Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • ist der „gefährliche“ Hund nicht einheitlich per Gesetz in Deutschland definiert?

    Nein. Und Deine Liste stimmt nicht mir der LHundG NRW überein:

    Ein paar Unterschiede:

    • "Biss Hund" ist nicht gleich "Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,"
    • "Biss Mensch" ist nicht gleich "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"
    • "aggressiv auffälliges Verhalten (wozu auch Leinenaggression zu gehört)" taucht gar nicht in der Liste auf.
    • "Anspringen" ist nicht gleich "einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen" -- Da wird z.B. unterschieden, ob es sich um ein Kind oder gebrechlicheren oder älteren Menschen handelt oder nicht.


    Rechtlich nicht.

    Rechtlich doch. Wenn nämlich der "geliebte Familenplüschi" plötzlich überfordert ist, hat sich der Halter VORHER nicht wegen §4 LHundG Abs. 1 ordnungswidrig verhalten: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
    Erst hinterher und nach Einstufung.

  • Deine These ist ja, alle gleich gefährlich,

    Das ist nicht meine These.

    Das nennt sich Gefährdungshaftung.


    Trotz des winzigen Präparates meines Textes, war der Sinn nicht zu entstellen:


    Ja, alle Hunde sind gefährlich.


    Ich habe gerade sehr wenig Bock darauf, fehlinterpretiert zu werden.


    Steht alles weiter oben.....


    Das ist sehr unmissverständlich gesetzlich geregelt.

  • Gut die Liste von mir ist sehr vereinfacht gewesen. Aber dennoch - ist der Bestandteil in allen Bundesländern gleich? Das war meine Frage. Oder kocht da auch jeder sein eigenes Süppchen

  • Gut die Liste von mir ist sehr vereinfacht gewesen. Aber dennoch - ist der Bestandteil in allen Bundesländern gleich? Das war meine Frage. Oder kocht da auch jeder sein eigenes Süppchen

    Nein (nicht gleich) und ja (Ländersache).

  • Oder kocht da auch jeder sein eigenes Süppchen

    Ja, jedes deutsche Bundesland hat da seine eigene Definition.


    Es gibt Ähnlichkeiten. Die Unterschiede sind nicht riesig, aber Fein:
    In NRW reicht "einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben", in Berlin nur, wenn der Hund nicht zuvor angegriffen oder provoziert wurde.


    Und natürlich gibt es da auch Ermessensspielräume:

    Ist es eine Provokation, mit ausgebreiteten Armen auf einen Hund zuzulaufen?
    Ist das Anspringen eines ausgewachsenen, sportlichem und im Gewicht deutlich überlegenen Menschen (also kein Kind oder gebrechliche Person) im Spieltreib eine "in Gefahr drohende Weise"?


    ----


    P.S.: Im Wiki-Artikel gibt es eine Gute Liste, um auf die Hunde-Gesetze der deutschen (und österreichischen) Ländergesetze zu gelangen, meist sogar zur Definition "Gefährlicher Hund".

  • Okay danke!

    Ich dachte wenigstens da wäre es einheitlich 🙄

  • Jetzt ehrlich ich kenne mehrere Hunde wo ich denke das anspringen ist gefährlich.


    Ein Riesen Hund und mehrere Huskys.


    Der Riesen Hund weil er Riesig ist und die Huskys weil sie übel ins Gesicht gehen.

    Das sind auch alles Kandidaten die ich nicht mehr nett abwehere.


    Die Huskys noch mal mehr als den Riesen Hund und das eigentlich weil die Halter denken das die Hallo sagen wollen und ich einfach kein Bock habe drauf.


    Der Riesenhund bekommt nen Knie und das mit der Erlaubnis der Halterin und die Huskys bekommen den Fuss finden die Halter nicht prickelnd ist mir aber egal


    Kein Bock auf Husky im Gesicht.

    Gibt auch nettes anspringen, zb kenne ich einen Hund der nur vor einen rum springt und sich sofort runterfahren lässt.


    Aber solche Hunde müssen halt geführt werden und da scheitert es in meinen Augen

  • https://meetingpoint-jl.de/neu…einsatz-von-hund-gebissen


    Finde ich interessant. Da werden offenbar zwei Hunde auf dem Gartengrundstück als Wachhunde gelassen, und es tritt ein Notfall (Feuer) ein, und es ist der Feuerwhr nicht möglisch, das Feuer zu löschen wegen der Hunde.

    Gefährliche Hunde, Hunde tun nur ihren Job?

    Ich weiß nicht, ob Privatpersonen in Deutschland beißende Hunde halten dürfen… mein Gefühl sagt Nein, und dann wären die doch genauso juristisch gefährlich wie jeder andere Hund, der auf Privatgelände jemanden beißt…

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