Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Wobei dann eine Mitschuld nicht von der Hand zu weisen ist. Umfriedetes Gelände mit Klingel hat man halt nicht zu betreten. Insbesondere wenn es beschildert ist, dass dies unerwünscht ist.

    Gefährdungshaftung ist schuldunabhängig

    Danke für diesen Allgemeinplatz. Ja, das ist sie. Ändert aber nichts daran, dass wenn sich jemand bewusst einem schädigenden Risiko aussetzt (wie als kognitiv normal entwickelter Erwachsener eine Umzäunung und ein Warnschild zu ignorieren) er keinen Anspruch auf 100% Schadensersatz hat, sondern sich die, situativ variierende, Mitschuld anzurechnen hat.

  • Gefährdungshaftung gilt IMMER

    Wobei dann eine Mitschuld nicht von der Hand zu weisen ist. Umfriedetes Gelände mit Klingel hat man halt nicht zu betreten. Insbesondere wenn es beschildert ist, dass dies unerwünscht ist.

    Zugangstor zum Grundstück absperren, dann kommt auch kein Zusteller rein, der mangels Sprachkenntnisse das Schild nicht lesen kann.

    und/oder in der Sendungsverfolgung nachschauen und den Hund rechtzeitig sichern.


    Tschuligung, aber die Zusteller machen so einen wichtigen Job unter sehr miesen Bedingungen. Dann noch zu sagen Mitschuld, wenn er versucht seinen Job zu machen, nein das gefällt mir nicht.

  • Zugangstor zum Grundstück absperren, dann kommt auch kein Zusteller rein, der mangels Sprachkenntnisse das Schild nicht lesen kann.

    und/oder in der Sendungsverfolgung nachschauen und den Hund rechtzeitig sichern.

    Sendungsverfolgung ist zumindest hier def. kein wirklicher Indikator dafür wann die Sendung auch eintrifft. Absperren? Ich weiß nicht - ich finde von einem geschlossenen Tor, einer geschlossenen Pforte kann man Respekt haben, auch wenn man das Schild nicht lesen kann.


    Natürlich (!!) muss es eine Möglichkeit für Zusteller geben, das Haus zu erreichen. Aber die aus welchen Gründen nicht zu nutzen, das Tor zu öffnen und hinten ums Haus zu gehen? Ist bei uns einmal passiert; die Hunde waren not-amused, haben gestellt - der Paketbote ist eingefroren, wurde gerettet, nix passiert. Aber gehörig dumm von ihm fand ich das schon.

  • Der Hundehalter hat seinen Fifi so zu verwahren, dass keiner zu Schaden kommt - sonst haftet er eben dafür


    Ist quasi wie bei den Gartenteichbesitzern - selbst wenn Nachbarin Flodder mit Promille vor der Einnahme von Schlafdrops ihre lebenslustige Brut quasi vor deiner Burgmauermit kleinem Törchen abstellt, damit sie da mal schön spielen mögen, fragt niemand nach der Aufsichtspflicht der komatösen Mutti, sondern du haftest

    Im Fall vom Pool nennt sich das Verkehrssicherungspflicht - im Fall vom Hund schuldunabhängige Gefährdungshaftung

  • Der Hundehalter hat seinen Fifi so zu verwahren, dass keiner zu Schaden kommt - sonst haftet er eben dafür


    Ist quasi wie bei den Gartenteichbesitzern - selbst wenn Nachbarin Flodder mit Promille vor der Einnahme von Schlafdrops ihre lebenslustige Brut quasi vor deiner Burgmauermit kleinem Törchen abstellt, damit sie da mal schön spielen mögen, fragt niemand nach der Aufsichtspflicht der komatösen Mutti, sondern du haftest

    Im Fall vom Pool nennt sich das Verkehrssicherungspflicht - im Fall vom Hund schuldunabhängige Gefährdungshaftung

    Ganz so einfach ist es aber auch nicht.


    Wenn jemand meinen mit Schloss versehen Zwinger, auf einem umzäunten Grundstück mit Warnschildern aufbricht, um nen Gebrauchshund zu klauen, dann hafte ich sicher nicht zu 100%, sondern man wird eine Mitschuld angerechnet bekommen.


    Gefährdungshaftung ist doch kein Freifahrtschein für jegliche Blödheit.

  • Zu haften heisst nicht, dass man zu 100% haftet. Ob 100%, 70% oder nur 20% wird im Einzelfall entschieden.

    Keine Ahnung wie das mit dem Pool ist, aber uns hat ein Anwalt folgendes erzaehlt: Reitturnier, Eltern lassen ihr Kind allein rumlaufen (Alter des Kindes weiss ich nicht mehr, aber es war noch relativ klein), Kind schlappt in den Anhaenger und wird vom Pferd getreten (ich meine ins Gesicht). Am Ende musste der Pferdebesitzer zwar haften, aber es war nur ein ganz kleiner Bereich. Die 'Hauptschuld' gabs fuer die Eltern, die ihre Aufsichtspflicht nicht erfuellt hatten bzw. wegen diesem Umstand haftete der Pferdebesitzer eben nicht zu 100%.

  • Gefährdungshaftung ist schuldunabhängig

    Danke für diesen Allgemeinplatz. Ja, das ist sie. Ändert aber nichts daran, dass wenn sich jemand bewusst einem schädigenden Risiko aussetzt (wie als kognitiv normal entwickelter Erwachsener eine Umzäunung und ein Warnschild zu ignorieren) er keinen Anspruch auf 100% Schadensersatz hat, sondern sich die, situativ variierende, Mitschuld anzurechnen hat.

    :fear:

  • Es ging um Paketzusteller, als du dieses sehr unschöne Posting geschrieben hast.



    Auch wenn das Offtopic war/ist, ich finde es schäbig Menschen so abzuwerten, die eine "minderwertige" Arbeit verrichten, die uns Onlinebestellern zugute kommt und uns viel Zeit abnimmt, die Ware selber zu kaufen oder von Lieferstationen abzuholen.


  • Wobei dann eine Mitschuld nicht von der Hand zu weisen ist. Umfriedetes Gelände mit Klingel hat man halt nicht zu betreten. Insbesondere wenn es beschildert ist, dass dies unerwünscht ist.

    Zugangstor zum Grundstück absperren, dann kommt auch kein Zusteller rein, der mangels Sprachkenntnisse das Schild nicht lesen kann.

    und/oder in der Sendungsverfolgung nachschauen und den Hund rechtzeitig sichern.


    Tschuligung, aber die Zusteller machen so einen wichtigen Job unter sehr miesen Bedingungen. Dann noch zu sagen Mitschuld, wenn er versucht seinen Job zu machen, nein das gefällt mir nicht.

    Bei uns ist das Tor von innen verriegelt und lässt sich nur mit bisl "Technik" von außen öffnen. Aber nicht weil der Hund ein Problem wäre, sondern weil ständig von Besuchern vergessen wurde, das Tor wieder zu schließen. DAS scheint aus der Mode gekommen zu sein, gibt wohl zu viele Tore, die nur aus ästhetischen Gründen geschlossen sind ...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!