Ohne Leine auf der Liegewiese - aber begründet!!

  • Ich würde auch ohne murren zahlen. Das war Selbstverschuldet und die Begründung wird niemanden interessieren. Du hättest mit deiner Hündin ja auch rausfahren können, du warst nicht gezwungen, sie ausgerechnet in einem Gebiet mit Leinenpflicht abzuleinen.


    Nicht falsch verstehen, ich kanns nachvollziehen und wär das Risiko wohl auch eingegangen. Ich gehöre auch zu den bösen Menschen, die während der BuS oder im Nationalpark nicht immer die Leine dran lassen... aber ich bin mir halt bewusst, dass ich damit gegen Vorschriften verstoße und ein Bußgeld zahlen muss, wenn ich erwischt werde. Da würde ich gar nicht anfangen, mich zu rechtfertigen, denn eine weltbewegende Begründung für so einen Verstoß gibt es einfach nicht.


    Dass mit dem aggressiven Hund würde ich separat beim OA anzeigen. Wenn der Hund da schon bekannt ist, wird vielleicht sogar was passieren... wenn nicht, wird das wohl leider im Sande verlaufen, aber wenigstens hast du es dann versucht. Ich würde es auch nicht bei der einen Meldung belassen, wenn der euch öfter über den Weg läuft und du das Gefühl hast, die Halter haben den Hund weiterhin nicht unter Kontrolle. Je mehr Meldungen, desto höher die Chance, dass da mal geguckt wird, was los ist.

  • Zwei Sachen: Grundsätzlich kommt es besser an, wenn man etwas tatsächlich nicht bemerkt hat.


    Habe ich das Tempolimit* nicht gesehen, das Schild "Liegewiese" versehentlich ohne es zu lesen passiert, wird das freundlicher zur Kenntnis genommen als wenn ich sage "Ich kenne die Regeln, aber sie gelten für mich nicht, weil [Begründung]."


    Deshalb würde ich mich auch in der schriftlichen Begründung davon zurückhalten, lang und breit zu erklären, warum ausgerechnet an dem Tag für mich und meinen Hund die Regeln nicht anwendbar waren. Dadurch wird das Ganze vorsätzlich.



    Zweitens: Es hat seine Gründe, warum Liegewiesen Menschen vorbehalten sind. Meistens sind es Überlegungen über Hygiene. Es ist einfach Fakt, dass Hunde pieseln und Haufen machen und es genug Leute gibt, die nicht hinter ihren Hunden sauber machen. Dann lassen wieder andere ihre Hunde frei herumscharwenzeln und andere Menschen belästigen... Liegewiesen sollen explizit Menschen zur Erholung dienen.


    Klar könnte die Stadt schreiben, "Liegewiese für Hunde verboten Mai bis Oktober", wer will da im Winter liegen, aber solange das da nicht steht, gilt das halt :ka:



    Viel Glück, vielleicht wird es gar nicht so teuer 🍀


    *Edit: ich muss normalerweise natürlich bei Tempoüberschreitung trotzdem zahlen. Das geht ja inzwischen automatisiert. Es gibt aber auch Fälle, da ist es im Ermessensspielraum der Beamten vor Ort. Und da macht sich ein "ich hab aber das Recht dazu, weil" nicht so gut.

  • "Wissen sie warum wir sie angehalten haben?" - "ja, aber..." ZACK vorsätzliches Handeln.

  • Wenn es sich nur um eine Busse handelt, würde ich das als Mietkosten für die Wiese abhaken :lol:

    Wegen sowas rege ich mich nicht auf.


    McChris lassen sich die Amazonier zur Wölfchenabwehr nutzen? (oder als Futter vielleicht)

  • Hauptsache noch ne Keule obendrauf hauen!

    Ich habe hier genau wie andere meine Meinung geäußert. Und ich finde es nicht in Ordnung, gegen geltende Leinenpflicht zu verstoßen. Ist so. Hat mit Keule nichts zu tun.

    Du liest auch nur was du lesen willst

    Hund in Bereich mit Leinenpflicht abgeleint, weil halt.

    Erwischt wurden. Sich darüber ärgern, das man dabei erwischt wurde und dafür zur Kasse gebeten wird.


    Was hab ich da jetzt rausgelesen, was nicht dasteht?


    Oder hätte ich ernsthaft den Part mit "Leinenpflicht aufgehoben bei läufigen Hündinnen / bei Regen / wenn dem Halter gerade danach ist" berücksichtigen sollen als Begründung? Ist für mich keine Begründung. Es ist eine Ausrede.


    Und doch doch Bellabetty natürlich zeigst du mit dem Finger. Wolltest du sogar in deiner Stellungnahme verwenden, weil das Verhalten anderer anscheinend deins rechtfertigen oder davon ablenken sollte.

  • leuchten dabei auf das Nummernschild eines Autos ohne TÜV, das aber noch angemeldet war. Es war, aufgebockt und eindeutig nicht fahrbereit, im Grunde klar erkennbar, dass es nicht genutzt wird, aber es hätte abgemeldet werden müssen derweil.

    Warum muß das dann abgemeldet werden? Wenn das auf Privatgrund steht, ist doch vollkommen wurscht, ob das Ding TÜV hat oder nicht? Und das Wichtigste; solange es angemeldet ist, ist es ja auch versichert. Hätte nicht gedacht, daß man dafür belangt werden könnte...... Man darf halt nur net am Straßenverkehr teilnehmen, also das Fahrzeug ohne TÜV oder Versicherung am Straßenrand parken oder so - aber auf eigenem Grund? Wenn Du weiterhin Steuern zahlen möchtest, obwohl Du die Karre längst als Blumenvase im Garten stehend mit Erde befüllt hast, ist doch Dein Problem.... :person_shrugging:

    V.a.: vielleicht stellt man ja erst beim Aufbocken für TÜV- vorbereitende Reparaturen fest, daß das Fahrzeug doch besser ersetzt als instandgesetzt werden muß - aber meldet es erst dann ab, wenn man das Neue anmeldet, damit man net doppelt auf die Zulassungsstelle rennen muß.


    Aber generell stimme ich natürlich zu: in dem Moment nicht diskutieren, daß man da doch grad niemanden stört auf der Wiese (weil: das beweist, Du hast es gewußt und geflissentlich ignoriert), sondern: "Ups, Mist, Schild übersehen" oder so, und sofort Hund abrufen und anleinen. "Mach ich nie wieder, habs echt net gesehen"..... Kommt einfach besser...

  • Was das Bußgeld angeht ist ja alles gesagt


    Der zweite Punkt wegen dem Hund, hast du dieses Verhalten selbst beobachtet oder nur durch Hörensagen anderer Halter.


    Wenn du es selbst beobachtet hast, mach direkt nach dem Vorfall eine Meldung, das OA möchte Ort, Datum und Uhrzeit, anwesende Personen und Ablaufgerne wissen und da ist es sinnvoller sich direkt zu melden und nicht erst Zeitpunkt XY später. Wenn du jetzt eine Meldung machst was vor längerer Zeit war ist es für saß OA nicht schlimm (es sei denn es liegen andere Meldungen zu dem Hund vor) da ja Zwischenzeitlich nix passiert ist und wenn es nicht so schlimm sein kann weil sonst wäre es schon angezeigt worden


    Hast du es nur vom Hörensagen anderer Halter, ja nun, da hast du keine Grundlage ausser den Betroffenen zu sagen das sie es melden sollen da es dich nicht betrifft

  • Ich habe ein einziges Mal gezahlt für Freilauf, für den fast 15 jährigen alten Hund der um 6:00 morgens hinterhergeschlappt ist..

    Ist dann halt so. Wenn ich das Risiko wissentlich eingehe zahl ich das dann halt, egal ob ich es lächerlich finde oder mir was dabei gedacht habe oder gerade bewusst die Gesetze übertrete.

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