Fragen und Austausch zum Hundeführerschein
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Wir hatten vor 1,5 Wochen die praktische Sachkundeprüfung in Nds. Lucky war zu dem Zeitpunkt 10 Monate alt.
Er musste an einer verkehrsreichen Straße leinenführig laufen und, wenn Personen oder andere Hunde kamen, die Seite wechseln. Wichtig war, dass er niemanden belästigt oder gefährdet – dass er zwischendurch auch mal etwas mit seinen gut 6 kg gezogen hat, war nicht sooo dramatisch.
Die Straße musste dann auch noch überquert werden.
In einem verkehrsarmen Bereich musste er dann Rückruf, "bleib" und "Fuß" an verschiedenen Stellen zeigen. Außerdem musste ich Augen, Ohren etc. untersuchen.
Den Teil im verkehrsarmen Bereich kann man mit und ohne (Schlepp-)Leine machen. Wenn die Prüfung ohne Leine absolviert wird, kann man eine Leinenbefreiung für bestimme Bereiche beantragen (die gilt allerdings nicht in der Brut- und Setzzeit). Ich hab den Teil ohne Leine gemacht, aber ob ich die Leinenbefreiung beantrage, weiß ich noch nicht. Wenn man dies macht, wird auch das Prüfungsprotokoll von dem Prüfer angefordert.
Insgesamt waren es – meine ich – 11 Prüfungsteile, von denen man 6 bestehen musste. Außerdem war füttern zwischendurch erlaubt, was ich sehr angenehm fand.
Wir haben für die Vorbereitung verschiedene Hundeschulkurse besucht und auch eine Probeprüfung absolviert. Zum Bestehen hätten wir so viel Vorbereitung vermutlich nicht gebraucht, aber ich fand es trotzdem sinnvoll.
Ich halte es auch grundsätzlich für sinnvoll, wenn man sich vor Anschaffung des Hundes ein bisschen theoretisches Wissen aneignet, bei den Fragen könnte man allerdings auch noch mal kritisch prüfen, ob wirklich alle sinnvoll und notwendig sind. Ich musste die Theorieprüfung auch nicht bei der Anmeldung des Hundes nachweisen und die praktische Prüfung ebenfalls nicht. Es könnte allerdings sein, dass sie irgendwann angefordert wird, aber das wäre in meinem Fall erst ab Juli der Fall, wenn der Hund ein Jahr bei mir lebt.
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Eine Freundin hat (in Niedersachsen) in der praktischen Prüfung einzelne Dinge nicht mitgemacht weil das für ihren Hund nicht passte. Sie hat das entsprechend begründet und bestanden. Weil sie eben gezeigt hat das sie ihren Hund so führt wie es für ihn und die Umwelt paßt.
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Genauso sinnbefreit wie einen Hund in einer Situation zu testen die für ihn (und damit auch den Halter) irrelevant ist.
Davon abgesehen welcher Arbeitseinsatz?
Darf den ein Jagdhund außerhalb eines jagdlichen Einsatzes jagen gehen?
Ehrliche Frage. Ich verstehe, dass man als Jäger bei der Jagd Hunde einsetzt, aber wenn ein Hund "einfach so" jagen darf:
Es gibt keine Menschen, jagen gehen dürfte der Hund. Leine ab und ich mache ein Schläfchen bis der Prüfer mich weckt
Was wäre daran anders (also für das Wild, Tierschutz usw), wie wenn mein Hund abhaut und hetzt?
Das wird jetzt sicherlich als Provokation aufgefasst, auch wenn es das nicht sein soll. Ich frage mich das wirklich.
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Nachtrag: Für den Hundeführerschein dürfte das natürlich OT sein. Ich gehe davon aus, dass gepräfte Arbeitshunde bzw, deren Halter nicht noch zum Hundeführerschein gebeten werden würden.
So nach dem Motto, jetzt machen mal alle das Seepferdchen, auch die Rettungstaucher... oder so.
Ich glaube, die Sorge muss man sich nicht machen.
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Nachtrag: Für den Hundeführerschein dürfte das natürlich OT sein. Ich gehe davon aus, dass gepräfte Arbeitshunde bzw, deren Halter nicht noch zum Hundeführerschein gebeten werden würden
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
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Das mag sein, ich wäre aber einfach mal darauf ausgegangen, dass die Gesetzgebung solche Hunde/Hundeführer nicht mit einschliessen würde.
Wie ist das denn in Ländern, wo es das schon gibt? Machen Jäger den Hundeführerschein dort?
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Genauso sinnbefreit wie einen Hund in einer Situation zu testen die für ihn (und damit auch den Halter) irrelevant ist.
Davon abgesehen welcher Arbeitseinsatz?
Darf den ein Jagdhund außerhalb eines jagdlichen Einsatzes jagen gehen?
Ehrliche Frage. Ich verstehe, dass man als Jäger bei der Jagd Hunde einsetzt, aber wenn ein Hund "einfach so" jagen darf:
Es gibt keine Menschen, jagen gehen dürfte der Hund. Leine ab und ich mache ein Schläfchen bis der Prüfer mich weckt
Was wäre daran anders (also für das Wild, Tierschutz usw), wie wenn mein Hund abhaut und hetzt?
Das wird jetzt sicherlich als Provokation aufgefasst, auch wenn es das nicht sein soll. Ich frage mich das wirklich.
Nö, aber es ist komplett OT. Ich schreib dir ne PN, da können wir das genauer diskutieren wenn du willst.
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Wenn die Prüfung ohne Leine absolviert wird, kann man eine Leinenbefreiung für bestimme Bereiche beantragen (die gilt allerdings nicht in der Brut- und Setzzeit).
Hier lohnt es sich, sich ganz genau kundig zu machen, wo die BuS tatsächlich gilt und wo nicht. Polizisten, Bedienstete des Ordnungsamts u.Ä. wissen das nämlich oft nicht bzw werden sogar von ihren Vorgesetzten regelmäßig falsch informiert.
Die BuS gilt in Wald und Flur, nicht jedoch in innerstädtischen Grünanlagen und Parks. Die Leinenbefreiung gilt jedoch genau dort, und zwar ganzjährig. Und von genau dieser Leinenpflicht kann man sich mit der bestandenen HFS Prüfung befreien lassen, wenn die Kommune eine solche Regelung vorsieht. Für die BuS gibt es keine Befreiung.
Zu Caras Lebzeiten hatte ich diverse Diskussionen zu diesem Thema, Meist gelang es mir, die Kontrolleure zu überzeugen. Meinen Nachweis hatte ich immer dabei. Beim letzten Mal waren die beiden Kontrolleure mir sehr gram ob meiner Verstocktheit, aber der vehement angedrohte Bußgeldbescheid kam nie. Den Brief, den ich schon vorbereitet hatte, mußte ich nicht abschicken. Man hatte sich offenbar dann doch mal in die Materie hineingearbeitet.
Weil er alle relevanten Infos und Paragraphen enthält, stelle ich den Brief hier in den Spoiler:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bußgeldbescheid … lege ich hiermit Widerspruch ein.
Der Bußgeldbescheid bezieht sich auf einen Verstoß gegen die Leinenpflichtverordnung aufgrund der Brut- und Setzzeit.
Die BuS nach § 33 NWaldLG gilt jedoch nur „im Wald und in der freien Landschaft“.
Auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Mit dem Hund in der freien Landschaft“ werden die Regelungen bezüglich der BuS näher erläutert. Hier ist eindeutig aufgeführt, was als „freie Landschaft“ definiert ist und was nicht:
„2) Was fällt unter den Begriff der "freien Landschaft"?
...
Nicht zur freien Landschaft gehören:
...
Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).
7) Gilt die Leinenpflicht auch in innerörtlichen Parkanlagen?
- Parkanlagen im innerörtlichen Bereich, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind nicht Bestandteil der freien Landschaft. Nach Landesgesetz besteht demnach in diesen Anlagen kein Leinenzwang “
Das Gelände in Hainholz, auf dem die beiden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes mich ansprachen, ist eine solche öffentliche Anlage bzw ein Stadtteilpark. Dies geht auch aus den Schildern dort hervor, die auf die grundsätzliche Anleinpflicht in Hannovers Grünanlagen hinweisen. Von dieser (ganzjährigen) Anleinpflicht bin ich jedoch befreit, weil ich die Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 der Hundeverordnung besitze. Dieses Dokument habe ich den Kontrolleuren auch vorgewiesen, sie haben es aber mit Verweis auf die Brut- und Setzzeit nicht akzeptiert.
Noch einmal zur Klarstellung: Es gibt in Hannover zwei verschiedene Arten der Leinenpflicht, zum einen die ganzjährige in den städtischen Grünanlagen, von der man sich auf Antrag und nach Ablegen einer Prüfung befreien lassen kann, sowie die zeitlich begrenzte während der Brut- und Setzzeit, für die es keine Ausnahmen gibt. Beide gelten jedoch an unterschiedlichen Orten: Die erstgenannte in Parkanlagen, die zweite in der freien Landschaft.
Ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die BuS in einer Parkanlage ist daher nicht gerechtfertigt und sachlich falsch.
Was die generelle Leinenpflicht in den Grünanlagen Hannovers betrifft, hier gilt die Ausnahmegenehmigung – falls vorhanden – ohne Einschränkung zu jeder Jahreszeit.
Es wäre schön, wenn diese Sachlage auch den Außendienstmitarbeitern sowie ihren unmittelbaren Vorgesetzten
klar kommuniziert würde, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Wichtig ist zu wissen: BuS ist Landesrecht, städtische Grünanlagen unterliegen dagegen den Kommunen. Wem ein einzelner grüner Fleck gehört, Land oder Kommune, das ist nicht immer offensichtlich.
Die BuS gilt auch nicht nur da, wo wirklich Tiere brüten und setzen, sondern ebenso auf dem vielbenutzen engen Weg entlang des Kanals, der die Stadt durchquert, nur weil der Kanal dem Land gehört und nicht der Kommune. Umgekehrt ist der großzügige Landschaftspark mit Wildbestend trotzdem eine städtische Grünanlage, wo eine Leinenbefreiung ganzjährig gilt.
Daß man als Hundehalter hier Vernuft walten läßt und den Hund nur dort frei laufen läßt, wo er wirklich kein Wild stört, versteht sich von selbst, hat aber mit den gesetzlichen Regelungen nichts zu tun.
So, das war ein bißchen viel trockene Materie. Ich war aber immer sehr froh über die Leinenbefreiung, die mir und Cara im Frühling und Sommer Freiräume verschafft hat, die wir sonst nicht gehabt hätten. Und daß ich solide Kenntnis der Gesetzeslage hatte, um mich nicht von schlecht informierten Kontrolleuren ins Bockshorn jagen zu lassen.
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Zurück zum eigentlichen Thema: Der BHV hat vor zwei, drei ... irgendwie so was Jahren eine noch einfachere Stufe davor gesetzt. Ich hätte sie ja einfach Stufe Null genannt, damit es nicht zur Verwirrung kommt. Aber die haben das so gelöst, dass dann die anderen um eins verrutscht sind. Heute ist die schwierigste drei, früher war es zwei. Mit der niedrigsten Stufe wollten sie etwas schaffen, was den Minimalanforderungen von verlangten Nachweisen von Ämtern in bestimmten Bundesländern entspricht
Hast du da was zum Nachlesen, was die "abgespeckte" Version enthält?
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Zurück zum eigentlichen Thema: Der BHV hat vor zwei, drei ... irgendwie so was Jahren eine noch einfachere Stufe davor gesetzt. Ich hätte sie ja einfach Stufe Null genannt, damit es nicht zur Verwirrung kommt. Aber die haben das so gelöst, dass dann die anderen um eins verrutscht sind. Heute ist die schwierigste drei, früher war es zwei. Mit der niedrigsten Stufe wollten sie etwas schaffen, was den Minimalanforderungen von verlangten Nachweisen von Ämtern in bestimmten Bundesländern entspricht
Hast du da was zum Nachlesen, was die "abgespeckte" Version enthält?
Ist im Link auf der ersten Seite dieses Threads zu finden.
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