Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Haben Sie keinen Erfolg, muss der Halter wohl nix zahlen.
Den Halter will ich sehen, der über 7000€ für die Aufbewahrung seines aggressiven Hundes pro Monat übrig hat (Biden vielleicht).
Bleiben ja bloß Spenden (mit denen man sehr vielen Hunden sehr viel Gutes tun könnte für die Summe). Social media macht es möglich... Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen sich an genau diesem einen Hund aufhängen können (gerne mit Vorgeschichte, dass kaum einer dieser Menschen den als neuen Nachbarshund haben wollen würde. Hey, Nachbar, schau mal, wer seit heute hier wohnt. Ich hab gehört, ihr habt auch gespendet. Toll! Kinder mal zum spielen rüber schicken?)
Bei all dem Hundeelend das es gibt...
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Ich hab den ursprünglichen Vorfall in den Medien nicht mitbekommen, aber offenbar gab es nun ein Urteil wg einer Attacke eines Polizeihundes:
Zitat aus dem Artikel:
"Bereits am Nachmittag fiel das Urteil gegen den angeklagten Polizisten. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen: 40 Tagessätze à 50 Euro Geldstrafe, 2000 Euro Schadensersatz an das Opfer, ein Jahr auf Bewährung."
Wie berechnet sich denn so ein "Schadensersatz"? Also, ich bin froh, wir haben hier keine amerikanischen Verhältnissen, aber bei -schuldig gesprochen wegen fahrlässiger Körperverletzung- scheint mir das irgendwie etwas wenig.
Oder ist das dieses Strafprozess vs Zivilprozess?Kommt mir auch sehr wenig vor.
Die Höhe des einzelnen Tagsatzes richtet sich (zumindest in Ö) nach dem Vermögen (Einkommen, Immobilien etc) des Verurteilten.
Die Anzahl der Tagsätze glaube ich nach der schwere des Vergehen/Verbrechens.
So soll in etwa gewährleistet werden, dass einer der mehr verdient/ besitzt auch mehr zahlen muss.
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Die Hälfte der 7000€ fände ich realistisch!
100€ pro Tag für gesicherte Unterbringung, Futter, Trainerkosten, evtl. TA Kosten ist imho nicht hoch angesetzt!
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Zitat aus dem Artikel:
"Bereits am Nachmittag fiel das Urteil gegen den angeklagten Polizisten. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen: 40 Tagessätze à 50 Euro Geldstrafe, 2000 Euro Schadensersatz an das Opfer, ein Jahr auf Bewährung."
Wie berechnet sich denn so ein "Schadensersatz"? Also, ich bin froh, wir haben hier keine amerikanischen Verhältnissen, aber bei -schuldig gesprochen wegen fahrlässiger Körperverletzung- scheint mir das irgendwie etwas wenig.
Oder ist das dieses Strafprozess vs Zivilprozess?Kommt mir auch sehr wenig vor.
Die Höhe des einzelnen Tagsatzes richtet sich (zumindest in Ö) nach dem Vermögen (Einkommen, Immobilien etc) des Verurteilten.
Die Anzahl der Tagsätze glaube ich nach der schwere des Vergehen/Verbrechens.
So soll in etwa gewährleistet werden, dass einer der mehr verdient/ besitzt auch mehr zahlen muss.
Bei der Höhe der Strafe dürfte auch der Beamtenstatus auf der Kippe stehen. Interne Ermittlungen werden sowieso geführt werden.
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Das dürfte das Beamtenrecht anders sehen.
Erst bei Vorsatz einer Straftat mit rechtsmäßigem Urteil einer Freiheitsstrafe von mindestem einem Jahr endet i.d.R. der Beamtenstatus.
Wenn ich mich recht zurück erinnere stand vor einem Jahr in der Presse, dass nach dem Vorfall DHF und DH auf ihre Eignung hin überprüft werden.
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Erst bei Vorsatz einer Straftat mit rechtsmäßigem Urteil einer Freiheitsstrafe von mindestem einem Jahr endet i.d.R. der Beamtenstatus.
Ist das bei der Polizei so? In unserer Behörde wurden Beamte aus dem Dienst entfernt weil sie in größerem Umfang Steuererklärungen gegen Bezahlung angefertigt hatten. Eine Freiheitsstrafe gab es nicht.
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Erst bei Vorsatz einer Straftat mit rechtsmäßigem Urteil einer Freiheitsstrafe von mindestem einem Jahr endet i.d.R. der Beamtenstatus.
Ist das bei der Polizei so? In unserer Behörde wurden Beamte aus dem Dienst entfernt weil sie in größerem Umfang Steuererklärungen gegen Bezahlung angefertigt hatten. Eine Freiheitsstrafe gab es nicht.
das ist aber was anderes. Das war (vermutlich) ne nicht angemeldete Nebentätigkeit mit zusätzlichem Entgelt. Je nachdem, wie nah das an der dienstlichen Tätigkeit ist und wenn auch noch dienstliche Mittel (Rechner, Büro, Software...) genutzt wurden, reicht das aus, um den Beamtenstatus zu entziehen.
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Erst bei Vorsatz einer Straftat mit rechtsmäßigem Urteil einer Freiheitsstrafe von mindestem einem Jahr endet i.d.R. der Beamtenstatus.
Ist das bei der Polizei so? In unserer Behörde wurden Beamte aus dem Dienst entfernt weil sie in größerem Umfang Steuererklärungen gegen Bezahlung angefertigt hatten. Eine Freiheitsstrafe gab es nicht.
So steht es im BeamtStG geschrieben:
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Wie berechnet sich denn so ein "Schadensersatz"? Also, ich bin froh, wir haben hier keine amerikanischen Verhältnissen, aber bei -schuldig gesprochen wegen fahrlässiger Körperverletzung- scheint mir das irgendwie etwas wenig.
Nicht dass ich etwas kleinreden möchte, aber die Spannbreite bei Fahrlässigkeit ist imo einfach extrem groß. Es wird vermutlich (ich bin keine Juristin) schon ein großer Unterschied gemacht, "wie fahrlässig" der Beschuldigte sich verhalten hat und ob er Einsichtig ist. Darauf wie groß die Verletzungen bei der geschädigten sind, hatte er ja unterm Strich keinen Einfluss weil er keine Kontrolle mehr über die Situation hatte.
Ich kann mir vorstellen dass die Schwere der Verletzung dann gar nicht so ein großes Gewicht hat beim Strafmaß sondern ich vermute vor Gericht kommen da andere Dinge zum tragen...
Musste der Hundeführer z.B. damit rechnen dass sich der Hund in dieser Situation losreißt? Hat er den Hund an der Leine geführt und die Leine ist gerissen? usw.
Dafür müsste man mehr Details kennen (auch z.B.: gab es bereits Vorfälle mit diesem Hund oder/und diesem Hundeführer.)...
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Wie berechnet sich denn so ein "Schadensersatz"?
Für mein laienhaftes Rechtsverständnis ist Schadensersatz nur dafür da, genau das zu tun, einen Schaden zu ersetzen. Das ist kein Bußgeld, das den Verursacher mehr oder weniger hart bestraft, sondern Geld, das den entstandenen Schaden beim Geschädigten ersetzen soll.
Wie sich das berechnet, kommt dann auf den Schaden an. Etwas Materielles ist sicherlich einfacher zu bestimmen, als z.B. körperliche Schäden.
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