch was komplett anderes vergleichst du gerade ernsthaft ein Shelter mit 50 Hunden wo es OBERSTE Priorität hat Vermehrung zu vermeiden mit einem Privathaushalt der sich bewusst zwei intakte Hunde geholt hat ohne sich selbst zuzutrauen das vernünftig zu händeln.
In meinem Tierheim werden Hunde übrigens überhaupt nicht einfach so und erst recht nicht extra vor Abgabe kastriert. Weiß nicht woher diese Annahme immer kommt... hatte auch eine intakte erwachsene Hündin aus einem Tierheim.
Und viele auslands Tierschutzorgas achten zumindest mittlerweile darauf Frühkastrationen zu vermeiden und wie gesagt die Klausel der neue Besitzer MÜSSE später kastrieren ist auch nichtig.
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Die meisten Hunde aus dem Ausland und in vielen einheimischen Tierheimen werden vor der Abgabe kastriert. Also sind das alles Verbrecher?
Das ist doch quatsch.
Tatsächlich ist das wiederum ganz dünnes Eis. Schäferterrier hat es gut wiedergegeben. Zur weiteren Nutzung und Haltung ist eng auszulegen, also nur wenn die Kastration für eine Nutzung oder Haltung notwendig ist, darf kastriert werden. Darunter fallen z.B. die Ferkelkastration, die Kastration männlicher Rinder zur Fleischgewinnung, die Kastration von Hengsten zur weiteren Haltung usw.
Eine Kastration von Hunden zur Nutzung oder Haltung ist tatsächlich in den meisten Fällen nicht notwendig und damit tierschutzwidrig. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. -
Vielleicht würde es funktionieren. Vielleicht könnte ich es jahrelang handeln. Aber EIN einzige Fehler und es könnte ein böses Ende nehmen. Meine Hunde öffnen Türen, springen über Türgitter, wenn sie wirklich wollen. Soll ich sie jedes Mal in zwei Boxen stopfen, wenn ich auf Klo gehe? Ich will einfach nur das Beste für die beiden und das sind sicher keine ungewollten Welpen.
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