Ohne Leine auf der Liegewiese - aber begründet!!

  • Wenn du den agressiven Hund melden willst, dann tu das getrennt.

    Das Strafgeld würde ich aber ohne jeden Kommentar zahlen.


    Es gibt Gemeinden, in denen eine Befreiung von der Leinenpflicht möglich ist, wenn man eine bestandene Gehorsamsprüfung mit dem Hund nachweist, zB einen Hundeführerschein oder die Begleithundeprüfung. Du könntest dich mal erkundigen, ob das in deiner Gemeinde möglich ist, offensiv Werbung wird dafür nämlich nicht gemacht.

    Aber Liegewiesen dürfen Hunde gar nicht betreten, weder mit noch ohne Leine.

  • Mal davon ab, dass es in meinen Augen ein Gschmäckle hätte, zum Erfassungszeitpunkt nicht vor Ort anwesende Hundebesitzer zu melden, bringt ein Vermengen unterschiedlicher Sachverhalte nichts.

  • Guten Morgen,


    da mehrfach davon gesprochen wurde, dass das Bußgeld übertrieben oder unfair ist: Die Polizei (oder das Ordnungsamt) handelt auf Basis von Rechtsgrundlagen und nicht willkürlich. Das ist super, denn ansonsten würden wir nicht in einem Rechtsstaat leben und unser Alltag sehe ganz anders aus. Die Polizei hat also weder übertrieben noch unfair gehandelt, sondern schlicht für die Umsetzung des Gesetzes gesorgt (was auch deren Job ist).


    Wenn man sich dazu entschließt, die Regeln zu brechen, muss man auch mit dem Konsequenzen leben. Das ist nur gerecht und fair, auch wenn es sich in dem Moment nicht so anfühlt.

  • Dass du das Risiko eingegangen bist und dafür jetzt zahlen mußt, würde ich unter Shit happens abhaken - weit bedenklich finde ich die Idee, einen läufige Hündin überhaupt abzuleinen.


    So ähnlich bin ich (verjährt!) zum einzige Upswurf meines langen Hundehalterlebens gekommen: meine todbrave, superzuverlässige, ältere Hündin ging in einem Sekundenbruchteil unhaltbar durch und war weg. Der böse Witz dabei: es war nach Mitternacht und eine total einsame Ecke, so dass ich mich breitschlagen ließ, das arme Tier doch mal kurz laufenzulassen...


    So heftig sind nun nicht alle Hündinnen drauf, aber es heißt wirklich nicht umsonst "läufig" - also nimm das Bußgeld lieber auch in dieser Beziehung als Denkanstoß!

  • GERADE während der Läufigkeit würde ich meinem Hund nicht von der Leine lassen (nicht unbedingt weil der Hund selbst nicht hört sondern weil manche Rüden echt nen Knall haben und ich sie da gern ganz nah gesichert bei mir hab)

    Wäre eine lange Schleppleine für das nächste mal eine Option? Aber vermutlich ist das auch verboten denn Leinenpflicht meint meist eine Führleine.


    Du sagst Hundewiese ginge nicht wegen Läufigkeit, war das eine öffentliche? Dann hätte ich da trotzdem mal geschaut denn wenn ansonsten bei euch alles voller Matsch und leergefegt war dann hätte dort auch die Chance bestanden dass du allein mit ihr gewesen wärst.


    Und *hust* WENN ich schon gegen die Leinenpflicht verstoßen will unterm Jahr (bitte nicht unbedingt während der Läufigkeit) mach ich das im Nirgendwo wo ich weder Mensch noch Tier störe und nicht mitten auf einer Liegewiese für Menschen.

  • Dass dich das ärgert: gut.


    Mich hätte dein Verhalten geärgert. Es gibt Leute wie mich, die gehen mit bestimmten Hunden mit vollster Absicht in leinenpflichtige Gebiete, zu beschissenen Zeiten, bei beschissenem Wetter, um dort möglichst wenigen und wenn dann angeleinten Hunden zu begegnen und somit einen möglichst entspannten Leinenspaziergang zu haben. Und dann lässt du ausgerechnet dort deinen Hund ohne Leine rennen. Geil.


    Du hast auch keine Begründung für dein Missachten der Leinenpflicht. Du hast eine Ausrede dafür.

    Ebenso wie du mit dem Finger auf andere zeigst, machen das andere Menschen fürchterlich gerne nach, wenn keiner erwischt wird und dafür zahlen muss. Zum Glück lief es hier anders und du wurdest erwischt.

  • Du hast auch keine Begründung für dein Missachten der Leinenpflicht. Du hast eine Ausrede dafür.

    Ebenso wie du mit dem Finger auf andere zeigst, machen das andere Menschen fürchterlich gerne nach, wenn keiner erwischt wird und dafür zahlen muss. Zum Glück lief es hier anders und du wurdest erwischt.

    Hauptsache noch ne Keule obendrauf hauen! :headbash:

    Sie muss zahlen - und das reicht dann auch.

  • Du liest auch nur was du lesen willst :roll:

  • @Frau und Hund: ich danke Dir🥰!

    Moni Ha : mir ist schon klar, dass das keine Glanzleistung war. Mit dem Finger auf andere zeigen tue ich nicht. Schön, dass Deinem Gerechtigkeitssinn genüge getan wurde😉.


    Liebe Grüße!

  • Kleines Beispiel von mir: Wir haben hier in Hamburg direkt vor der Haustür einen Park wo Hunde tabu sind. Strikt verboten. Aus dem Fenster sehe ich täglich Leute mit ihren Hunden ob groß oder klein dort mit und ohne Leine toben. Vor einigen Jahren mit meinem kleinen Hund Max, der wie so oft mal wieder Bauchweh hatte und nach Grashalmen gesucht hat, bin ich dann auch mal mit Hundi an der leine ca 10 Meter in den Park gegangen. bei strömendem Regen. Von weither plötzlich ein strenger Ruf "halt, stehenbleiben". Ich dachte wenn ich weiter gehe werde ich erschossen :shocked: Dann kamen 2 Polizisten auf mich zu. Ich erklärte ihnen, dass mein Hund krank sei und es in der Großstadt ja nur hier im Park etwas Gras gibt. Sie machten dann eine Halterabfrage und meinten ganz unfreundlich ich könne ja Einspruch einlegen, wenn der Bußgeldbescheid kommt. Das tat ich dann auch. Ich sollte 25 € zahlen. Nach dem Einspruch (indem ich nett erklärt hatte, dass ich ja nur am Anfang des Parks gewesen sei und sonst nie diesen Park mit Hund betrete, kam ein Schreiben indem stand, dass ich vorsätzlich gehandelt habe und nun sollte ich 72,19 € zahlen :wallbash: . Ich werde nie wieder Einspruch einlegen, wenn ich gegen Vorschriften verstoßen habe. Seitdem beobachte ich häufig, wie Hundehalter mit großen Hunden und ohne Leine dort lediglich verwarnt werden. Freut mich für die Leute aber ungerecht ist es trotzdem :ka:

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