Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Weil diese Aussagen nach dem Strafprozess kamen
In diesem hat sie sich nicht geäußert
Woraus folgerst du das? Ich lese diese pdf über die Entscheidung zum Haltungsverbot so, dass darin die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vor dem Strafprozess zitiert wurden. ON1.13 StA-Akt: usw.
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Hat jemand verstanden, um wen es sich bei Y O handelt? Ist das tatsächlich eine Privatperson bei der die beteiligte Hündin C nun ist?
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Hat jemand verstanden, um wen es sich bei Y O handelt? Ist das tatsächlich eine Privatperson bei der die beteiligte Hündin C nun ist?
Ja, das ist eine Privatperson, wo aber geprüft wurde ob sie die notwendigen Grundlagen zur Haltung/Versorgung dieses Hundes hat.
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Weil diese Aussagen nach dem Strafprozess kamen
In diesem hat sie sich nicht geäußert
Woraus folgerst du das? Ich lese diese pdf über die Entscheidung zum Haltungsverbot so, dass darin die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vor dem Strafprozess zitiert wurden. ON1.13 StA-Akt: usw.
Das bezieht sich m.E.auf Einlassungen im Verfahren zur Hundehaltung, nicht auf den Strafprozess. Interessant finde ich ja, dass im zweiten Verfahren die Reue auch in Frage gestellt wird: „Das im Rahmen des Strafurteils als mildernd gewertete reumütige Geständnis war in den Ausführungen vor dem Verwaltungsgericht in Bezug auf die Hundehaltung an sich nicht zu erkennen.“
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Weil diese Aussagen nach dem Strafprozess kamen
In diesem hat sie sich nicht geäußert
Woraus folgerst du das? Ich lese diese pdf über die Entscheidung zum Haltungsverbot so, dass darin die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vor dem Strafprozess zitiert wurden. ON1.13 StA-Akt: usw.
Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft: Ja
Ob die Vernehmung/en durch die Staatsanwaltschaft für den Strafprozess gemacht wurde/n, oder ob sie im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hinsichtlich des Hundehaltungsverbotes gemacht worden sind, geht nicht daraus hervor.
Es gibt aber einen Hinweis, dass zumindest ein großer Teil der in "..." gesetzten Aussagen im Rahmen der Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft für den Prozess zum Hundehaltungsverbot gemacht wurden - also tatsächlich nach dem Strafprozess wegen grob fahrlässiger Tötung.
Zitat„Wenn ich zu den ‚Beutespielen‘ gefragt werde, die Thema gewesen sind im Verfahrensakt
gebe ich an, ..."Thema gewesen sind im Verfahrensakt" - die Vergangenheitsform weist auf das vergangene Verfahren (Strafprozess wegen grob fahrlässiger Tötung) hin, damit kann nicht das Verfahren bezüglich des Hundehaltungsverbotes gemeint sein, denn dieses lief ja noch zum Zeitpunkt der Vernehmung.
Nur zur Erinnerung: Der Strafgerichtsprozess war nach knapp 40 Minuten beendet, weil es zu einer Einigung zwischen den Parteien vor Prozessbeginn gekommen ist.
Welchen Inhalt die Gespräche hatten, weiß keiner.
Bekannt sind nur die Ergebnisse:
- Die Beklagte bekannte sich schuldig der Anklage
- die Beklagte hat sich auch bezüglich der zivilrechtlichrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen des Opfers mit diesen geeinigt
Möglicherweise ist aufgrund dieser Bekennung zur Schuld weder das Thema "Beutespiele", noch die weiteren Hundehaltungsabsichten, noch die Position zu den weiteren Zukunftsabsichten hinsichtlich Hundehaltung, dazu noch der gleichen Rasse, Inhalt der Vernehmungen und Gespräche gewesen.
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Mir dreht sich der Magen um bei der Aussage, "das Opfer hat geschrien, und damit erst das Stolpern und den Angriff ausgelöst".
Warum sollte die Joggerin schreien, wenn die Hunde noch gar keine Handlungsabsichten gezeigt haben?
Heißt das, der aus unbekannten Gründen ausgestoßene Schrei des Opfers hat diesen Vorfall erst ausgelöst?
Das geht in Richtung Täter-Opfer-Umkehr...
Im Übrigen liest sich für mich die Urteilsbegründung hinsichtlich des Haltungsverbotes auch so, dass das Gericht bedauert, aufgrund der aktuellen Rechtslage keine andere - härtere - Entscheidung treffen zu können.
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Interessant herbei finde ich, daß nichts zu Anschaffung einer Rasse steht, wie es für Personen aussehen könnte, die bereits mal mit dem Gesetz (generell - oder halt auch nur schlimmen Beißvorfall durch den Hund) in Konflikt geraten sind.
Oder steht dies an anderer Stelle was genauer zum Thema?
Hier in NRW muß ich ein Führungszeugnis von der Polizei vorlegen, bevor ich mir "so eine Rasse" anschaffen darf. Spielt keine Rolle, daß ich die dazugehörige Sachkunde bereits habe. Habe ich "keine weiße Weste", darf ich mir diese Rassen auf der Liste nicht anschaffen, basta!
Ich hab den Begutachtungsentwurf gefunden. Der ist aber echt mühsam zu lesen, es ist nicht der Text des Entwurfs selbst aufgelistet, sondern eine umfangreiche Kommentierung. Findet sich hier, unter dem Reiter “Vorparlamentarisches Verfahren“:
Soweit ich das nachvollziehen kann, soll eine Gemeinde in OÖ künftig bei der Prüfung für die Haltung eines auffälligen Hunds die Verpflichtung, eine Strafregisterabfrage zu veranlassen (das „polizeiliche Führungszeugnis“ heißt in Österreich Strafregisterbescheinigung). Hunde der 6 künftig „gelisteten“ Rassen fallen unter die Regelung für auffällige Hunde.
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Dürfte die im selben Haushalt wohnende LG sich denn Staffs anschaffen? Ich denke schon - und wäre dann im Entwurf auch vorgeschrieben, welche Voraussetzungen man zum Gassi braucht?
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Ich hab jetzt nochmal gründlicher nachgelesen.
Ich raffs nicht wie man darauf kommt dass das so mit jedem Hund passieren können soll oder das normal wäre bei einem Hund der einen beschützen möchte.
Mal angenommen ein Jogger würde sich mir von hinten nähern und einen Schrei von sich lassen ( kann ich nicht nachvollziehen was/wie/warum in dem Fall um den es geht geschrien werden soll... Sinn machen würde da wenn eher sowas wie ,,Hallo!"/,,Achtung ich muss mal kurz vorbei!" Oder so, oder evtl einem fliegt irgendein Insekt ins Gesicht oder sowas, aber das halte ich bei der Zeit zu der es passiert ist eher für unwahrscheinlich), dann würden meine das entweder garnicht interessieren, die würden kurz nach hinten gucken oder kurz nen Beller oder Knurrer von sich geben wenn die sich erschrecken sollten. Aber das wäre kein Grund für die zu glauben ,,Das is gefährlich ich muss Frauchen beschützen.", wenn eher ein ,,Was war das? Oh is nur ein Jogger." Bis maximal ,,Eh renn mich nicht um!".
Würde ich dann stürzen wären die wahrd erstmal verwundert warum ich liege, und der Jogger wär schon weg. Die haben beide kein Interesse irgendnem Jogger hinterher zu rennen.
Mal abgenommen der Jogger würde mir dann helfen wollen, oder sich warum auch immer mit den Hunden beschäftigen, dann kanns tatsächlich sein dass die unnett werden, aber wären dann lediglich darauf aus dass man fern bleibt. Überhaupt geht's einem Hund der schützt in erster Linie darum dass man von dem Objekt oder der Person die beschützt wird fern bleibt und dann is gut.
Also obwohl ich selber Hunde hab die auf Fremde Menschen eher desinteressiert bis misstrauisch gestimmt sind, würd ich zu dem Schluss kommen dass da nicht mehr drin ist als abschnappen, Scheinattacke, maximal rein hacken und dann ablassen oder stellen. Dann müsste aber echt mehr passieren als Jogger kommt von hinten, gibt Schrei von sich und läuft an uns vorbei.
Ich mein das is ne vollkommen banale Alltagssituation ( wenn evtl nicht mit nem Schrei ), das bockt die garnicht, die kennen das, die wissen der läuft nur vorbei. Und wenn jemand schreit dann gucken die kurz a la ,,Hö ? Was is das ?" Und das wars.
Und das dürfte so das Maximum bei den meisten Hunden sein. Bei Hunden die ein Problem mit Joggern haben und da rein beißen würden, sichert man zusätzlich mit nem Maulkorb ab und gut, da weiß man das dass da mit Joggern nicht gut Kirschen essen ist.
Und wenn es jetzt rein um das Ding "Mensch bewegt sich schnell" geht, ändert sich das doch eigentlich wenn der Mensch stehen bleibt und es geht dann wenn eher ums hinterher rennen oder ,,Gefällt mir nicht dass gerannt wird, muss ich stoppen." Oder ?
Wie man es dreht und wendet, kann man da nur auf fehl geleitetes Beutefangverhalten kommen oder auf nen Hund der echt einen an der Klatsche hat.
Letzteres kann mit jedem passieren, dürfte aber vorher auffallen, vor allem wenn Trainer diesen vorher kannten und so ein Hund uA auf Ausstellungen, bei der BH ect war. Sollte etwas gesundheitlich gewesen sein - wärs diagnostiziert worden.
Sollte ein Hund bspw abdrehen weil hormonell grad Chaos ist, merkt man das auch und packt evtl nen MK drauf oder nimmt aus anderen Gründen schon nicht noch zwei weitere Hunde mit.
Die Sache mit dem Beutefangverhalten allerdings ist bei der Rasse einfach kein unbekanntes Thema. Auch dass es bereits mehrere tödliche Übergriffe auf Menschen mit dieser Rasse gab, ist bekannt.
Ich bin mir sicher, wären die beim Golden Retriever geblieben wär das nicht passiert.
Und normalerweise passiert sowas auch mit nem AmStaff nicht, aber die Option dass sowas passieren kann, hat man wenn eben beim AmStaff und nicht beim Golden.
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Hunde der 6 künftig „gelisteten“ Rassen fallen unter die Regelung für auffällige Hunde.
Und deren Mixe...
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Dürfte die im selben Haushalt wohnende LG sich denn Staffs anschaffen? Ich denke schon - und wäre dann im Entwurf auch vorgeschrieben, welche Voraussetzungen man zum Gassi braucht?
Zu 1: Kann ich mangels Informationen nicht beantworten, dazu müsste ich wissen, wie das Strafregister für die Dame aussieht.
Zu 2: Der Entwurf sieht Einiges an Voraussetzungen für die Haltung vor, ein Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Leinen- und Maulkorbpflicht, die aber mit einem erfolgreichem Wesenstestaufgehoben werden kann. Man darf nur mit einem auffälligem Hund und dazu maximal einem nicht auffälligen Hund gleichzeitig Gassi gehen. Und die Gemeinden erhalten deutlich weiter reichende Befugnisse für Anordnungen bis hin zur Abnahme als bisher.
Alles unter Vorbehalt, den blanken Gesetzestext habe ich noch nicht gesehen. Und es ist noch nicht durch.
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