Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Man kann ja die Berichterstattung aus GB ohne Weiteres nachvollziehen.
Ich halte es einfach für einen gefährlichen Irrglauben, dass nur Hunde so ‚entgleisen‘ können, die Böses erlebt haben.
Ich habe schon von Gebrauchshundlern hier im Forum gelesen, dass manche Linien ihrer Rassen ‚nicht sauber‘ sind, das finde ich bei unkontrollierten Zuchten mit dem Ziel des ‚krassen Hundes‘ sehr plausibel.
Ich schrieb ja entweder sie wurden dazu gemacht oder sie müssen schon vorher Anzeichen gezeigt haben, dass sie nicht sauber sind.
Man sieht ja auch bei zum Beispiel Rassen mit Wachtrieb oft in sehr jungem Alter Tendenzen dazu. Deshalb bezeifel ich dass ein Hund der immer ein absolutes Lamm war irgendwann ohne jeglichen Grund ausrastet.
Das wollte ich damit sagen.
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Mich würde ja wirklich mal interessieren warum es immer und immer wieder zu tödlichen Vorfällen mit dem Xl Bully kommt
Werden die extra so gezüchtet? Gibt es da „Züchter“ die extra so Hunde verpaaren?
Bestimmte Linien? Klientel das was krasses haben will?
Bis jetzt hab ich die meisten Fälle aus England gelesen, mir persönlich ist noch kein XL Bully über den Weg gelaufen, ehrlich gesagt hab ich aber auch keine Ahnung wie ich mir den vorzustellen hab
Aber da ich ja nicht dumm bleiben soll…
… in den nächsten Tagen bekommen wir einen XL/XXL Bully (?) rein
- 3 Jahre alt
- soll wohl ca 50kg haben
- hat bereits 8 Menschen gebissen ( darunter den Halter)
- abgerichtet auf Kleintiere ( hat schon sämtliche Hühner und Kaninchen der Nachbarschaft getötet
- Halter hat/ bekommt keine Haltergehnemigung da Vorbestraft
- Hund ist als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft
Und da kein Amt den Hund da abholen möchte, darf der Halter seinen Hund jetzt persönlich zu uns bringen
Juhu, ich freu mich nicht
Ich drücke Euch die Daumen.
Bei dem speziellen Vorfall aus dem Artikel ist noch zu sagen, dass der aus April 2023 war und schon mehrfach in der Presse thematisiert wurde. aktuell wieder wegen des Urteils.
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Hier erlebe ich oft , dass in den sog. XXL bullys Dogo Argentino drin ist. Und das gibt m.e. so nem richtig üblen wesenssmix aus stoisch aber giftig wenn's kippt. Bisschen Wie die Ami Doggen. Ich finde das bringt die besondere Gefährlichkeit in die Masse.
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Das Thema was bei dieser "Rasse" so falsch läuft wurde schon mehrfach ausdiskutiert, da lässt sich genügend zu finden wenn man hier im Thread mal durch liest.
Kurz zusammengefasst etwa so :
Grottenhafte Zucht gemixt mit kaputtem Körper und gewisser Genetik, viel Inzucht dabei, viel entsprechendes Klientel dabei, hier und da in gewissen Linien is das ganze auffallend "durch geknallt" und die Leuts dachten sich sch drauf züchten wir einfach weiter mit ( und kehrt es scheinbar auch hier und da unterm Teppich).
Gibt genug Leute die sagen diese Hunde sind "bullshit", nicht um die Hunde als solche abzuwarten sondern weil es wunderbar beschreibt was man da alles an genetischem Müll produziert hat.
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Herdenschutz-Hündin tötet Rüden und verletzt zwei SpaziergängerAm Samstag kam es in Ertingen zu zwei Attacken - eine endete für einen kleinen Rüden tödlich. Was dem Besitzer der aggressiven Hündin nun droht.www.schwaebische.de
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Dogo Argentino
Also als komplett austickend sind die eigentlich nicht bekannt!
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Wenn das Vet-Amt eingebunden wird und der Hund tatsächlich mit 3 Jahren bereits so gefährlich ist, kann die Einwilligung von amtswegen erteilt werden und dann darf er eingeschläfert werden.
Das entscheidet die jeweilige Ethikkomission. Das darf kein Amtsarzt allein entscheiden bzw. erst nach einem Gutachten durch einen veterinärmedizinischen Verhaltenstherapeuten.
Ansonsten
Zitat2. Die Zulässigkeit der Tötung eines Hundes beurteilt sich nach § 17 Nr. 1 TierschG und kommt aufgrund dessen Gefährlichkeit nur in Betracht, wenn die Gefährlichkeit auf nicht therapierbare Ursachen zurückzuführen ist, die von dem Hund ausgehenden Gefahren weiterhin als groß zu bewerten sind und keine Möglichkeit besteht, die Gefahrenlage durch Vorkehrungen zur Haltung des Hundes auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren.
Kommt tatsächlich aufs Bundesland an.
In NRW ist die Anordnung der Euthanasie durch die OrdB möglich; § 12 Abs. 3 LHundG NRW. Hierzu benötige ich (neben dem Vorliegen der gesetzlichen VSS) "nur" die Stellungnahme eines AmtsTA, keine Kommission.
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Tatsächlich finde ich es völlig unverständlich, dass es in D anscheinend kaum möglich ist, einen gefährlichen oder auch nicht vermittelbaren Hund einzuschläfern.
Schon eine extreme Klassengesellschaft die Tierhaltung
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Was für ein schnulziger Mist
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