Arthrose

  • Ich bin nicht mal sicher, ob man apothekenpflichtige Arzneimittel (und da gehört ja Dank Binnenkonsens auch Homöopathie zu), einfach als Laie weitergeben darf.

    Ich würde das nicht tun, denn im Arzneimittelgesetz steht, dass solche Medikamente nur von Apotheker/innen und Ärzt/innen in den Verkehr gebracht werden dürfen.


    Ansonsten bin ich da bei KasuarFriday

    Ich sehe das auch kritisch, zumal ja eine adäquate Schmerztherapie eingeleitet ist, die man ggf. noch aufbauen kann.

    • Neu

    Hi


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