Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Ich habe nirgendwo behauptet, das Verhalten sei krankhaft oder abnormal.

    Aber ein Hund, der sich vom Acker macht und ein Blutbad anrichtet, sobald er ohne Aufsicht ist, ist ein Problem und gehört weitergehend gesichert.

    Und doch, ich erlebe es nirgendwo so extrem, wie bei den nordischen Rassen, dass mit diesem Verhalten so lasch umgegangen wird.

    Ja! Mir wird immer ganz flau im Magen, wenn Leute mit freilaufendem Husky an meinen Schafen vorbeispazieren ...

  • Ich hatte vorher nie gezielt nach "Husky" gefiltert - die Masse der Treffer erschreckt mich.

    Naja, hier im Thread wurden doch hin und wieder mal Vorfälle mit Huskys thematisiert ... zuletzt glaube ein getöteter Säugling in den USA und davor ein verletztes Kind im Raum München. Sowas passiert leider ab und zu, weil viele Halter das nicht auf dem Schirm haben ... und "das hat er ja noch nie gemacht".


    Und eine US Statistik, die hier auch geteilt wurde, hat Huskys doch in den Top 10 der Hunde mit Beißvorfällen bei Menschen (in der Regel mit Kindern) gelistet, oder?


    Als Halter sollte man das wissen und sich entsprechend verhalten. Und Vorfälle mit Menschen sind natürlich immer eine ganz andere Nummer als ein paar erlegte Nutztiere ... wie man auch an einem deiner Beispiele sieht:


  • Rechtliche Konsequenzen und etwas falsch finden sind eben manchmal zwei Paar Schuhe.

    Und ich als Hundehalter finde solche Vorfälle eben richtig blöd, weil ich Einschränkungen für alle befürchte und das durchaus verständlich fände, wenn sich Viehhalter für Leinenpflicht aussprechen.

  • Die Polizeibeamten erklärten uns, dass es sich bei diesem Vorfall ja leider nur um eine Sachbeschädigung handele und sie daher keine Anzeige aufnehmen würden. Den Schaden müsse man jetzt im Zivilrecht klären. Die Besitzerin konnte ihren Hund ohne Verwarnung und ohne jegliche Auflagen mit nach Hause nehmen.

    Hä? Das macht keinen Sinn?


    Sachbeschädigung: Wann stellt Zerstörung eine Straftat dar?
    Sachbeschädigung: Infos zu ✓ Definition ✓ Strafantrag und ✓ Strafmaß. Außerdem: Nach wie vielen Jahren erfolgt die Verjährung einer Sachbeschädigung?
    www.bussgeldkatalog.de
  • Jetzt grätsche ich auch mal wieder rein:


    Warum wird hier nie gefordert, die Nordischen auch auf eine Liste zu setzten, oder die Haltung zu erschweren oder zu verbieten?


    Selbst die User/innen hier, die da sonst ganz vorne mit dabei sind, fordern das für diese Rassen nie!


    Es wird also doch immer mit zweierlei Maß gemessen, wenn es um die "klassischen" Kampfhunde geht oder eine andere Hundegruppe involviert ist.

  • Warum wird hier nie gefordert, die Nordischen auch auf eine Liste zu setzten, oder die Haltung zu erschweren oder zu verbieten?

    Geht es dir irgendwie besser, wenn da noch mehr Rassen draufstehen, noch mehr Lebewesen unvermittelbar im Tierheimen schmoren?

  • Es ist einfach ein gravierender Unterschied, ob mal ganz selten ein(ige) Nutztier(e) gerissen werden [Husky] oder jeden Monat ein Mensch gekillt wird [XL Bully/Great Britain]. Scheint ja auch nichtmal Polizei/Veterinärämter zu interessieren, wie man an dem obigen Beispiel sieht. Sachschaden = Freifahrtsschein


    Selbst mit Schäferhunden gibt es weit mehr Vorfälle, bei denen sogar Menschen zu Schaden kommen und die sind weit von einer generellen Einstufung als Listenhund entfernt.


    Die Listen sind einfach nur politisch motiviert und nicht wirklich lebensnah.

  • Weil diese Forderung einfach nur Mist ist!

    Auch damals schon, als das mit der sogenannte Kampfhundesteuer aufgekommen ist.


    Nur, weil sich jemand, zum Beispiel, einen Staff anschafft, muß dieser gleich automatisch Auflagen erfüllen und erhöhte Steuer zahlen, weil ....?

    Nur, weil einem anderen der Staff abgehauen ist und dieser deswegen was Schlimmes gemacht hat?!

    Was ist mit den Hunden gleicher Rasse, die nicht auffällig geworden sind, weil sie wirklich tolle Hunde sind, oder zumindest in kompetente Hände gelandet sind?

    Das ist Schubladendenke!



    Ich persönlich bin eher dafür, daß nur die Hunde Auflagen bekommen und deren Halter tiefer in die Tasche greifen soll, die auffällig geworden sind.

    Das kann der Dackel vom Nachbarn sein, der Huskie von Lieschen Müller, der Golden von sonstwem, und ja auch hier und da mal einen sogenannten Kampfhund erwischen.

    Diese allgemeine "Gültigkeit", daß eben alle Hunde von XYZ auf die Liste kommen, weil, es könnte ja immerhin sein .... das ist einfach nur unfair!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!