Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Was an Genetik vermisst du denn? Welchen Teil Genetik siehst du als Ursache für den Vorfall?
Im Allgemeinen meinte ich
Hier war es womöglich Beutefangverhalten - aber das nur ins Blaue
Wenn der Rotti wesensfest und wunderbar wäre, hätte ihn das Heer wohl nicht aussortiert
Hier werden die Rottis tatsächlich gern aussortiert, weil sie zu nett sind und das in ihrem Job nicht gewünscht wird. Also durchaus wesenfest und wunderbar. Aber haben zu große Hemmungen auf Befehl gegen einen Menschen zu gehen und ihren Hundeführer im worst case wirklich zu schützen.
Aber gut, der Hund wird uns wohl nicht verraten, was er dachte, als er so handelte.
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Die 52-jährige Frau starb nicht an einem Krankenhauskeim, sondern an den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Die Enkel wurden mehrfach operiert.
Und by the way die "Schuhattacke" konnte auch niemand anderes bestätigen.
"Am 6. Oktober 2023 starb die 52-jährige Großmutter als Folgen der schweren Verletzungen an Multiorganversagen" Quelle: https://www.krone.at/3554828
Multiorganversagen passiert nicht aufgrund von Blutverlust zwei Monate später. Folgen einer schweren Verletzung können alles mögliche sein. Sepsis ist recht wahrscheinlich. Von Krankenhauskeimen sprach ich nicht.
Und immer noch: Es ist etwas andere, ob der Hund eine Tötungsabsicht hatte oder wie in diesem Fall scheinbar nicht. Denn dann wäre jedwede Hilfe zu spät gekommen für die Frau.
Ernsthaft?
Du kannst dir den Vorfall auch gerne nochmal in allen Einzelheiten zu Gemüte führen.
Nach Rottweiler-Attacke: Frau (52) starb im Spital - oe24.at
Die Fau kämpfte 2 Monate im Krankenhaus um ihr Leben, aber nee, der Hund hatte sicher keine Tötungsabsicht. Laut Obduktion verstarb sie schließlich an Multiorganversagen INFOLGE ihrer schweren Verletzungen. Manchmal ist auch einfach so viel kaputt, dass man es nicht mehr reparieren kann. -
In einem der anderen hier verlinkten Artikel stand "Die 52-Jährige und das 2-jährige Kind erlitten schwere Bissverletzungen im Bauch-, Brust- und Oberschenkelbereich".
Bissverletzungen in Brust und Bauch deuten für mich durchaus auf eine Tötungsabsicht hin.
2 Kinder und Oma gebissen! Rottweiler ist Ex-MilitärhundDas schnellste Newsportal - Die Newsplattform heute.at berichtet täglich während 24 Stunden über alle News und Hintergründe aus Aktuell, Länder, Politik, Welt,…www.heute.at -
Naja das die Frau zwei Monate nach dem Vorfall verstirbt macht es nicht besser oder schlechter. Vor allem da es ja wohl ein auf- und ab war. Es wird auch nicht erwähnt, woran die Frau wirklich gestorben ist. Aber es macht ja schon irgendwie einen Unterschied, ob der Hund sich so das Hirn rausballert, das er den Menschen direkt tötet. Oder ob jemand an einer Sepsis stirbt.
Aus NÖN: Nichte von Opfer fordert strengere Regeln für Listenhunde:
Lungenentzündung, daraus resultierendes Lungenversagen. Schwere Verletzungen in Armen und Kopf.
Aber: Ja, gefährlicher Hund. Auch gefährliche Rasse. Aber auf unterdurchschnittlich vielen Listen von gefährlichen Hunderassen. -
Nachtrag...
Mir von der ganzen Geschichte ein Bild zu machen finde ich extrem schwierig, weil die Schilderungen so auseinander gehen. Ob der Hund "nur" völlig überreagiert hat, nachdem er mit dem Schuh geschlagen wurde, oder ob das Beißen aus dem Nichts kam usw. Aber fest steht ja: Er hat drei Menschen verletzt, davon zwei (ein Kind und die Frau) schwer/lebensgefährlich. Das ging ja weit über ein- oder zweimal zubeißen hinaus.
Dass die Besitzerin freigesprochen wurde, ist nachvollziehbar, aber fühlt sich (für mich) trotzdem falsch an. Warum lässt sie den Hund draußen, während sie Maulkorb und Leine holen geht, statt ihn ins Haus zu bringen? Dann wäre das Opfer noch am Leben... Ich habe allerdings auch keine Ahnung, ob man einen aufgeregten Rottweiler ohne Halsband überhaupt "packen" könnte, um ihn gegen seinen Willen mitzuziehen.
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Mir von der ganzen Geschichte ein Bild zu machen finde ich extrem schwierig, weil die Schilderungen so auseinander gehen.
Ich habe allerdings auch keine Ahnung, ob man einen aufgeregten Rottweiler ohne Halsband überhaupt "packen" könnte, um ihn gegen seinen Willen mitzuziehen.
Kann ich mir auch vorstellen, und selbst mit Leine und Halsband ...
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Die zwei Knackpunkte waren (vermutlich) der 13 cm Spalt (oder vielleicht doch mehr, wenn man das Gartentor etwas anheben kann -- oder doch nicht, wenn der Hund darüber gesprungen ist) und das fehlende Halsband.
So etwas sollte bei einem "überdurchschnittlich gefährlichem" Hund ("überdurchschnittlich gefährlich" im Sinne der Tiergefahr des BGB!) als Verschärfung der Anforderungen gelten.
Beim nächsten 13cm horizontalem Spalte dürfte das nicht mehr als "konnte man nicht wissen" eingestuft werden dürfen. Die 13cm scheinen übrigens ungefähr die Höhe eines Rottweilerschädels sein.
Das heißt:
Alle horizontalen Spalten sollten so klein sein, dass der Schädel definitiv nicht durch passt. Ab 3/4 der Schädelhöhe würde ich es als "sicher" einschätzen -- einen Schädel kann mal nur sehr schlecht viel flacher drücken, einen Brustkorb schon eher.
P.S.: Und als Besitzer eher auf 1/2 Schädelhöhe gehen .. Wenn der Kopf durchpasst, und dann das Halsband feststeckt, wird die Situation für den Hund noch viel unangenehmer ....
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Ich habe allerdings auch keine Ahnung, ob man einen aufgeregten Rottweiler ohne Halsband überhaupt "packen" könnte, um ihn gegen seinen Willen mitzuziehen.
Wenn das die Besitzerin nicht hinbekommt (körperlich oder per Kommando), hätte der Hund schon dreimal nicht ungesichert das Haus verlassen dürfen.
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Gürtel, Pulli irgendetwas zum sichern benutzen und den Hund nicht unbeaufsichtigt "draußen "lassen.
Mir erschließt sich das Urteil nicht wirklich.
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. Die Gegenseite kann sich ja nicht mehr äußern, die ist nämlich tot.
Doch kann sie, wenn der erste Artikel stimmt. Im ersten Artikel stand, dass es 5 Personen in der Gruppe waren. Davon zwei Enkel und die Oma. WO sind denn die anderen zwei Personen?
Dann gibt es die Aussage, die Frau hat den Ball versehentlich über den Zaun geworfen, Hund ist nachgelaufen.
Und die Aussage, die Kinder hätten mit dem Ball gespielt. Was stimmt denn?
Nachtrag...
Mir von der ganzen Geschichte ein Bild zu machen finde ich extrem schwierig, weil die Schilderungen so auseinander gehen. Ob der Hund "nur" völlig überreagiert hat, nachdem er mit dem Schuh geschlagen wurde, oder ob das Beißen aus dem Nichts kam usw. Aber fest steht ja: Er hat drei Menschen verletzt, davon zwei (ein Kind und die Frau) schwer/lebensgefährlich. Das ging ja weit über ein- oder zweimal zubeißen hinaus.
Dass die Besitzerin freigesprochen wurde, ist nachvollziehbar, aber fühlt sich (für mich) trotzdem falsch an. Warum lässt sie den Hund draußen, während sie Maulkorb und Leine holen geht, statt ihn ins Haus zu bringen? Dann wäre das Opfer noch am Leben... Ich habe allerdings auch keine Ahnung, ob man einen aufgeregten Rottweiler ohne Halsband überhaupt "packen" könnte, um ihn gegen seinen Willen mitzuziehen.
Der Aussage stimme ich 100% zu. Ich hätte das Tier auch nicht ohne Halsband aus dem Garten gelassen, alleine weil da schon der Tacker (bei uns) dran ist. Ich hätte tatsächlich auch in die Nackenhaut gegriffen wenn kein Halsband dran wäre. Auf die Idee einen Pulli oder Gürtel zu verwenden wäre ich niemals gekommen, wie oben geschrieben wurde. Aber ja, da hat man deutlich weniger Kraft das Tier festzuhalten.
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