Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Und Hundundmehr , denkst du, dass ein Hund, ohne jemals irgendwelche Anzeigen in der Richtung, ein vorbeilaufendes Kind anspringt und es krankenrauf beißt?

    Ich weiß es nicht.


    Möglich ist alles, und ja, zumeist gibt es Vorzeichen, die entweder übersehen wurden, oder aber gesehen und toleriert wurden, oder es wurde nach dem Motto "wird schon nichts passieren" agiert ...


    ... aber: Es gibt keinerlei Informationen, weshalb jeglicher Gedanke spekulativ ist.


    Aber hier voraus zu setzen, es wäre vorhersehbar gewesen, kommt eine Vorverurteilung gleich.


    Wir wissen ja noch nicht einmal, ob der Hund ohne Maulkorb war, weil sein Halter mit ihm einen Wesenstest gemacht hat, oder ob der Halter bewusst gegen diese Auflage verstoßen hat.


    :ka:

  • Aber deswegen immer Maulkorb? Nö, sehe ich nicht ein. :ka:

    Davon habe ich nicht gesprochen. Ich habe gesagt, dass wenn man schon "Blut und Wasser" schwitzt, also jederzeit damit rechnet, dass etwas passieren könnte, es absolut fahrlässig ist, keinen Maulkorb zu nutzen. Und dabei ist es zunächst einmal egal, warum und wieso es zu einer solchen Situation kommt und welche Person daran Schuld ist. Gehe ich mit meinem Hund in Situationen, in denen ich nicht nahezu ausschließen kann, dass er zubeißen könnte, wenn eine blöde Situation entsteht, dann muss ich ihn entsprechend absichern.

    Mein Hund beißt keine Menschen oder Kinder, aber ich kann nicht ausschließen, dass er in einer Auseinandersetzung mit einem anderen Rüden, Löcher machen könnte, also trägt er im Freilauf einen Maulkorb, damit auch nichts passiert, wenn ein anderer Rüde nicht abrufbar ist und den Streit beginnt. Klar kann ich auch sagen, naja, dann hat der andere Halter dann die Schuld gehabt, aber den Ärger, den habe am Ende ich und die Konsequenzen trägt im Zweifel mein Hund.

  • Naarn: Halteverbot für vier Hunde – kein Rasseverbot
    Das Landesverwaltungsgericht hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur…
    ooe.orf.at


    "Das Landesverwaltungsgericht hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht."

  • Thema Kind, heute laufe ich mit Timur einen etwa 3m breiten Sandweg entlang, kommt mir eine junge Familie mit einem Kind im Wagen und einem etwa 7-8-jährigen (?) Jungen entgegen. Timur ran gerufen und auf der abgewandten Seite ins Fuß. Als wir gerade die Familie passieren, läuft der Junge ein/zwei Schritte auf Timur zu, reißt die Arme hoch und wirft einen Stock, nicht auf Timur, sondern halt nach vorne an uns vorbei. Der Vater reagiert sofort, hat es aber einfach nicht Kommen sehen und es auch deswegen nicht rechtzeitig verhindern können. Ich lächle ihn an, weil die Situation für Timur kein Problem darstellt, Kinder sind halt einfach manchmal unberechenbar. So schnell könnte es gehen, hätte der Hund ein Thema.

  • "Das Landesverwaltungsgericht hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht."

    sie kann also dann wieder Staffs züchten, wieder irgendwann mit 4 erwachsenen Staffs in die Öffentlichkeit gehen und denen dann evtl wieder nicht gewachsen sein?

    Geht da der persönliche Wunsch nach "haben wollen" dann über das Leben von Menschen oder wie rechtfertigt es sich, daß man meint, jemand der so versagt hat in der Hundehaltung, daß ein Mensch deswegen gestorben ist, kann in der Zukunft wieder Hunde der selben Rasse halten?

  • "Das Landesverwaltungsgericht hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht."

    sie kann also dann wieder Staffs züchten, wieder irgendwann mit 4 erwachsenen Staffs in die Öffentlichkeit gehen und denen dann evtl wieder nicht gewachsen sein?

    Geht da der persönliche Wunsch nach "haben wollen" dann über das Leben von Menschen oder wie rechtfertigt es sich, daß man meint, jemand der so versagt hat in der Hundehaltung, daß ein Mensch deswegen gestorben ist, kann in der Zukunft wieder Hunde der selben Rasse halten?

    Halte ich auch nicht für richtig, dass fehlende Eignung und Zuverlässigkeit des Halters kein Haltungsverbot für zukünftige Hunde begründen. Laut Artikel scheint das aber an den speziellen Gesetzen in Oberösterreich zu liegen, die das einfach nicht vorsehen (In Deutschland wäre das nicht so) und diese Gesetzeslücke soll nun ja auch geschlossen werden laut Artikel.

  • Von wieder züchten können ging es in der Beschwerde nicht.

    Generell geht es nicht darum, ob und wann die Beschwerdeführerin überhaupt wieder Hunde halten möchte/wird.

    Die Gesetzeslage ließ ein allgemeines Haltungsverbot, ausgesprochen durch der Bürgermeister, bei u.a. derzeitiger Rechtslage nicht zu. Das wurde ja schon hinreichend hier diskutiert.


    Da noch in diesem Sommer ein Entwurf für ein neues Hundehaltegesetz beschlossen werden soll, ist die weitere Entwicklung in Sachen Hundehaltung ohnehin offen. Nicht nur für die Beschwerdeführerin.

  • Ich frag mich grad ob ich doof bin, aber für mich liest sich das so als ob sie die bisherigen 4 Hunde + andere Hunde dieser Rasse nicht mehr halten darf.

    Allgemein Hundehaltung = erlaubt

    AmStaffs = nicht erlaubt



    Hab ich da jetzt falsch gelesen?

  • Hab ich da jetzt falsch gelesen?

    ja. Zitat aus obigem Artikel: " Ein generelles Halteverbot, sowie ein Halteverbot nur für diese Hunderasse sei nicht möglich. Die Frau könnte sich also wieder neue American Staffordshire Terrier anschaffen."

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