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Hallo zusammen,
Ich hoffe, Ihr seid nachsichtig mit einem Anfänger.
Nach fast 3 Jahrzehnten geht bald endlich ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung, eine Hündin zieht in vier Wochen ein.
Ein Traum, für den ich schon als Kind lange erfolglos gekämpft habe, als Erwachsener lang nicht die passenden Rahmenbedingungen (Job, Einverständnis des Vermieters) gewährleisten konnte. Nun sind alle Hürden aus dem Weg geräumt und eine Havapoo-Hündin (Mischung aus Havaneser und Pudel) wird bald mein Zuhause mit mir teilen.
Als kleiner Bub mit einer sehr gutmütigen Golden Retriver-Hündin aufgewachsen, wollte ich schon im Grundschulalter einen eigenen Hund, der mir von den Eltern immer verwehrt wurde. Komischerweise bin ich in meinem Umfeld, nach dem Tode der Großeltern, die einzige Hundeperson. Beruflich und wohnlich habe ich in den letzten Jahren sukzessive die Voraussetzungen so geschaffen, dass der Traum immer näher rückt. Seit April ausschließlich im HomeOffice arbeitend, im Sommer umgezogen, um die Erlaubnis des Hundehaltens endlich zu erlangen.
Wohnungsbedingt stand fest, dass es eine kleinere Hunderasse werden sollte (müsste), doch mit den üblichen Verdächtigen konnte ich mich nicht so ganz anfreunden, bis ich auf die Mischung von Havaneser und Pudel aufmerksam wurde.
Das schien gut zu passen, der erste Welpenbesuch hat das bestätigt, bin noch ganz verliebt und kann den Einzug kaum erwarten.
Nun genug des Prologs, der Knackpunkt ist der Kaufvertrag bzw. das darin beinhaltete Zuchtverbot. Im Vertrag findet sich eine Klausel, die in diesem Beitrag bereits diskutiert wurde, jedoch nicht abschließend geklärt wurde. Meine Hündin würde bzw. wird (ausschließlich) als Liebhaberhündin/Familienhündin verkauft, die ohne Einverständnis der Züchterin nicht für die kommerzielle oder Hobbyzucht eingesetzt werden darf.
Wie weit oder eng ist der Passus auszulegen (und anzuwenden).
Ich habe keinerlei Zuchtambitionen, hätte jedoch gerne die Option auf dem Tisch, passende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, die Maus zu gegebener Zeit (im Erfolgsfall einmalig) decken zu lassen, damit eines der Kinder nach ihrem Tod (eigentlich will man gar nicht daran denken) bei mir bleiben kann, dass der Nachfolgehund von ihr abstammt. Das mag sehr weit gedacht sein, doch wenn die Dinge im Leben normal verlaufen, dürfte ich die Maus lange überleben und fände es schön, wenn sie dann so irgendwie doch weiterleben kann.
Ich könnte nun in einem noch längeren Beitrag dezidiert Für und Wider einzelner Aspekte und mein Verständnis davon darlegen, bringt mich jedoch nicht weiter. Ich würde die Klausel als nicht anwendbar verwerfen, weil eine einmalige Vermehrung ohne Gewinnstreben nach meinem Dafürhalten keine Zucht darstellt. Nach anderer Rechtsdefinition könnte man schon eine einmalige Vermehrung darunter subsumieren. Bei Bedarf kann ich da weiter ausholen, allerdings bin ich als BWLer kein Jurist.
Daher die Frage an die Gemeinschaft, die ihr mehr Erfahrungen habt und vielleicht auch die praktische Auslegung/Anwendung der Klausel kennt: Darf man mit einem Liebhaber- bzw. Familienhund Welpen bekommen? Im Erfolgsfall sprechen wir hier von einer einzigen Verpaarung im gesamten Lebenszyklus, keinerlei Gewinnerzielungsabsicht oder monetäres Streben.
Wie ist eure Erfahrung diesbezüglich?
Vielen Dank im Voraus.
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Meines Wissens nach sollte so eine Klausel ungültig sein. Da du aber einen Vermehrer unterstützt und selbst Vermehrung betreiben willst, gebe ich hier keine weiteren Tipps, finde ich nicht unterstützenswert,
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Freue doch auf deinen Hund und nimm die Klausel egal ob rechtens oder nicht ernst. Es reicht einmal einen Vermehrer unterstützt zu haben.
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Meines Wissens nach sollte so eine Klausel ungültig sein. Da du aber einen Vermehrer unterstützt und selbst Vermehrung betreiben willst, gebe ich hier keine weiteren Tipps, finde ich nicht unterstützenswert,
Nein, pauschal kann man das nicht sagen. Beispielsweise ist es zulässig, dass Zuchtrecht an eine Geldzahlung zu binden.
Ändert nichts daran, dass die Zucht mit einem Mischling nicht zielführend ist. Nur weil man einen Nachfolger haben will.
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Finde sowohl die Klausel im Vertrag als auch dein eventuelles Vorhaben ziemlich bescheuert. Ernsthafte Zucht ist das Vermehren von Mischlingen eh nicht, weder von dir noch von der Person wo du deinen Hund kaufst.
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Das scheint Usus früher gewesen zu sein die eigene Hündin "mal decken zu lassen" damit man einen Nachwuchs behalten kann.
Für mich persönlich hat das idR nichts mit verantwortungsvollem Handeln zutun sondern ist schlicht geplante Vermehrerei.
Da kommt ja nicht nur ein Hund bei raus sondern drei oder vier oder mehr.
Zur Aufzucht von Hunden gehört auch so viel mehr als die Hündin mal decken zu lassen, ganz zu schweigen von den Risiken die die Hündin dabei trägt (Deckakt, Trächtigkeit, Geburt,...). Dazu noch die ((un)geprüfte) Gesundheit der Elterntiere, die Stammbäume und dass dein zukünftiger Hund allein schon (vermutlich) aus keiner Verbandszucht kommt mit kontrollierenden Instanzen (da dein Welpe schlicht ein Mischling ist). Vernünftige Sozialisierung der Welpen, Aufzucht etc noch gar nicht erwähnt.
Ohne jetzt genau zu wissen inweit die Klausel tatsächlich rechtswirksam ist oder nicht... eine ganz persönliche Bitte: mach es nicht.
Das hat nichts mit sinnvoller, vernünftiger Gesunderhaltung einer Rasse (oder meinetwegen auch eines Rassemixes) zutun was du vor hast.
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Ganz ehrlich? Ich finde es unverantwortlich, den Hund decken lassen zu wollen nur, weil man das gerne mal gemacht haben will. Das wäre keine Zucht, du wärst ein Vermehrer.
Der einzige, der davon profitiert, wärst du. Keiner der Hunde würde dies.
Lass den scheiß sein und halte dich an den Vertrag.
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Ganz ehrlich? Ich finde es unverantwortlich, den Hund decken lassen zu wollen nur, weil man das gerne mal gemacht haben will. Das wäre keine Zucht, du wärst ein Vermehrer.
Der einzige, der davon profitiert, wärst du. Keiner der Hunde würde dies.
Lass den scheiß sein und halte dich an den Vertrag.
Ich würde sogar soweit gehen und sagen den (vermutlich überteuerten) Designermix erst gar nicht zu kaufen 🤷🏻♀️
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Ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen.
Das es ihr erster eigenen Hund ist, gehe ich aber davon aus das die TS sich bisher keinerlei Gedanken zum Thema Designermixe und sinnlose Vermehrerei gemacht hat, und das man sowas generell nicht unterstützen sollte.
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Erstmal: was soll die ursprüngliche Verkäuferin denn machen, wenn sie in 4-5 Jahren rausfinden sollte, dass die Hündin doch einmal Welpen hatte? Soll sie klagen? Das Risiko dürfte für Dich recht gering sein…
Das ist jetzt keine Dogforums-konforme Meinung, aber in meinem Umfeld habe ich so ziemlich den einzigen VDH-Hund aus „kontrollierter Zucht“, ansonsten dominieren die Ups-Würfe, die „aber sie soll einmal Welpen haben“ und die Tierschutzmischlinge. Wenn also auch Deine Hündin einmal Welpen hat, und die Elterntiere dann eben nicht komplett durchuntersucht sind, sondern vielleicht halt einfach „augenscheinlich gesunde Hunde“, dann ist das vielleicht nicht Goldstandard, aber es ist weder Qualzucht noch Welpenfabrik. Bitte behalte aber im Hinterkopf, dass der Spaß auch für die Hündin ein Risiko hat, und dass Du im Notfall wissen musst, wo Du schnell Hilfe bekommen kannst.
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