Der "gefährliche" Hund Teil 3
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gesunder
???
Und wer soll den Wert denn ersetzen? Wären TH dazu verpflichtet, würden sie wohl keinen Fundhund mehr aufnehmen
Ich versteh mal wieder die Aufregung/Panik/Empörung nicht— es ist ja rein FIKTIV— ich schrieb ja “angenommen”.
Natürlich kann ich nicht wissen, ob der Akita vor seiner Abenteuerreise gesund war - oder ob er an ner chronischen Krankheit, Herzrhythmusstörung, oder weiß der Geier was litt.
Aber angenommen, durch Beweise und Zeugen stellt sich raus, das Kind hat ihm Gummibärchen mit Süßstoff gegeben.
Dann müssen doch die Eltern den Wert des Hundes ersetzen.
(Genauso wie ne mit Fußball zerschossene Fensterscheibe etc.)
Wie hoch wär dann der Wert von so nem Hund, wie in meinem Beitrag beschrieben?
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Dann müssen doch die Eltern den Wert des Hundes ersetzen.
Nicht zwingend.
In dem Alter muss das Kind nicht mehr ständig beaufsichtigt werden (sprich Eltern sind nicht in der Haftung), ist selbst aber auch nicht schuldfähig.
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Aber angenommen, durch Beweise und Zeugen stellt sich raus, das Kind hat ihm Gummibärchen mit Süßstoff gegeben.
Dann müssen doch die Eltern den Wert des Hundes ersetzen.
(Genauso wie ne mit Fußball zerschossene Fensterscheibe etc.)
Nein, wäre eine andere Situation. Der Hund befand sich widerrechtlich außerhalb des Einflussbereichs seinen Besitzers. Insofern hat der Besitzer erst verursacht, dass der „Schaden am Hund“ entstehen konnte.
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Danke, glaub ich schon aber…
Wenn ein Hund widerrechtlich frei läuft und ein Mensch „beschädigt“ ihn (zB durch Süßigkeiten füttern), dann muss für den Schaden nicht gehaftet werden.
Aber wenn ein Hund widerrechtlich frei läuft und ein angeleinter Hund beißt ihn, dann müssen schon 50% der Tierarztkosten übernommen werden?
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Ist das so?
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Für Kinder gibt es keine Gefährdungshaftung
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Danke, glaub ich schon aber…
Wenn ein Hund widerrechtlich frei läuft und ein Mensch „beschädigt“ ihn (zB durch Süßigkeiten füttern), dann muss für den Schaden nicht gehaftet werden.
Aber wenn ein Hund widerrechtlich frei läuft und ein angeleinter Hund beißt ihn, dann müssen schon 50% der Tierarztkosten übernommen werden?
Es heißt nicht, dass gar nicht gehaftet werden muss, aber die Umstände werden mit in Betracht gezogen. Bei einen durch das Kind verursachten Schaden käme die Frage nach schuldhaftem Handeln auf.
Bei einem von einem Hund verursachtem Schaden greift erstmal der Grundsatz der Gefährdungshaftung und die ist verschuldensunabhängig. Auch hier würden die Umstände in Betracht gezogen, natürlich, aber es ist eine andere Ausgangslage.
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Also wenn das der Akita ist den ich "kenne" dann ist der nicht zum ersten Mal abgehauen und dann gibt es auch noch einen zweiten dazu. Auch an der Leine hat da jeder der die kannte einen großen Bogen drum gemacht. Ist also nicht erst plötzlich auffällig geworden und kein Verlust für die Nachbarschaft
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