Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Ich denke, es fehlt oft an umsichtiger Führung dieser Hunde und an adäquater Sicherung. Bei den Rotti-Haltern, mit denen ich es flüchtig zu tun hatte, fand ich oft, dass sie sehr an diesem "Kampfschmuser"-Mythos hängen. Oder es sind Leute, die so einen Hund als Ego-Booster halten.

    Nö sehe ich nicht so. Dafür Rottis die bereits als Welpe massiv fehlgeleitetes Beutefangverhalten und starke Ressourcenaggression zeigen.

  • Ich denke, es fehlt oft an umsichtiger Führung dieser Hunde und an adäquater Sicherung. Bei den Rotti-Haltern, mit denen ich es flüchtig zu tun hatte, fand ich oft, dass sie sehr an diesem "Kampfschmuser"-Mythos hängen. Oder es sind Leute, die so einen Hund als Ego-Booster halten.

    Nö sehe ich nicht so. Dafür Rottis die bereits als Welpe massiv fehlgeleitetes Beutefangverhalten und starke Ressourcenaggression zeigen.

    Du meinst also, es ist primär genetisch?

    Das denke ich durchaus auch, aber es macht ja schon einen Unterschied, wie man damit dann umgeht, ob man diese Hunde "kann" oder nicht - ich kenne auch eine sehr erfahrene Trainerin, die Rottis hält, die weiß die halt auch zu führen und diese Eigenschaften passend zu händeln... Im Alltag begegne ich aber irgendwie vor allem Haltern von Rottis (und AmStaffs...), die das nicht draufzuhaben scheinen, und mache entsprechend gerade mit meinen Kleinis lieber einen Bogen...

  • Ich hab in den letzten Jahren den Eindruck bei der Rasse läuft irgendwas schief.

    Bin froh dass ich die mittlerweile recht selten sehe. Vor nicht soo langer Zeit gab's gefühlt ne richtige Rotti-Schwemme und die waren durch die Bank weg auffällig.

  • Wird da nicht auch in der Schweiz was verboten?

    Ja, im Kanton Zürich

    mal sehen.


    Es liegt eine Beschwerde gegen das Rottweilerverbot beim Verwaltungsgericht.


    Ich mag eigentlich Rottweiler, ich kenne wirklich tolle, wir hatten mal einen 'halben' mit DHS.


    Was aber 'rausgekommen' ist, dass es in den letzten Monaten nicht 'nur' zwei, sondern drei blutige Angriffe von Rottweilern gab, das war noch ein Angriff eines angelenten Rotweils auf ein Kind.


    Mehrere Beschwerden gegen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich | Nau.ch
    Das Rottweiler-Verbot in Zürich stösst auf Widerstand. Mehrere Beschwerden sind bereits eingegangen.
    www.nau.ch


    https://www.zhv-zh.ch/ (bitte nichts spenden!)


    Es wird übrigen kein Rottweiler 'eingezogen' oder gar umgebracht, im Extremfall gibt es Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.


    Wir haben in Zürich ja obligatorische Hundekurse. Zum Glück!

    Aber dennoch sind grosse Hunde einfach eine viel grössere Gefahr, als kkeine, giftige Wadenbeisser. Auch wenn auch die nervig sind.


    Ich befürche halt, dass es, wenn diese wirklich gefährlichen Rassen nicht verboten werden, es umso mehr Vorschriften für alle gibt.

  • Ja, im Kanton Zürich

    Ich befürche halt, dass es, wenn diese wirklich gefährlichen Rassen nicht verboten werden, es umso mehr Vorschriften für alle gibt.

    Das wäre andersrum allerdings genauso der Fall und das ist auch die Befürchtung der Rotti-Halter. Jetzt sind es Rottis, später Kangals, später Rasse X.


    Natürlich haben große Rassen ein höheres Gefahrenpotential, deshalb gibt's ja z.B. in NRW die 40:20-Regel mit entsprechenden Auflagen.


    Statistiken sind da auch nur bedingt hilfreich, zu entscheiden, von welcher Rasse mehr Gefahr ausgeht, solange nicht die Anzahl der Hunde (wird hin und wieder schon erhoben) berücksichtigt wird - in Alaska beißt am meisten der Husky. :-)


    Weiterhin ist es eine Illusion auf so engmaschige Kontrollen zu hoffen, so dass 'Ausfälle' vermieden werden.


    Was man machen könnte, wäre auf Meldungen über 'hündische oder halterliche Auffälligkeiten' aus der Bevölkerung zeitnah zu reagieren. Allerdings hat das die Kehrseite, dass man damit eine Denunzierungskultur etabliert.

  • Die jetzige Zürcher Rassentypenliste II (also verbotene Hunderassen) umfasst seit 2010 folgende Hundetypen:

    American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog (beides Pitbull-Varianten).


    Da gab es bei der Umsetzung keine Probleme, von Denunziation habe ich nie erwas gehört.


    Jetzt kommt halt der Rottweiler dazu.


    Kurspflicht, Chippflicht und Registrierungspflicht gilt für jeden neu gekauften Hund.



    Hunde
    Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Bestimmte Hunderassen sind im Kanton Zürich verboten.
    www.zh.ch
  • Jetzt kommt halt der Rottweiler dazu.

    Ja, und damit entwickelt sich das Vorgehen in Richtung Kanton Tessin, wo schon 30 Hunderassen bewilligungspflichtig auf der Liste stehen.


    Tessin
    Stiftung für das Tier im Recht TIR, Kantonales Hunderecht, Hundegesetze, Schweiz, Vorschriften, Massnahmen, Tessin
    www.tierimrecht.org


    Kann man machen, werden dann immer mehr werden, bis nur noch Kleinhundrassen erlaubt sind.

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