Fragen und Austausch zum Hundeführerschein

  • krass... ich finde das viel viel viel zu pauschal bei der Masse an Hunden und Menschen und ja ich denke da speziell natürlich an Tierschutzhunde oder Hunde aus beschissener Vermehrerherkunft + zu Beginn sehr viel falsch gemacht (wie bei mir und Ruby). Da ist ein Jahr absolut nix und man müsste das viel individueller Betrachten ob Mensch + Hund zusammen funktionieren und Fortschritte machen in der Praxis (Theorie geh ich mit alles völlig fein). Was für den einen Hund ein riesen Fortschritt nach Monaten ist, ist für den anderen nichtmal ein spezielles Training wert gewesen.


    Auch hier im Forum hört man ja immer wieder bei verhaltenskreativen Hunden: gib dem Hund Zeit, Zeit, Zeit und nochmal Zeit und vergiss erstmal sowas wie Kommandotraining das hat keine Priorität.


    Das widerspricht sich ja auch total mit den Anforderungen von so einem Führerschein.

  • Wobei man in Niedersachsen den praktischen Teil nicht mit dem eigenen Hund machen muss und soweit ich weiss gibt es da auch keiner einheitliche "Prüfungsordnung". Was letztendlich gefordert wird liegt am Prüfer. Es geht da halt (eigentlich) nicht drum wie gut erzogen dein Hund ist, sondern ob du ihn gefahrlos für andere Menschen und Hunde durch die Situationen bringst. Ich weiss von Leuten die das mit ihrem Hund geschafft haben der weder einen Rückruf noch Fuss laufen kann.


    Der genaue Wortlaut ist:

    Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.(https://www.ml.niedersachsen.d…etzes-in-kraft-93854.html)

  • Also müsste ich in Niedersachsen mit einem Angsthund die Prüfung ablegen, würde ich entweder einen gechillten Hund von nem Freund nehmen oder ihn dort ablegen wo wirklich nur überprüft wird was gefordert ist und nicht eine halbe Begleithundeprüfung draus gemacht wird.

  • Ich bin über den aktuellen Stand nicht informiert, aber vor einigen Jahren war es so, daß die Bezeichnung Hundeführerschein nicht geschützt war. Da gab es also verschiedenste Prüfungen von Hundeschulen oder anderen Institutionen (zB Bundesländer), die unter dieser Bezeichnung liefen und ganz unterschiedliche Inhalte hatten.

    Wer einen solchen Hundeführerschein anstrebt, sollte sich also auf jeden Fall vorher schlau machen, wer eine solche Prüfung abnimmt, was genau verlangt wird und zu was der Lappen anschließend berechtigt oder eben nicht. Und wo, Stichwort Landesrecht.

  • Wobei man in Niedersachsen den praktischen Teil nicht mit dem eigenen Hund machen muss und soweit ich weiss gibt es da auch keiner einheitliche "Prüfungsordnung". Was letztendlich gefordert wird liegt am Prüfer. Es geht da halt (eigentlich) nicht drum wie gut erzogen dein Hund ist, sondern ob du ihn gefahrlos für andere Menschen und Hunde durch die Situationen bringst. Ich weiss von Leuten die das mit ihrem Hund geschafft haben der weder einen Rückruf noch Fuss laufen kann.


    Der genaue Wortlaut ist:

    Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.(https://www.ml.niedersachsen.d…etzes-in-kraft-93854.html)

    Find ich halt schwierig, denn woher weiß ich ob es für die Prüfer richtig ist wenn ich zum Beispiel intuitiv meinen Hund auf den Arm nehme wenn ein anderer Hund zu nahe kommt und sie pöbelt und ich weiß dass sie in letzer instanz zupacken könnte wenn sie sich bedrängt fühlt.


    Ich glaub bei so einer Prüfung würde ich Gefahr laufen, alles was ich intuitiv mache um andere Hunde und meinen Hund voreinander zu schützen, nicht zu tun weil es vorgeschrieben wird und ich dadurch verunsichert wäre und meinen Hund mit verunsichern würde

  • Nach dem, was ich von verschiedenen Hundehaltern und Prüfern gehört habe, würdest du damit bestehen. Weil die Niedersachsenvariante eben keine BH ist, sondern du nur zeigen mußt, daß du den Hund so führen kannst, daß er keine Gefahr für andere darstellt. Ob du also den Überblick in verschiedenen Alltagssituationen behältst und deinen Hund entspechend managst.

  • Man darf in Niedersachsen auch einfach sagen das geht so mit diesem Hund nicht. Also wenn da z. B. sowas wie mit Hund in volles Cafe gehen als Punkt kommt. Es geht halt drum, dass man den Hund einschätzen kann und man dann nichts macht, was der Hund nicht gefahrlos für alle Beteiligten leisten kann. Aber viele Hubdeschulen verkaufen halt auch gerne die entsprechenden Vorbereitungskurse und dann wird das eher wie ne Begleithundeprüfung aufgezogen.

  • Ich habe den Hundeführerschein in Niedersachsen auch machen müssen. Der Theorieteil kam vor Einzug des Hundes und der Praxisteil dann ein Jahr danach.

    Unser Praxisteil war nicht wie eine Begleithundeprüfung. Fuß laufen hat gar keine Rolle gespielt.

    Ich würde sagen, unsere war für 08/15 Halter absolut ausreichend.

    Chipkontrolle, Zahnkontrolle, anfassen lassen

    Ein Abruf

    Vorführen von Sitz und Platz, Kommandos mussten auch nicht gehalten werden. Ging wohl nur darum, ob man grundlegend weiß wie man einem Hund etwas beibringt und sich mit ihm beschäftigt.

    Dann einmal an jedem Hund vorbei laufen, und es ging in den Straßen-Teil. Das war eigentlich nur normales Stadtgassi, mit Passanten die entgegen kommen, Fahrrädern und Autostraßen überqueren. Ging auch nur darum, dass man eben niemand anderen belästigt. Die Pubertiere haben bei dem Part ohnehin ziemlich gezogen.

    Insgesamt hat das auch zusammen etwa eine Stunde gedauert.


    So in der Form fand ich den wohl sinnvoll/ dem Zweck entsprechend.

    Theorieteile finde ich ohnehin immer schwierig. Theorie und Praxis sind einfach zwei Paar Schuhe.

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