Ohne Leine auf der Liegewiese - aber begründet!!

  • Hierzu

    Es gibt hier bei uns eine Hündin, die immer wieder unprovoziert auf andere Hunde losgeht, und da sagt niemand was.

    kurz noch was.



    Wenn Du das in Form von Angriffe meinst, dann würde ich das tatsächlich melden!

    Das ist dann kein "Petzen".

    Denn es könnte was schlimmeres passieren, und das muß nicht sein! Vor allem dann nicht, wenn man das im Vorfeld schon verhindern kann!

  • Einspruch einlegen können ist ein hohes, wertvolles Gut. Ich möchte auf diese Option nicht verzichten!


    Aber im vorgenannten Fall sähe ich es als sinnlos an.

    Läufigkeit ist keine Begründung!

  • Ich wäre rumgehüpft wie Rumpelstilzchen

    Ach was. Ich habs sportlich genommen, immerhin haben sie mir offiziell zugetraut, mit einem Auto fahren zu können, das nur zwei Hinterräder hat. Das ist doch ein Grund, stolz zu sein. :nicken: :lol:

  • Es gibt hier bei uns eine Hündin, die immer wieder unprovoziert auf andere Hunde losgeht, und da sagt niemand was.

    Das hat ja mit dir erst mal nix zu tun.


    Ich frage mich, was die Polizei da unternehmen soll, wenn sie das nicht gerade - wie in deinem Fall - in flagranti erwischt. Wenn "keiner was sagt", kann auch nichts unternommen werden.


    Wenn diese Hündin also ungesichert Vorfälle verursacht, sollte man das einfach mal dem Ordnungsamt melden.

  • Klar ist das übertrieben und mich würde es an deiner Stelle auch nerven. Dennoch hast du aktiv gegen die Regeln verstoßen und einen Verstoß begangen. Läufigkeit ist jetzt kein Notfall oder eine Zwangslage. Die Faktenlage ist hier sehr eindeutig, ein Einspruch dagegen würde höchstens noch zu Bearbeitungsgebühren führen. Ich würds versuchen positiv zu sehen und glücklich sein, dass so ein hoher Wert darauf gelegt wird, dass dort nicht jeder seinen Hund einfach ableinen kann.


    Zu dem anderen Hund kann man nicht viel sagen, kommt auf die spezielle Lage an. Wenn der Hund unangeleint ist, hat die Person bisher scheinbar einfach Glück gehabt und entweder keinen vom OA getroffen oder die "richtigen" Personen vom OA, die es nicht so ernst nehmen. Generell bringt da so ein Vergleich nicht wirklich viel.

  • Ok - danke für Eure Antworten!

    Hatte ich mir ohnehin schon gedacht. Wahrscheinlich wollte ich mir auch etwas Luft machen🙈…

    Kurz zu „kleine Brötchen backen“: das mache ich sowieso immer, bin nicht der Typ, der auf Krawall gebürstet ist. Ich hatte sogar noch eine recht nette Unterhaltung mit den beiden Polizisten. Aber einen Schrieb krieg ich trotzdem - wieviel, weiß ich noch nicht.

    Mit der Bearbeitungsgebühr - hm.., ich dachte, ich schreibe sowas wie „ ich habe volles Verständnis, dass Ihre Kollegen ihre Pflicht tun, möchte aber an dieser Stelle anmerken, dass …“ und dann auf den agressiven Hund hinweisen? Oder lieber einfach Klappe und zahlen?

  • Für den aggressiven Hund ist eher das Ordnungsamt zuständig.

    Dort würde ich das melden.




    Wie Du weiter vorgehen willst, ist Deine Sache.

    Ich wäre ja eher der Typ für "Klappe halten und zahlen", wenn ich weiß, daß der Fehler bei mir lag, bzw. ich es bewußt "herausgefordert" habe :ka:

  • Ganz ehrlich, ich würde Klappe halten und zahlen.


    Sonst klingt es noch, als würdest du sagen, die Polizisten tun ihren Job nicht richtig.


    Und, by the way, ganz egal, ob du nur eine Anmerkung machst oder sonst was, Du wirst wegen der Rückfragen welcher Art auch immer, auf jeden Fall zusätzliche Gebühren zahlen, weil eine Amtsperson sich das ja durchlesen muss und entscheiden muss und eine wie auch immer geartete Antwort schicken muss. Das lassen die sich immer teuer bezahlen.


    Wenn Du andere Hundehalter anzeigen willst, würde ich das auf alle Fälle losgelöst von dem eigenen Fall machen.

  • Klappe halten und zahlen und unter blöd gelaufen verbuchen 😁 - deine Hündin ohne Leine und der aggressive Hund sind zwei komplett unterschiedliche Sachen. Was der aggressive Hund macht, hat ja keinen Einfluss darauf dass deine Hündin da ohne Leine war, ergo gehört's auch nicht in die Stellungnahme. Wie andere schon schrieben: wenn du konkrete Vorfälle bzgl des aggressiven Hundes beschreiben kannst, melde das dem Ordnungsamt, in der Stellungnahme wäre das fehl am Platze.

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